Philomaxcap AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Philomaxcap AG

München

– ISIN DE000A1A6WB2 und DE000A254V53 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, 8. Januar 2021 um 10.00 Uhr stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Philocity Global GmbH, Marienplatz 2, 80331 München.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung

Die Aktionärin Philocity Holdings Sdn Bhd, Petaling Jaya, Selangor, Malaysia, („Philocity Holdings“) hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und die Beschlussfassung über den Erwerb von bis zu 34,44 % des Aktienkapitals der AmeriMark Group AG mit Sitz in Zug, Schweiz, eingetragen in das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter der Firmennummer CHE-356.633.696 („AmeriMark Group“) durch die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien verlangt.

Die Aktionärin Philocity Holdings Sdn Bhd schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 1.407.234,00, eingeteilt in 1.407.234 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um bis zu EUR 12.000.000,00 auf bis zu EUR 13.407.234,00 durch Ausgabe von bis zu 12.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je neuer Aktie gegen Sacheinlagen erhöht.

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je neuer Aktie. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB als schuldrechtliches Agio zugewiesen werden.

b)

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

c)

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden zum Zweck des Erwerbs von bis zu 9.230.770 Namenaktien der AmeriMark Group AG mit Sitz in Zug, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter Firmennummer CHE-356.633.696, was einer Beteiligung in Höhe von 34,44 % am Aktienkapital der AmeriMark Group AG in Höhe von insgesamt CHF 1.340.000,00 entspricht, ausgegeben.

d)

Zur Zeichnung der neuen Aktien werden ausschließlich die Philocity Global GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117003, und die Capana Swiss Advisors AG mit Sitz in Baar, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter Firmennummer CHE-116.020.931, zugelassen. Als Gegenstand der Sacheinlage hat die Philocity Global GmbH bis zu 6.514.836 der von ihr gehaltenen Namenaktien zu CHF 0.05 der AmeriMark Group AG gegen Ausgabe von bis zu 8.469.286 neuen Inhaber-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie in die Gesellschaft einzubringen. Als Gegenstand der Sacheinlage hat die Capana Swiss Advisors AG bis zu 2.715.934 der von ihr gehaltenen Namenaktien zu CHF 0.05 der AmeriMark Group AG gegen Ausgabe von bis zu 3.530.714 neuen Inhaber-Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie in die Gesellschaft einzubringen.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, durch Beschluss die Fassung der Satzung in § 4 Abs. 1 im Hinblick auf die Höhe und Einteilung des Grundkapitals an den Umfang der gemäß Buchstabe a) beschlossenen Kapitalerhöhung anzupassen.

g)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht bis 31. Mai 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. Sofern dieser Kapitalerhöhungsbeschluss gerichtlich angefochten wird, verlängert sich die Gültigkeit dieses Beschlusses um die Dauer des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens.

Der Vorstand macht gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG den im Einberufungsverlangen an ihn übermittelten Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts zugänglich.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 1

I.

Die Aktionärin Philocity Holdings Sdn Bhd, Petaling Jaya, Selangor, Malaysia, („Philocity Holdings“) schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft den Erwerb von bis zu 9.230.770 Namenaktien der AmeriMark Group AG mit Sitz in Zug, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter Firmennummer CHE-356.633.696 („AmeriMark Group“) von deren Aktionären, der Philocity Global GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117003 („Philocity Global“) und der Capana Swiss Advisors AG mit Sitz in Baar, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter Firmennummer CHE-116.020.931 („Capana“) durch die Gesellschaft gegen die Ausgabe von bis zu 12.000,000 neuen Aktien der Gesellschaft vor.

Das Aktienkapital der AmeriMark Group beträgt CHF 1.340.000,00 und ist eingeteilt in 20.000.000 Namenaktien zu CHF 0,05 und in 3.400.000 Namenaktien zu CHF 0,10. Die außerordentliche Generalversammlung der AmeriMark Group hat am 7. Dezember 2020 die Umwandlung der 3.400.000 Namenaktien zu CHF 0,10 in 6.800.000 Namenaktien zu CHF 0,05 beschlossen.

Philocity Global wird bis zu 6.514.836 Namenaktien zu CHF 0,05 an der AmeriMark Group in die Gesellschaft als Sacheinlage einbringen, was 24,31 % des Aktienkapitals der AmeriMark Group entspricht.

