pferdewetten.de AG, Düsseldorf – Bezugsangebot (ISIN: DE000A2YN777 – zum Bezug von Wandelschuldverschreibungender Wandelanleihe 2023 / 2028)

Die in diesem Bezugsangebot enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und richtet sich ausschließlich
an bestehende Aktionäre der

pferdewetten.de AG

pferdewetten.de AG

Düsseldorf

Bezugsangebot an die Aktionäre der

pferdewetten.de AG
Düsseldorf

ISIN: DE000A2YN777

zum Bezug von Wandelschuldverschreibungen

der Wandelanleihe 2023 /​ 2028

ISIN: DE000A30V8X3

Die ordentliche Hauptversammlung der pferdewetten.de AG, Düsseldorf („Gesellschaft“ oder „Emittentin“), vom 9. Juni 2021 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juni 2026 einmalig oder mehrfach auf den Inhaber und/​oder den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 59.400.000,00 zu begeben und die Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten auszustatten, die den Erwerber nach näherer Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 und der Anleihebedingungen berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen sich auf bis zu 1.980.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im rechnerischen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.980.000,00 beziehen.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 2. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 eingeteilt in bis zu 5.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 zu begeben („Schuldverschreibungen“). Jede Schuldverschreibung kann in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gewandelt werden. Da die Gewinnberechtigung der aus der Wandlung hervorgehenden Aktien jeweils zumindest ab Beginn des Geschäftsjahres der Emittentin, in dem die Aktien ausgegeben werden, läuft, werden diese Aktien bis zur jeweiligen Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für das vorhergehende Geschäftsjahr voraussichtlich zunächst unter einer separaten ISIN bzw. Wertpapierkennnummer ausgegeben.

Die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung zu einem Ausgabebetrag von 100 % des jeweiligen Nennbetrags, entsprechend einem Betrag von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung angeboten. Der Bezugspreis (der „Bezugspreis„) entspricht dem Ausgabebetrag.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht (§§ 221 Abs. 4, 186 AktG) in der Weise gewährt, dass die BankM AG, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main („BankM“ oder „Bezugsstelle“) zur Zeichnung und Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Verpflichtung zugelassen ist, die Schuldverschreibungen den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 956:1 bzw. EUR 1.000,00 (d. h. 956 Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Schuldverschreibung) zu einem Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrages von EUR 1.000,00 zum Bezug anzubieten und entsprechend der Ausübung von Bezugsrechten zu übertragen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf sein Bezugsrecht aus einer entsprechenden Anzahl von 18 Aktien vorab verzichtet. Die Gesellschaft räumt den Aktionären eine Überbezugsmöglichkeit auf nicht bezogene Schuldverschreibungen ein.

Bezugsangebot

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende Bezugsangebot bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00, eingeteilt in bis zu 5.000 Schuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 1.000,00 zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit

vom 10. Februar 2023 bis zum 24. Februar 2023 jeweils einschließlich

über ihre Depotbank bei der für die BankM als Abwicklungsstelle tätigen flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main („Abwicklungsstelle“), während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der für die BankM als Abwicklungsstelle tätigen flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main, aufzugeben und den Bezugspreis je Wandelteilschuldverschreibung ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontobezeichnung: pferdewetten.de AG
Bank: flatexDEGIRO Bank AG
IBAN: DE12101308009855043426
Konto-Nr.: 9855043426
BLZ: 101 308 00
BIC: BIWBDE33XXX
Verwendungszweck: pferdewetten.de AG WSV 2023

Für 956 bestehende Aktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 956 zu 1 bzw. EUR 1.000,00 eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages und somit EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung bezogen werden.

Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen erfolgt ohne Berechnung von Stückzinsen.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A32VPZ9) werden von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Sie werden den Depotbanken der Aktionäre am 10. Februar 2023 durch die Clearstream Banking AG eingebucht. Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Depotbestand an Aktien bei Ablauf des 9. Februar 2023 (Record Date). Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 7. Februar 2023 ab. Vom 8. Februar 2023 an werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ notiert.

