Pharm – Net AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PHARM – NET Aktiengesellschaft
Ludwigshafen/Rh.
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 10.09.2019

Pharm – Net AG

Ludwigshafen/Rh.

Hiermit lädt der Vorstand
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Montag, den 28. Oktober 2019 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pharm – Net AG,
Im Schachen 2/208, 66687 Wadern-Nunkirchen

stattfindenden

Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

5.

Neuwahl eines Aufsichtsrates aufgrund des Rücktritts eines Aufsichtsrates

6.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 1.000.000,00 € auf bis zu 2.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen Stammaktien

7.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Beschlussvorlagen zur Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2018 in Höhe von 106.173,03 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 31.12.2018: 106.173,03 €
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende: 15.000,00 €
Ausschüttung einer Dividende von 0,0645 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende
gem. Satzung:
6.450,00 €
b) Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € je Stammaktie gem. Satzung: 54.000,00 €
c) Einstellung in die sonstigen Gewinnrücklagen: 0,00 €
d) Vortrag auf neue Rechnung/Geschäftsjahr 2019: 30.723,03 €
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

5.

Neuwahl eines Aufsichtsrates aufgrund des Rücktritts eines Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Pharm – Net AG hat gem. § 10 der Satzung i.V.m. § 95 AktG drei Mitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder werden satzungsgemäß für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Die Aufsichtsrätin Frau Anne Moeckel hat aus persönlichen Gründen ihren Rücktritt zum 29. Oktober 2019 erklärt. Deshalb soll im Zuge dieser Hauptversammlung ein neues Aufsichtsratsmitglied zum Ersatz des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes gewählt werden.

Auf Vorschlag des Aktionärs Detlef-Dusel-Schotthöfer und des Aktionärs Marc Moeckel wird gem. § 127 AktG folgende Personen als Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagen:

Frau
Linda Becker
Kauffrau im e-commerce
Wohnhaft in 49076 Osnabrück
Tätig als Geschäftsführerin der admenti GmbH

Das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied amtiert im Falle einer gültigen Wahl ab dem 29. Oktober 2019. Die Amtszeit des zu ersetzenden Aufsichtsratsmitglieds hätte satzungsgemäß in der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit des Aufsichtsrats beginnt, unberücksichtigt bleibt, mithin in der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021.

Entsprechend endet gem. § 10 Ziffer 3 der Satzung der Gesellschaft auch die Amtszeit des nunmehr neu zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedes zum gleichen Zeitpunkt zu dem auch die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes regelmäßig geendet hätte.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Weitere Wahlvorschläge liegen derzeit nicht vor.

6.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 1.000.000,00 € auf bis zu 2.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen Stammaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die neuen, 1.000.000, nennwertlosen Stückaktien werden als Stammaktien zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 € ausgegeben und den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis von 1,00 € zum Bezug angeboten. Ein Agio soll nicht erhoben werden.

Jeweils eine bisherige Aktie gewährt das Bezugsrecht für eine neue Aktie. Die neuen Aktien sind demnach zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 € zum Bezug anzubieten.

Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntgabe des Bezugsangebotes. Etwaige nicht innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue Stückaktien können nach Weisung des Vorstandes verwertet werden. Eine etwaige Verwertung hat bestmöglich, mindestens aber zu dem Bezugspreis von 1,00 € zu erfolgen.

Das Bezugsangebot wird im Zuge der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Die Bezugsfrist beginnt am 29. Oktober 2019 und endet am 18. November 2019.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung der Gesellschaft nicht spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2020 beim Handelsregister eingetragen worden ist.

Der Aufsichtsrat soll im Zuge des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt werden den § 5 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Anzahl der gezeichneten Aktien anzupassen.

7.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Ergänzung und Neufassung des Wortlautes des § 13 Satz 3 der Satzung:

Neuer Wortlaut:

Ferner kann die Hauptversammlung auch in folgenden Orten in Deutschland stattfinden:

Wadern, Wadern-Nunkirchen, Schifferstadt, Frankfurt am Main, Düsseldorf, München, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Bad Laer, Berlin.

Verfahrenshinweise – Informationen für die Aktionäre

Gesamtzahl der Aktien und Simmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 1.000.000,00 € und ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Von diesen 1.000.000 Stückaktien sind 900.000 Stück Stammaktien und 100.000 Stück Vorzugsaktien.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 900.000 Stammaktien stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Soweit die Aktien girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz, die sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. den 07. Oktober 2019 (Nachweisstichtag) beziehen muss.

Soweit die Aktien nicht girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis bezogen auf den vorstehend genannten Zeitpunkt auf geeignete andere Weise, sofern diese Aktionäre nicht bereits bei der Gesellschaft als Aktionäre registriert sind.

Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der Adresse

Pharm – Net AG
Rheinuferstr. 9
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-5383139
E-Mail: post@pharm-net.eu

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens mit Ablauf des 21. Oktober 2019 zugehen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft.

Der Nachweisstichtag und eine Anmeldung zur Hauptversammlung haben keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin uneingeschränkt verfügen.

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre sind berechtigt, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschlägen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Pharm – Net AG
Rheinuferstr.9
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-5383139
E-Mail: post@pharm-net.eu

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Einladung, Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge und zur Anmeldung erhalten Sie auch unter

www.pharm-net.eu

Ludwigshafen, im August 2019

Pharm – Net AG
Der Vorstand
Detlef Dusel
(CEO)
Andreas Jeske
(COO)

 

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