PharmACT AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PharmACT AG
Schönefeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.01.2020

PharmACT AG

Schönefeld

An die Aktionäre der
PharmACT AG

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 17. Februar 2020

Alle Aktionäre der PharmACT AG laden wir hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung gemäß AktG § 123 für Montag, den 17. Februar 2020, um 9:30 Uhr in die Geschäftsräume des Notars ein. Die Tagesordnung ist entsprechend aufgestellt und eine Beschlussvorlage erarbeitet worden.

Tagesordnung

1.

Die Ausgabe von Inhaberaktien durch Kapitalerhöhung von 318.476 Aktien um 31.524 Aktien auf insgesamt 350.000 Inhaberaktien zu je 1 EUR

Berlin, Januar 2020

Der Vorstand

 

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Der Vorschlag zur außerordentlichen Hauptversammlung wurde durch den Vorstand dem Aufsichtsrat gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz vorgelegt und ist vom Aufsichtsrat bestätigt worden. Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz. Die außerordentliche Hauptversammlung findet statt

am 17. Februar 2020 um 9:30 Uhr

in den Geschäftsräumen des RA und Notars Michael A. Mainitz, Saarstraße 2, D-12161 Berlin.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Montags, den 3. Februar 2020 (24.00 Uhr MEZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) angemeldet haben.

Die Anschrift zur Anmeldung lautet:

PharmACT AG
Aktionärsversammlung
Rudower Chaussee 29
D-12489 Berlin

Die Voraussetzung zur Teilnahme der Aktionäre an der außerordentlichen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist, dass das Aktienzertifikat im Original zur außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegt wird; alternativ kann das Aktienzertifikat vorab uns via Telefax mit einer Kopie des Personaldokumentes (Ausweis oder Pass) des Eigentümers zur Legitimation zugesandt werden.

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung ist auf das Grundkapital, eingeteilt in 318.476 Aktien der Gesellschaft, bestimmt. Es wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der PharmACT AG 318.476 EUR, aufgeteilt in Aktien zu je 1,00 EUR, beträgt. Die Gesellschaft hält eigene Aktien zum Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Stimmrechtsausübung in der außerordentlichen Hauptversammlung vertreten lassen.

Die Erteilung einer Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderungen sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform als Brief oder Telefax (+49 30 5557999-39).

Der Eingang der Weisungen ist erfüllt, wenn dieser bis spätestens 5. Februar 2020, 24:00 Uhr (Zugang) erfolgt ist. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt.

In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der außerordentlichen Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch während der außerordentlichen Hauptversammlung können sie Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die genannten Unterlagen werden in der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekanntgemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens allen Aktionären bekanntgemacht.

Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machenden Informationen sind in der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich.

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