Capana wird bis zu 2.715.934 Namenaktien zu CHF 0,05 an der AmeriMark Group in die Gesellschaft als Sacheinlage einbringen, was 10,13 % des Aktienkapitals der AmeriMark Group entspricht.

Zur Umsetzung des Erwerbs der Aktien der AmeriMark Group wird unter dem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 1.407.234,00 um bis zu EUR 12.000.000,00 auf bis zu EUR 13.407.234,00 durch Ausgabe von bis zu 12.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen ausschließlich die Philocity Global und die Capana zugelassen werden. Philocity Global und Capana sollen im Gegenzug sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien der AmeriMark Group AG als Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die neuen Aktien soll im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien sollen ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs der Aktien der AmeriMark Group ausgegeben werden.

Im Folgenden macht der Vorstand gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den an ihn übermittelten Bericht über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie die Begründung des Ausgabebetrags im Rahmen der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung zugänglich.

In dem Bericht werden zunächst in diesem Abschnitt I. der Hintergrund der geplanten Transaktion sowie die geplante Transaktion selbst dargestellt. Dies betrifft insbesondere (i) die Beschreibung der Gesellschaft und der AmeriMark Group, (ii) das Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Transaktion, (iii) die Erläuterung der Bewertung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen sowie (iv) die Angemessenheit des Austauschverhältnisses.

In dem dann folgenden Abschnitt II. wird die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen der Sachkapitalerhöhung bezogen auf den Zweck der Kapitalmaßnahme sowie der vorgeschlagene Ausgabebetrag bzw. das vorgeschlagene Austauschverhältnis begründet.

1. Hintergrund der geplanten Transaktion

a) Philomaxcap AG

(1) Sitz und Registereintragung

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 235614 eingetragen. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet Innere Wiener Straße 14, 81667 München.

(2) Grundkapital und Aktionärsstruktur

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.407.234,00 und ist eingeteilt in 1.407.234 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Die Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und dort im Segment General Standard zugelassen.

Größte Aktionärin der Gesellschaft ist mit einer Beteiligungsquote in Höhe von 72,57 % die Philocity Holdings. Die übrigen 27,43 % der Aktien der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz.

(3) Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist ausweislich ihrer Satzung die Produktion, die Beratung, der Kauf, der Verkauf und der Vertrieb von Medien aller Art einschließlich deren Nebenprodukte, die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen und die Geschäftsführung in anderen Gesellschaften, die in derselben Branche tätig sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeglicher Art beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

(4) Organe der Gesellschaft

Alleiniges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft ist Robert Zeiss. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind Nyuk Ming „Sky“ Wan (Vorsitzender), Andreas Geisler (stellvertretender Vorsitzender), Chor Hian „Nic“ Lim sowie Chian Yin „Jasmond“ Ng.

(5) Mehrheitsaktionärin

Mehrheitsaktionärin mit derzeit 72,57 % der Aktien der Gesellschaft ist die Philocity Holdings Sdn Bhd, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sendirian Berhad, Sdn Bhd) nach dem Recht von Malaysia mit Sitz in Petaling Jaya im Bundesstaat Selangor von Malaysia, eingetragen im Gesellschaftsregister von Malaysia unter der Nummer 1345253-X („Philocity Holdings“).

Philocity Holdings ist eine Beteiligungsgesellschaft und strategische Beratungsfirma aus Kuala Lumpur. Das Unternehmen bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, die Finanzierung, Startup-Services, Betriebsaufbau, Technologie-Audit sowie Beratungs- und Geschäftsumwandlungslösungen umfassen. Das Unternehmen ist Mehrheitsaktionär eines Ingenieur- und Produktionsunternehmens, das sich mit erneuerbaren Energien aus Biomasse beschäftigt. Die Beteiligung verwendet Palmkernschalen, Palmfasern, Holzspäne, Reisschalen und andere natürliche Ressourcen zur Herstellung von Holzpellets und zur Lieferung an Fabriken. Das Unternehmen ist weiterhin Mehrheitsaktionär einer Private Equity Firma in China, die sich mit dem Erdölversorgungsgeschäft befasst. Philocity Holdings ist auf der Suche nach einer Expansion aus Asien in europäische und amerikanische Märkte.

