PharmACT AG: Einladung zur Hauptversammlung

PharmACT AG

Schönefeld

An die Aktionäre der
Pharmact AG

Einladung zur Hauptversammlung am 29. Dezember 2020

Alle Aktionäre der Pharmact AG laden wir hiermit zur Hauptversammlung gemäß AktG § 123 für Dienstag, den 29. Dezember 2020, um 10:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft ein. Die Einberufung der jährlichen Hauptversammlung erfolgt nach AktG § 123 fristgemäß 30 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung. Die Tagesordnung ist entsprechend aufgestellt und eine Beschlussvorlage erarbeitet worden.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB zum Geschäftsjahr 2019 und Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

4.

Wechsel / Erweiterung im Vorstand

5.

Bedingte Kapitalerhöhung

6.

Genehmigte Kapitalerhöhung

7.

Anpassung des Geschäftszwecks

 

Berlin, 25.11.2020

Der Vorstand

 

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Der Vorschlag zur Hauptversammlung wurde durch den Vorstand dem Aufsichtsrat gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz vorgelegt und ist vom Aufsichtsrat bestätigt worden. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz. Die Hauptversammlung findet

am 29. Dezember 2020 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pharmact AG, Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin, statt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, den 8. Dezember 2020 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) angemeldet haben.

Die Anschrift zur Anmeldung lautet:

Pharmact AG
Aktionärsversammlung
Rudower Chaussee 29
12489 Berlin

Die Voraussetzung zur Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist, dass das Aktienzertifikat im Original zur Hauptversammlung vorgelegt wird; alternativ kann das Aktienzertifikat vorab uns via Telefax mit einer Kopie des Personaldokumentes (Ausweis oder Pass) des Eigentümers zur Legitimation zugesandt werden.

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist auf das Grundkapital, eingeteilt in 350.000 Aktien der Gesellschaft, bestimmt. Es wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der Pharmact AG 350.000 EUR, aufgeteilt in Aktien zu je 1,00 EUR, beträgt. Die Gesellschaft hält eigene Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen.

Die Erteilung einer Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderungen sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform als Brief oder Telefax (+49 30 5557999-39).

Der Eingang der Weisungen ist erfüllt, wenn dieser bis spätestens 18. Dezember 2020, 24:00 Uhr (Zugang), erfolgt ist. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt.

In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekanntgemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens allen Aktionären bekanntgemacht.

Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machenden Informationen sind in der Hauptversammlung zugänglich.

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