pferdewetten.de AG: Bezugsangebot

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der

pferdewetten.de AG

Düsseldorf

ISIN: DE000A2YN777 /​ WKN: A2YN77 (Aktien)

Bezugsangebot an die Aktionäre der pferdewetten.de AG

Den Aktionären der pferdewetten.de AG, Düsseldorf (die „Gesellschaft“) wird hiermit das nachfolgende Bezugsangebot unterbreitet:

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Juni 2026 um bis zu EUR 2.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (das „Genehmigte Kapital 2021“). Den Aktionären der Gesellschaft ist grundsätzlich ein (mittelbares) Bezugsrecht einzuräumen. Das Genehmigte Kapital 2021 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 13. Dezember 2021 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie nach Maßgabe von Ziffer 3.5 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand am 15. Dezember 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.461.351,00 um bis zu EUR 318.667,00 auf bis zu EUR 4.780.018,00 durch Ausgabe von bis zu 318.667 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die „Neuen Aktien“) aus dem Genehmigten Kapital 2021 zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2022 ausgegeben.

Aufgrund der abweichenden Gewinnberechtigung der Neuen Aktien erhalten diese zunächst die ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3M QC0 (siehe auch weiter unten unter Zulassung zum Handel im regulierten Markt und Lieferung der Neuen Aktien).

Der Bezugspreis wurde durch Beschluss des Vorstands der Gesellschaft vom 15. Dezember 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag festgelegt und beträgt EUR 16,00 (der „Bezugspreis“).

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 14:1 angeboten. Das heißt, jeweils 14 alte Aktien mit der ISIN DE000A2YN777 /​ WKN A2YN77 berechtigen zum Bezug von einer (1) Neuen Aktie mit der ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3M QC0 (das „Bezugsverhältnis“). Das Bezugsverhältnis ist dadurch sichergestellt, dass ein Aktionär auf sein Bezugsrecht aus 13 Aktien verzichtet hat. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Neuen Aktie oder einem auf ganze Zahlen lautenden Vielfachen davon möglich.

Die bis zu 318.667 Neuen Aktien (ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3M QC0) werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Hierzu wurde nach Maßgabe eines Mandatsvertrags (der „Mandatsvertrag“) vom 26. November /​ 13. Dezember 2021 die BankM („BankM“), Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 61, 60329 Frankfurt am Main (die „Bezugsstelle“), zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie zugelassen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Bezugsverhältnis zum Bezug unter Berücksichtigung der nachstehend unter dem Abschnitt „Wichtige Hinweise“ genannten Bedingungen anzubieten. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts der Aktionäre nicht bezogene Neue Aktien werden durch die Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung („Privatplatzierung“) Investoren jeweils zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten. Die BankM hat sich verpflichtet, eine dem Volumen der vorliegenden Bezugsmeldungen und verbindlichen Zeichnungen von Investoren entsprechende Anzahl der Neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen und die Abrechnung und Lieferung der Neuen Aktien gegenüber den Aktionären, die ihr Bezugsrecht rechtzeitig ausgeübt und den Bezugspreis rechtzeitig gezahlt haben, sowie gegenüber den Investoren in der Privatplatzierung vorzunehmen. Eine feste Übernahmeverpflichtung der BankM besteht nicht.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

03. Januar 2022 einschließlich bis zum 24. Januar 2022 einschließlich

über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle BankM AG, Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der BankM AG aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 16,00 je Neuer Aktie unter Angabe des Verwendungszwecks „Bezug Kapitalerhöhung pferdewetten.de AG“ ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto bei der für die BankM AG als Abwicklungsstelle tätigen flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main („Abwicklungsstelle“), zu zahlen:

Bank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main
IBAN: DE12101308009855043426
Kontobezeichnung: pferdewetten.de AG
BLZ: 101 308 00
BIC: BIWBDE33XXX

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung bei der Bezugsstelle sowie des Bezugspreises auf dem oben angegebenen Konto bei der Abwicklungsstelle. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Die Bezugsrechte sind nach der Bezugsrechtsausübung auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 1155 der Abwicklungsstelle zu übertragen. Nachfristen werden nicht gewährt. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft zum Ablauf des 31. Dezember 2021 (das „Record Date“). Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQCZ6 /​ WKN A3MQCZ), welche auf die alten Aktien der Gesellschaft entfallen, werden voraussichtlich am 03. Januar 2022 (morgens) durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf die Konten der jeweiligen Depotbanken eingebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die jeweiligen Depotkonten der jeweiligen Aktionäre einzubuchen. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Vom 30. Dezember 2021 an („ex Tag“) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQCZ6 /​ WKN A3MQCZ) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir die Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen.

Bezugsrechtsinhaber, die ihr Bezugsrecht ausüben möchten, müssen zudem den Bezugspreis je Neuer Aktie bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, d.h. dem 24. Januar 2022, über ihre Depotbank an die Bezugsstelle (auf das oben angegebene Konto bei der Abwicklungsstelle) entrichten. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird die übliche Bankprovision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der BankM erstattet.

Kein Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Ein Handel der Bezugsrechte (auch im Kreis der Aktionäre) wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

Platzierung von nicht bezogenen Neuen Aktien

Im Bezugsangebot nicht bezogene Neue Aktien können von der Emittentin bestmöglich verwertet und im Rahmen der Privatplatzierung, die voraussichtlich am 25. Januar 2022 endet, mindestens zum Bezugspreis je Neuer Aktie Investoren zum Erwerb angeboten werden. Eine Verpflichtung der BankM, Neue Aktien, die von Aktionären nicht bezogen wurden, zu übernehmen oder diese zu platzieren, besteht nicht.