Das Stammkapital der Philocity Holdings beträgt MYR 1.000.000,00 (Malaysischer Ringgit) und ist eingeteilt in 1.000.000 Geschäftsanteile zu je MYR 1,00. Gesellschafter der Philocity Holdings sind Nyuk Ming „Sky“ Wan, Kuala Lumpur, Malaysia, mit 76 %, sowie Chor Hian „Nic“ Lim, Puchong, Selangor, Malaysia und Chun Heng Woon, Kuala Lumpur, Malaysia mit je 12 %. Philocity Holdings wird durch ihre geschäftsführenden Direktoren (executive directors) Nyuk Ming „Sky“ Wan und Chor Hian „Nic“ Lim vertreten. Philocity Holdings beschäftigt derzeit 24 Arbeitnehmer.

Mit ihrem Mehrheitsanteil an der Gesellschaft hat die Philocity Holdings einen Börsenmantel erworben. Mit der Beteiligung an der Gesellschaft verfolgt sie ihre strategischen Ziele einer internationalen Ausrichtung ihres Geschäftsmodells und eines Zugangs zum Kapitalmarkt.

(6) Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Die Gesellschaft hält derzeit keine Beteiligungen. Sie hat ihre letzten Beteiligungen bereits im Geschäftsjahr 2015 veräußert. Sie erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 und in den ersten neun Monaten des aktuellen Geschäftsjahres keine Umsatzerlöse. Die Gesellschaft betreibt ansonsten derzeit kein operatives Geschäft. Außer dem Alleinvorstand beschäftigt sie derzeit keine weiteren Mitarbeiter.

Die Strategie der Gesellschaft ist der Erwerb neuer Beteiligungen und die Verwaltung, Beratung und Weiterentwicklung der erworbenen Beteiligungen. Hierbei verfolgt die Gesellschaft einen opportunistischen Investmentansatz mit einer Buy-and-build-Strategie für ihre Beteiligungen durch organisches und anorganisches Wachstum. Dabei ist die Gesellschaft nicht auf Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen, auf bereits an einem Market gelistete Unternehmen oder Unternehmen in privater Hand oder auf bestimmte Wachstumsphasen möglicher Zielgesellschaften beschränkt.

b) AmeriMark Group AG

(1) Sitz und Registereintragung

Die AmeriMark Group hat ihren Sitz in Zug in der Schweiz und ist im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter der Firmennummer CHE-356.633.696 eingetragen. Die Geschäftsadresse der AmeriMark Group lautet Steinhauserstrasse 74, CH-6301 Zug, Schweiz.

(2) Aktienkapital und Aktionärsstruktur

Das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital der AmeriMark Group beträgt Schweizer Franken („CHF“) 1.340.000,00. Das Aktienkapital ist bisher in 20.000.000 Namenaktien zu CHF 0,05 und 3.400.000 Namenaktien zu CHF 0,10 eingeteilt. Die außerordentliche Generalversammlung der AmeriMark Group hat am 7. Dezember 2020 die Umwandlung der 3.400.000 Namenaktien zu CHF 0,10 in 6.800.000 Namenaktien zu CHF 0,05 beschlossen. Damit ist das Aktienkapital zukünftig in 26.800.000 Namenaktien zu CHF 0,05 eingeteilt. Die Namenaktien sind in den Handel im Freiverkehr der Wiener Börse im Segment direct market einbezogen.

Philocity Global hält 24,31 % der Namenaktien und des Aktienkapitals der Gesellschaft. Capana hält 10,13 % der Namenaktien und des Aktienkapitals der Gesellschaft.

(3) Unternehmensgegenstand

Als Unternehmensgegenstand bezweckt die AmeriMark Group ausweislich ihrer Satzung den Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

(4) Organe der AmeriMark Group

Alleiniges Mitglied des Verwaltungsrats ist Nicolai Helmut Carl-Hermann Claus Colshorn. Direktor ist Frank Hüser.

(5) Geschäftstätigkeit der AmeriMark Group

Die AmeriMark Group wurde am 25. Juli 2015 gegründet und errichtet. Die Gesellschaft erwarb das gesamte Unternehmen der AmeriMark Automotive AG, eine schweizerische Holding in privater Hand, durch Ausgabe von 20.000.000 neuen Namenaktien gegen Sacheinlage von 100 % der Aktien der AmeriMark Automotive AG.