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Auch ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Altaktionären wird weder von der Gesellschaft noch der BankM vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Soweit das festgelegte Bezugsverhältnis zu Bezugsrechten auf Bruchteile von Schuldverschreibungen führt, besteht hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge kein Anspruch auf Lieferung von Schuldverschreibungen oder Barausgleich. Es kann jeweils nur eine Schuldverschreibung im Nennwert von je EUR 1.000,00 zum Bezugspreis von 100 % (entsprechend EUR 1.000,00) oder ein Vielfaches davon bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Schuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte (ISIN DE000A32VPZ9). Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking geführte Konto 1155 der Abwicklungsstelle zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.

Überbezug

Jeder Aktionär, der sein Bezugsrecht vollständig ausübt (mit Ausnahme etwaiger Spitzenbeträge, die zu Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würden und ausgeschlossen sind), kann (bereits bei Ausübung des Bezugsrechts) verbindliche Kaufaufträge für weitere Schuldverschreibungen abgeben („Überbezug„).

Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Recht zum Überbezug zu folgenden Bedingungen ein: Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Schuldverschreibungen können ausschließlich an Personen zugeteilt werden, die von ihren Bezugsrechten vollständig Gebrauch gemacht haben (mit Ausnahme etwaiger Spitzenbeträge, die zu Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würden und ausgeschlossen sind).

Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen zum Überbezug angemeldeten Schuldverschreibungen zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb von Schuldverschreibungen im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehender Schuldverschreibungen zu allen zum Überbezug angemeldeten Schuldverschreibungen zugeteilt. Soweit die Zuteilung von Schuldverschreibungen aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu einer Zuteilung von Bruchteilen von Schuldverschreibungen führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Zahl abgerundet. Die Aktionäre haben hinsichtlich der entstehenden Bruchteile keinen Anspruch auf Lieferung von Schuldverschreibungen, sondern erhalten lediglich den für die Bruchteile gezahlten Betrag erstattet. Der Preis für die im Rahmen des Überbezugs zu erwerbenden Schuldverschreibungen entspricht dem Bezugspreis und beträgt damit ebenfalls EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung. Sollten alle Inhaber von Bezugsrechten ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen, kann ein Überbezug nicht gewährt werden. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 möglich.

Aktionäre können Kaufaufträge im Rahmen des Überbezugs für weitere Schuldverschreibungen innerhalb der oben genannten Bezugsfrist über ihre Depotbank aufgeben. Die Aktionäre werden gebeten, dafür das von den Depotbanken zur Verfügung gestellte Auftragsformular zu verwenden. Verbindliche Kaufaufträge für Schuldverschreibungen im Rahmen des Überbezugs werden nur berücksichtigt, wenn die Überbezugserklärung sowie der entsprechende Erwerbspreis bis spätestens zum letzten Tag der Bezugsfrist, also bis zum 24. Februar 2023, bei der Abwicklungsstelle eingegangen sind.

Privatplatzierung

Schuldverschreibungen, die nicht im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts von Aktionären bezogen werden, können von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis zur Zeichnung angeboten werden.

Keine Zulassung zum regulierten Markt, jedoch Einbeziehung in den Freiverkehr beabsichtigt

Die Gesellschaft beabsichtigt keine Zulassung der Schuldverschreibungen zu einem regulierten Markt. Jedoch beabsichtigt die Gesellschaft eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr.

Keine Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts; wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf das Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Schuldverschreibungen zur Verfügung. Da es sich um ein prospektfreies Angebot nach § 3 Nr. 1 WpPG handelt, wurde auch kein Wertpapierinformationsblatt erstellt. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Konzernabschlüsse, die Zwischenabschlüsse und Ad-hoc-/​Presse-Mitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.pferdewetten.ag/​

im Bereich Investor Relations abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Wandelanleihe 2023 /​ 2028

Für die Schuldverschreibungen (ISIN DE000A30V8X3), die aufgrund dieses Bezugsangebots von den Aktionären bezogen werden können, sind die Wandelanleihebedingungen der Unternehmenswandelanleihe 2023 /​ 2028 maßgebend, die bei der pferdewetten.de AG, Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf, erhältlich sind sowie im Internet unter

https:/​/​www.pferdewetten.ag/​

im Bereich Investor Relations unter der Rubrik „Wandelanleihe 2023 /​ 2028“ eingesehen und heruntergeladen werden können.

