Phi-Stone AG, Kiel – Bezugsangebot (Ausgabe von bis zu 8.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Höhe von 1,00 € pro Aktie)

Phi-Stone AG

Kiel

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 24.09.2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 8.000,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/​2021, § 3 Abs. 12 der Satzung), und zwar durch Ausgabe von bis zu 8.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien“).

Das Genehmigte Kapital ist bereits in Höhe von 2.200,00 € ausgeschöpft. In Ausnutzung der Ermächtigung und unter Beachtung der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses hat der Vorstand am 17.10.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 78.865,00 € um bis zu 4.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien“) zu erhöhen. Die neuen Stammaktien werden zu einem Ausgabepreis von 150,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2022 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

Die neuen Stammaktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 19,716 zu 1 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum

04.11.2022

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Die Vordrucke für die Bezugserklärung sowie die Zeichnungsscheine, die innerhalb derselben Frist bei der Gesellschaft einzureichen sind, können bei der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder per E-Mail unter

vorstand@phi-stone.de

angefordert werden.

Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien sämtlichen Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.

 

Kiel, 21.10.2022

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.