Pharm – Net AG – Hauptversammlung 2020

Pharm – Net Aktiengesellschaft

Ludwigshafenktien/Rh.

Hiermit lädt der Vorstand
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, den 06. November 2020 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pharm-Net AG,
Im Schachen 2/208, 66687 Wadern-Nunkirchen

stattfindenden

Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Beschlußvorlagen zur Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2019

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2019 in Höhe von 387.745,81 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 31.12.2019: 387.745,81 €
a) Ausschüttung einer Vorzugsdividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende gem. Satzung 15.000,00 €
b) Ausschüttung einer Dividende von 0,1935 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende gem. Satzung 19.350,00 €
c) Ausschüttung einer Dividende von 0,18 € je Stammaktie gem. Satzung 342.000,00 €
d) Einstellung in die sonstigen Gewinnrücklagen: 0,00 €
e) Vortrag auf neue Rechnung/Geschäftsjahr 2019: 11.395,81 €
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

Verfahrenshinweise – Informationen für die Aktionäre

Gesamtzahl der Aktien und Simmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 2.000.000,00 € und ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien. Von diesen 2.000.000 Stückaktien sind 1.900.000 Stück Stammaktien und 100.000 Stück Vorzugsaktien.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 1.900.000 Stammaktien stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Soweit die Aktien girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz, die sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. den 16. Oktober 2020 (Nachweisstichtag) beziehen muss.

Soweit die Aktien nicht girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis bezogen auf den vorstehend genannten Zeitpunkt auf geeignete andere Weise, sofern diese Aktionäre nicht bereits bei der Gesellschaft als Aktionäre registriert sind.

Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der Adresse

Pharm-Net AG
Rheinallee 1
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-669 44 50 75
E-Mail: post@pharm-net.eu

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020 zugehen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft.

Der Nachweisstichtag und eine Anmeldung zur Hauptversammlung haben keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin uneingeschränkt verfügen.

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre sind berechtigt, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschlägen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Pharm-Net AG
Rheinallee 1
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-669 44 50 75
E-Mail: post@pharm-net.eu

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Einladung, Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge und zur Anmeldung erhalten Sie auch unter

www.pharm-net.eu

Ludwigshafen, im August 2020

Pharm – Net AG

Der Vorstand

Detlef Dusel
(CEO)
Andreas Jeske
(COO)

 

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