Im Wesentlichen sind die Wandelanleihe und die aus ihr hervorgehenden Schuldverschreibungen wie folgt ausgestattet:

Einteilung

Die 7,50 % Wandelanleihe 2023 /​ 2028 der pferdewetten.de AG im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 ist eingeteilt in bis zu 5.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00.

Verbriefung

Die Schuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Urkunden, die einzelne Schuldverschreibungen und/​oder Zinsscheine verbriefen, werden nicht ausgegeben.

Laufzeit

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. März 2023. Der Endfälligkeitstag ist der 1. März 2028. Die Schuldverschreibungen werden am Endfälligkeitstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft worden sind.

Ausgabebetrag, Verzinsung

Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung beträgt 100 % und somit EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 1. März 2023 (einschließlich) („Ausgabetag“) mit jährlich 7,50 % auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 1. März eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 1. März 2024 und die letzte Zinszahlung ist am 1. März 2028 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden, oder, falls das Wandlungsrecht (wie in den Anleihebedingungen definiert) ausgeübt wurde, mit Beginn des jeweiligen Ausübungstages (wie in den Anleihebedingungen definiert), soweit in den Anleihebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

Wandlungsrecht

Die Emittentin gewährt jedem Anleihegläubiger das Recht, jederzeit während der in den Anleihebedingungen bestimmten Ausübungszeiträume jede Schuldverschreibung ganz, nicht jedoch teilweise, in auf den Namen lautende Stückaktien der Emittentin mit einem zum Ausgabetag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Emittentin von EUR 1,00 zu wandeln.

Ausübungszeitraum für das Wandlungsrecht

Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger jeweils in den ersten zwei Wochen eines Kalenderjahrquartals (jeweils ein „Ausübungszeitraum“) ausgeübt werden. Ist der letzte Tag eines Ausübungszeitraums kein Bankarbeitstag, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum an dem Bankarbeitstag, der diesem Tag unmittelbar vorangeht. Fällt der letzte Tag eines Ausübungszeitraums in einen Nichtausübungszeitraum, so endet der jeweilige Ausübungszeitraum am letzten Bankarbeitstag vor dem Beginn des betreffenden Nichtausübungszeitraums.

Wandlungspreis, Wandlungsverhältnis

Der Wandlungspreis ist diejenige Zahl, durch welche der Nennbetrag einer Schuldverschreibung zu teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu errechnen, die bei der Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen, EUR 12,50. Nach dem Wandlungsverhältnis bestimmt sich, wie viele Aktien ein Anleihegläubiger bei der Ausübung des Wandlungsrechts für eine Schuldverschreibung erhält. Das Wandlungsverhältnis errechnet sich durch Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis; das anfängliche Wandlungsverhältnis beträgt 1: 80, d. h. der Anleihegläubiger erhält, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises, im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts für jede Schuldverschreibung 80 auf den Namen lautende Stückaktien der Emittentin.

Nach Ausübung des Wandlungsrechts werden ausschließlich ganze Aktien geliefert. Ein Anspruch auf Lieferung von Bruchteilen von Aktien besteht nicht. Ein Ausgleich in Geld für Bruchteile findet nicht statt. Bei künftigen Kapitalmaßnahmen der Emittentin können sich das Wandlungsverhältnis und der Wandlungspreis aufgrund der in den Anleihebedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen gegebenenfalls ändern.