AmeriMark Automotive AG („AmeriMark Automotive“) ist eine in der Schweiz ansässige Holdinggesellschaft mit Sitz in Herisau, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Schweiz, unter der Firmennummer CHE-100.954.940 mit Geschäftsadresse Schützenstrasse 38 O, CH-9100 Herisau, Schweiz. Über ihre Tochtergesellschaft, die im Jahr 2000 gegründete Rymark Inc. mit Sitz im Bundesstaat Utah in den USA („Rymark“) besitzt und betreibt AmeriMark Automotive drei Gebrauchtwagenhändler in Salt Lake City und Umgebung im Bundesstaat Utah, die überwiegend gebrauchte Autos nach dem Konzept des „Lease-here-pay-here“ („LHPH“) an sog. „Subprime“ Kunden, Privatpersonen mit geringer Bonität, verkaufen. Rymark konzentriert sich auf den Vertrieb von gebrauchten Fahrzeugen, die durch eine 3- bis 5-jährige Vertragslaufzeit für das Leasing eine typische Ausgestaltung des Subprime-Darlehens erlauben oder durch ihren geringen Leasingaufwand für kapitalschwächere Menschen erschwinglich sind.

Chief Executive Officer (CEO) von Rymark ist Nick Markosian, der über 20-jährige Erfahrung in der Automobilbranche verfügt und für seine erfolgreichen Auto-Einzelhandelstechniken der „Markosian Formel“ bekannt ist, die branchenweit zur Ausbildung von Verkäufern und Händlern eingesetzt wird. Weiterhin gehört John Kirkland der Geschäftsführung an, der die Bereiche Management, Automobilfinanzierung, Datenüberprüfung und Vertrieb verantwortet. Die Rymark Inc. hat 44 Mitarbeiter in den Bereichen Vertrieb, Finanzen, Kfz-Service-Techniker, Rechnungen, Service, Abschleppen, Fahrzeugüberprüfung und Geschäftsplanung.

Das Geschäftsmodell setzt auf normale Fahrzeugverkäufe im mittleren und unteren Preissegment, Leasing für alle verkauften Fahrzeuge, direkte Finanzierung von Käufen und Leasingverträgen durch die eigene Finanzierungsgesellschaft APG Financial Inc. („APG“), auf Service, Reparaturen und Ersatzteile sowie auf Gebühren und Provisionen in Verbindung mit den Finanzierungslösungen.

Lease-here-pay-here Händler verkaufen und verleasen Fahrzeuge an Personen mit niedrigem Bonitätsrating. Sie vergeben Autokredite, die unter den Kreditinstrumenten „Subprime“ genannt werden, weil sie ein höheres Ausfallrisiko haben. LHPH-Händler stellen ihren Kunden sowohl das Auto als auch das Darlehen zur Verfügung. Neben dem An- und Verkauf von Gebrauchtwagen vergeben sie Kredit- und Leasingverträge. Sie besorgen die Rückholung und Abwicklung der Restschulden, falls Kunden in ihren Zahlungen rückständig werden oder ausfallen.

Rymark erzielt Erlöse aus der Gewinnspanne beim Verkauf ihrer Fahrzeuge, aus dem Leasing von Fahrzeugen sowie aus der Strukturierung und Betreuung des Darlehens oder Leasingvertrags. Der Erfolg des Geschäftsmodells hängt am günstigen Einkauf, der passenden Finanzierung für den Kunden und dem begleitenden strukturierten Verkaufsprozess (Markosian Formel). Etwa 60 % des Umsatzes erzielt AmeriMark Automotive mit dem Leasing von Fahrzeugen und 40 % mit dem Verkauf von Fahrzeugen ohne Finanzierung.

(6) Markt

Die Amerikaner sind in Ermangelung eines zeitgemäßen öffentlichen Nahverkehrs auf ihre Autos angewiesen. Drei Viertel der Amerikaner benutzen ihr Auto, um zur Arbeit zu gelangen. Der Automobilmarkt hat einen unverzichtbaren Stellenwert in der amerikanischen Gesellschaft und macht ca. 20 % des Bruttoinlandsprodukts aus. 70 % des Umsatzes in diesem Markt entfallen auf Gebrauchtwagen, der überwiegende Teil ist kredit- oder leasingfinanziert. Lease-here-pay-here Händler ermöglichen Personen mit niedriger Bonität, sich ein Auto zu leisten.

