PHARM – NET Aktiengesellschaft Ludwigshafen/Rh. – Hauptversammlung 2017

Pharm – Net Aktiengesellschaft

Ludwigshafen/Rh.

Hiermit lädt der Vorstand die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, den 14.11.2017 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pharm-Net AG,
Im Schachen 2/208, 66687 Wadern-Nunkirchen stattfindenden

Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

7.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

8.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

9.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

10.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

11.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

12.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

13.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

14.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

15.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

16.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 300.000,00 € auf bis zu 600.000,00 € durch den Ausgabe von bis zu 300.000 neuen Stammaktien

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 300.000,00 € und ist eingeteilt in 300.000 Stückaktien. Von den 300.000 Stückaktien sind 200.000 Stück Stammaktien und 100.000 Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 200.000 Stammaktien stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Soweit die Aktien girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung über den Anteilsbesitz, die sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. den 24.10.2017, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen muss. Soweit die Aktien nicht girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis bezogen auf den vorstehend genannten Zeitpunkt auf geeignete andere Weise, sofern diese Aktionäre nicht bereits bei der Gesellschaft als Aktionäre registriert sind.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse

Pharm-Net AG
Rheinuferstr. 9
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-5383139
E-Mail: post@pharm-net.eu

jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens mit Ablauf des 07.11.2017 zugehen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft.

Der Nachweisstichtag und eine Anmeldung zur Hauptversammlung haben keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin uneingeschränkt verfügen.

Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit sie Stammaktionäre sind – zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre sind berechtigt, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschlägen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Pharm-Net AG
Rheinuferstr. 9
67061 Ludwigshafen
Telefax: 0621-5383139
E-Mail: post@pharm-net.eu

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Einladung, Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge und zur Anmeldung erhalten Sie auch unter

www.pharm-net.eu.

 

Ludwigshafen, im September 2017

Pharm – Net AG

Der Vorstand

Detlef Dusel                Andreas Jeske

 

Beschlussvorlagen

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2013

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

Im Geschäftsjahr 2014 ist ein Bilanzverlust zum Ende des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 52.224,20 € eingetreten, so dass keine Beschlussfassung der Hauptversammlung über eine Verwendung eines Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 erfolgt.

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 3 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2016

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 4 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2013 in Höhe von 30.061,53 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 31.12.2013: 30.061,53 €
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende 15.000,00 €
b) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende als Nachzahlung der Vorzugsdividende des Geschäftsjahres 2012 15.000,00 €
c) Einstellung in die sonstigen Gewinnrücklagen: 0,00 €
d) Vortrag auf neue Rechnung/Geschäftsjahr 2013: 61,53 €
6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2015 in Höhe von 43.046,73 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 31.12.2015: 43.046,73 €
a) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende 15.000,00 €
b) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende als Nachzahlung der Vorzugsdividende des Geschäftsjahres 2014 15.000,00 €
c) Einstellung in die sonstigen Gewinnrücklagen: 2.152,00 €
d) Vortrag auf neue Rechnung/Geschäftsjahr 2015: 10.894,73 €
7.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2015 in Höhe von 128.850,03 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 31.12.2016: 128.850,03 €
e) Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende 15.000,00 €
Ausschüttung einer Dividende von 0,3225 € je Vorzugsaktie an Vorzugsdividende gem. Satzung 32.250,00 €
f) Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je Stammaktie gem. Satzung 60.000,00 €
g) Einstellung in die sonstigen Gewinnrücklagen: 5.897,00 €
h) Vortrag auf neue Rechnung/Geschäftsjahr 2016: 15.703,03 €
8.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

11.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

12.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

13.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

14.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

15.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

16.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 300.000,00 € auf bis zu 600.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen Stammaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 300.000,00 €, eingeteilt in 300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien auf bis zu 600.000,00 € erhöht. Die neuen Stückaktien werden als Stammaktien zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 ausgegeben und den Aktionären zum Bezugspreis von 1,00 zum Bezug angeboten. Erfolgt die Ausgabe der neuen Stückaktien vor der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, so sind die neuen Stückaktien erstmals für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr gewinnberechtigt; andernfalls sind sie ab Beginn des im Zeitpunkt ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots. Etwaige nicht innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue Stückaktien können nach Weisung des Vorstands verwertet werden. Eine etwaige Verwertung hat bestmöglich, mindestens aber zu dem Bezugspreis von 1,00 zu erfolgen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2018 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. Sofern die Durchführung der Kapitalerhöhung aufgrund von Klagen gegen die Wirksamkeit dieses Beschlusses oder aufgrund anderer gegen die Durchführung der Kapitalerhöhung gerichteter rechtlicher Maßnahmen nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingetragen ist, verlängert sich diese Frist bis zum Ablauf des 30. Juli 2018.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

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