Der Gesellschaft liegt die verbindliche Zusage eines institutionellen Investors zur Zeichnung neuer Aktien im Rahmen der Privatplatzierung im Volumen von insgesamt 100.000 Stück vor. Dies entspricht rund 31,4% der geplanten Kapitalerhöhung.

Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgt voraussichtlich nicht vor der 5. Kalenderwoche 2022. Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird.

Zulassung zum Handel im regulierten Markt und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien sollen in der ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3MQC0 prospektfrei zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und in die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Nach Gleichstellung der Gewinnberechtigung der Neuen Aktien mit den alten Aktien, die nach Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 erfolgt, werden die Aktienbestände der Neuen Aktie in der ISIN DE000A3MQC05 auf die Bestände in der Stammgattung ISIN DE000A2YN777 /​ WKN A2YN77 zusammengelegt.

Die Lieferung der im Rahmen dieses Bezugsangebots von Aktionären bezogenen Neuen Aktien sowie der im Rahmen der Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien Investoren in der Privatplatzierung zugeteilten Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung und Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel. Mit der Lieferung kann nicht vor der 6. Kalenderwoche 2022 gerechnet werden.

Wichtige Hinweise:

Die Ausübung der Bezugsrechte sowie die Zuteilung und Lieferung der Neuen Aktien stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und den weiteren nachfolgend dargestellten Beschränkungen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Neuen Aktien aufgrund ihrer abweichenden Gewinnberechtigung zu den alten Aktien in einer gesonderten ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3M QC0 zum Börsenhandel zugelassen und in die Notierung einbezogen werden, besteht das Risiko, dass das Kursniveau und die Liquidität im Handel der Neuen Aktien (ISIN DE000A3MQC05 /​ WKN A3M QC0) im Vergleich zu den alten Aktien (ISIN DE000A2YN777 /​ WKN A2YN77) niedriger sein können.

Die BankM hat sich vorbehalten, den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Mandatsvertrag unter bestimmten Umständen zu beenden, so dass ihre darin geregelten Verpflichtungen zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien weitgehend erlöschen.

Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrages vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht und bereits erteilte Bezugserklärungen für Neue Aktien werden unwirksam. Die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge werden den Aktionären zurückerstattet.

Sollte der Mandatsvertrag erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung beendet werden, werden sämtliche Aktionäre und Investoren, die Aktien bezogen bzw. erworben haben, dennoch mit Aktien im bezogenen bzw. erworbenen Umfang beliefert.

Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot jederzeit auch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Bundesrepublik Deutschland

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information an die Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/​1129 (die „Prospektverordnung“) dar.

Europäischer Wirtschaftsraum

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf das Bezugsangebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums nur an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung weitergeleitet werden. Bezugserklärungen von Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, sind von den Depotbanken zurückzuweisen. Darüber hinaus können weitere nationale Beschränkungen bestehen. Bei Aktionären mit Wohnsitz im Ausland sind daher die Depotbanken angewiesen, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren. Die Gesellschaft und die Bezugsstelle übernehmen keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bezugsangebotes mit ausländischen Rechtsvorschriften und für die Übermittlung des Bezugsangebots, das Angebot oder die Veräußerung der Bezugsrechte und der Aktien in diesen Ländern.

Vereinigte Staaten

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US Personen dar. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) (der „Securities Act„) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an bzw. für Rechnung von US Personen weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Kanada, Australien und Japan

Das Bezugsangebot ist nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Risikohinweise:

Die Aktionäre sollten die im zusammengefassten Lagebericht für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 im Abschnitt „Risikomanagement“ dargestellten wesentlichen Risiken vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts sorgfältig lesen. Wesentliche Risiken werden weiterhin in dem seit 1. Juli 2021 geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag und den zukünftigen neuen Staatsverträgen gesehen. Hier ist weiterhin ungeklärt, welche Vor- und Nachteile auf die Gesellschaft zukommen.

Keine Erstellung und Billigung eines Wertpapierprospekts sowie keine Erstellung eines Wertpapier-Informationsblatts für das Bezugsangebot

Weiterhin ist zu beachten, dass die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt und auch kein Wertpapier-Informationsblatt für dieses Bezugsangebot erstellen wird. Damit steht den Aktionären für die Entscheidung über die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen dieses Bezugsangebot kein Wertpapierprospekt und auch kein Wertpapier-Informationsblatt als Informationsgrundlage zur Verfügung.

Das Bezugsangebot erfolgt im Hinblick auf § 3 Nr. 1 WpPG prospektfrei. Die pferdewetten.de AG empfiehlt denjenigen Aktionären und potentiellen Investoren, die den Bezug bzw. Erwerb Neuer Aktien erwägen, sich die Finanzberichte und die Pressemitteilungen vor einer Investitionsentscheidung eingehend zu vergegenwärtigen, und verweist hierzu insbesondere auf die auf der Internetseite unter

https:/​/​www.pferdewetten.ag/​investor-relations/​aktie/​

zu findenden weiterführenden Informationen.

Angesichts der Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfeldes sollten sich Aktionäre über den derzeitigen Aktienkurs der Gesellschaft vor Ausübung ihres Bezugsrechts hinsichtlich der Neuen Aktien zum Bezugspreis informieren.

 

Düsseldorf, im Dezember 2021

pferdewetten.de AG

Der Vorstand

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