Die Subprime Automobilbranche ist stark fragmentiert und besteht aus zahlreichen lokalen und regionalen Händlern mit 1 bis 10 Standorten. Eine solche Fragmentierung versetzt ein gut kapitalisiertes Unternehmen in die Lage, eine regionale Konsolidierung oder Expansion umzusetzen. Nach Schätzungen erwirtschaftet die US-Gebrauchtwagenindustrie über 110 Milliarden US-Dollar Jahresumsatz und umfasst nahezu 150.000 Unternehmen, darunter Händler, Reparaturbetriebe, Finanzunternehmen, Auktionshäuser und Vermittler.

Der Anteil der Autokredite für Personen mit schlechter oder unterdurchschnittlicher Bonität beträgt knapp 170 Milliarden US-Dollar einschließlich der Finanzierung des Kaufs oder des Leasings von Neuwagen. Davon sind für Kredite in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar Raten seit 30 oder 90 Tagen überfällig.

Durch hohe Flexibilität, Kundennähe und regionale Kompetenz können es kleine agile Marktteilnehmer wie AmeriMark Automotive mit größeren, besser finanzierten Wettbewerbern aufnehmen. Denn durch ein herausragendes Verkaufskonzept (Markosian Formel) mit guter Produktauswahl und festgelegten Margen, ausgeprägter Individualität sowie motivierten Mitarbeitern entsteht ein offensichtlicher Wettbewerbsvorteil. Hinzu kommen die besondere Kundenbindung, das Wissen über den strukturellen Fahrzeugbedarf, der regionale Bekanntheitsgrad und der gute Ruf als lokale Erfolgsfaktoren.

(7) weiteres Wachstum im Heimatmarkt

Auf der Grundlage der vorgelegten historischen Finanzinformationen und einer Planungsrechnung der AmeriMark Group wird mit einer wesentlichen Steigerung des EBITDA der AmeriMark Group in den nächsten 5 bis 7 Jahren gerechnet. In ihrem bisherigen Heimatmarkt beabsichtigt die AmeriMark Group, sich für ihr weiteres Wachstum vom Erfolg ihres bisherigen Geschäftsmodells und ihrer Dienstleistungen zur Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs leiten zu lassen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen drei weitere Standorte errichtet oder erworben werden. Die Fläche für das Angebot von Gebrauchtwagen soll damit um 90 % gesteigert werden. Längerfristig geht die AmeriMark Group davon aus, ihre Verkaufsflächen in ihrem regionalen Markt innerhalb von fünf Jahren auf das Dreifache der bisherigen Größe zu erweitern.

AmeriMark Group hat den Erwerb eines ersten weiteren Standorts in Aussicht und befindet sich in fortgeschrittenen Kaufverhandlungen hierüber. Neben dem Wachstum durch den Erwerb weiterer Standorte erwartet die AmeriMark Group Synergieeffekte für das Unternehmen als Ganzes, für die Kosten der Dienstleistungen, den Verkauf und für die Verwaltungskosten, die in den kommenden Jahren zu einer verhältnismäßigen Reduzierung der operativen Kosten im Vergleich zur Umsatzsteigerung führen und sich auf die Profitabilität auswirken.

Darüber hinaus ergibt sich weiteres Potential für Einsparungen bei den Gemeinkosten. Mit zunehmendem Wachstum in ihrem regionalen Markt verringern sich die Auswirkungen der Gemeinkosten innerhalb der Holding für die Geschäftsführung und Verwaltung, für Werbung, Marketing und Vertrieb, für das Personal und für die Kosten der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, da es sich herbei im Wesentlichen um feste Größen handelt.

Ein wesentlicher Faktor für gesteigerte Kosten ergibt sich möglicherweise aus der Einführung neuer Systeme der Informationstechnologie und aus dem allgemeinen Trend zunehmender Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der zunehmenden Vermarktung durch Online- und E-Commerce-Angebote und der Verfügbarkeit von Big Data-Anwendungen für Verkauf, Vertrieb und Marketing selbst. Bei der Umsetzung neuer Strategien für die Digitalisierung des Unternehmens können neue Investitionen notwendig werden. Diese können sich in den nächsten Jahren des geplanten Wachstums gegenläufig auswirken. Hiermit gehen gesteigerte Ausgaben für die Gebrauchtwagenflotte und die Verkaufsstandorte einher, die sich bei der bisherigen Umsetzung digitaler Geschäftsprozesse und der Einführung von Informationstechnologien als aufwands- und ergebnisneutral ausgewirkt haben.