Aktien, die aufgrund der Wandlung ausgegeben werden, sind zumindest ab Beginn des Geschäftsjahres der Emittentin, in dem die Aktien ausgegeben werden, für dieses und alle folgenden Geschäftsjahre der Emittentin dividendenberechtigt (sofern Dividenden gezahlt werden), und können zunächst eine eigene Wertpapierkennung haben.

Die Aktien werden nach Ausübung des Wandlungsrechts aus einem bedingten Kapital der Emittentin stammen. Die Emittentin ist nach freiem Ermessen berechtigt, statt junger Aktien aus dem bedingten Kapital zu liefern, an jeden Anleihegläubiger alte Aktien zu liefern (oder liefern zu lassen), vorausgesetzt, solche Aktien gehören derselben Gattung an wie die andernfalls zu liefernden Aktien (ausgenommen die Dividendenberechtigung, die jedoch nicht geringer sein darf als die Dividendenberechtigung der jungen Aktien, die anderenfalls an den betreffenden Anleihegläubiger zu liefern gewesen wären), und vorausgesetzt, die Lieferung solcher Aktien kann rechtmäßig erfolgen und beeinträchtigt nicht die Rechte des betreffenden Anleihegläubigers (im Vergleich zur Lieferung junger Aktien).

Kündigungsrechte, vorzeitige Rückzahlung

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung der Wandelanleihe steht den Anleihegläubigern nicht zu. Die Anleihegläubiger sind jedoch u. a. berechtigt, die Wandelanleihe fristlos zu kündigen, wenn die Emittentin mit einem Betrag, der nach den Anleihebedingungen fällig ist, länger als 20 Tage im Verzug ist. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt darüber hinaus – unter anderem – auch bei einem Drittverzug und/​oder einem Kontrollwechsel (jeweils wie in den Anleihebedingungen definiert) vor. Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen, sofern zu den einzelnen Kündigungsgründen nicht etwas Abweichendes in den Anleihebedingungen bestimmt ist.

Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger

Die Anleihegläubiger können nach Maßgabe der §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 („SchVG“) in seiner jeweils gültigen Fassung durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Die Anleihegläubiger entscheiden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse, durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 SchVG, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte.

Wichtige Hinweise

Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt nicht vor dem 1. März 2023. Die Gesellschaft und die BankM sind berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen aus rechtlichen Gründen unzulässig oder unmöglich ist, oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu der Einschätzung kommen, dass die Durchführung des Bezugsangebots nicht mehr im Interesse der Gesellschaft liegt. Ferner ist die BankM unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, vom Mandatsvertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen unter anderem wesentliche nachteilige Veränderungen der geschäftlichen oder finanziellen Bedingungen der Gesellschaft und/​oder ihrer Tochtergesellschaften, wesentliche Beschränkungen des Wertpapierhandels oder der Bankgeschäfte, der Ausbruch oder die Eskalation von Feindseligkeiten oder Krieg oder das Auftreten von Terrorakten oder anderen Katastrophen oder Krisen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Deutschland, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten haben.

Im Fall der Beendigung des Bezugsangebots verfallen das Bezugsrecht und das Angebot zum Erwerb der Schuldverschreibungen. Eine Beendigung gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Es erfolgt eine Rückabwicklung der Bezugsanmeldungen. Anleger, die infolge des Erwerbs und/​oder der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden. Eine Rückabwicklung bereits erfolgter Bezugsrechtshandelsgeschäfte findet im Falle der Beendigung des Bezugsangebots nicht statt. Anleger, die Bezugsrechte erworben haben, würden dementsprechend in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Sollten vor Einbuchung der Schuldverschreibungen in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen durch nicht rechtzeitige Lieferung von Schuldverschreibungen nicht erfüllen zu können.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Schuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert. Das Wandlungsrecht ist für Anleihegläubiger ausgeschlossen, die im Sinne der aufgrund des U.S. Securities Act von 1933 ergangenen Regulation S innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind.

 

Düsseldorf, im Februar 2023

pferdewetten.de AG

Der Vorstand

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