(8) Markteintritt in Europa

Für den Markteintritt und die weitere Expansion in Europa, insbesondere in der Europäischen Union, hat die AmeriMark Group bereits im Jahr 2019 alle Kapazitäten gebündelt und hierfür die neue Position eines Chief Operating Officer Europe geschaffen und besetzt.

Aus der neuen Position werden sämtliche Aktivitäten verantwortet und gebündelt. Der Verantwortliche ist zuständig für die Umsetzung der Pläne der AmeriMark Group für ihre europäische Erweiterung. Derzeit gibt es nur sehr wenige Autohändler in Europa, die selbst eine direkte Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs anbieten.

Die Gesellschaft geht für AmeriMark Group von den Vorteilen eines sog. „early mover“ aus. Early mover (frühe Anbieter), oder „first mover“ sind die Erstanbieter eines Guts, einer Dienstleistung oder eines Geschäfts. Erfolgreiche Erstanbieter können höhere Marktanteile und höhere Absatzmengen erzielen. Sie können Ressourcen frühzeitig besetzen und in günstigen Fällen exklusiv nutzen, haben Einflussmöglichkeiten auf die Durchsetzung neuer Standards und genießen einen Reputationsvorteil. Erstanbieter können darüber hinaus die Preise in einem neuen Markt neu festlegen und damit ihre Profitabilität steigern.

Die AmeriMark Group befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einer großen europäischen Bank über eine Zusammenarbeit für die Finanzierung und das Leasing an europäische Kunden unter einer sog. white-label Vereinbarung, bei der die Bankgeschäfte über ein reguliertes Kreditinstitut abgewickelt werden, der Anbieter aber unter seinem eigenen Namen als Vermittler für die Bank tätig wird.

Im Vergleich investieren europäische Autovermietungen in größerem Umfang in den Erhalt ihrer Fahrzeugflotte und veräußern ältere Fahrzeuge ihrer Flotter früher als amerikanische Autovermietungen. Die AmeriMark Group führt Gespräche mit zwei europäischen Autovermietungen, um bevorzugten Zugriff auf gebrauchte Fahrzeuge zu erhalten, die zur Veräußerung stehen.

Die AmeriMark Group plant, im dritten Quartal des Jahres 2021 ihren ersten europäischen Standort nach ihrem amerikanischen Vorbild im Heimatmarkt zu eröffnen. Bis 2023 soll die europäische Seite des Geschäfts auf drei Standorte ausgebaut werden. Neben der Errichtung neuer Standorte (build) kommt für den Markteintritt in Europa der Erwerb bestehender Händler in Betracht, um sie nach dem amerikanischen Vorbild fortzuführen (buy).

Für die zukünftige Entwicklung der AmeriMark Group bezieht die Gesellschaft diese sog. buy & build-Strategie in die Planung als wesentlichen Treiber des Wachstums für 2021 und darüber hinaus ein.

(9) Unternehmensplanung der AmeriMark Group

Die AmeriMark Group hat eine Unternehmensplanung für ihr operatives Tochterunternehmen Rymark und das mit diesem verbundene Tochterunternehmen APG erstellt. Nachfolgend sind die wesentlichen Posten aus der Planungsrechnung der AmeriMark Group dargestellt.

in TEUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Verkauf von PKW 21.418 26.773 31.128 38.554 44.336 50.987
Umsatzkosten (19.276) (23.292) (27.308) (32.770) (37.686) (43.339)
Rohertrag 2.142 3.481 4.820 5.784 6.650 7.648
Leasing PKW 11.763 12.953 15.544 18.653 21.451 24.669
Gesamtertrag 13.905 16.434 20.364 24.437 28.101 32.317
andere Kosten (7.793) (9.686) (11.366) (13.384) (15.201) (17.289)
EBITDA 6.112 6.748 8.998 11.053 12.900 15.028
Abschreibungen (3.019) (2.780) (3.337) (4.004) (4.605) (5.295)
EBIT 3.093 3.968 5.661 7.049 8.295 9.733
Finanzergebnis (143) (1.589) (1.907) (2.288) (2.631) (3.026)
Ergebnis nach Zinsen 2.950 2.379 3.754 4.761 5.664 6.707
Steuern (442) (356) (563) (713) (849) (1.006)
Ergebnis nach Steuern 2.508 2.023 3.191 4.048 4.815 5.701

Auf Grundlage der Informationen, die der Philocity Holdings von der AmeriMark Group vorgelegt wurden, erwartet die AmeriMark Group für ihre operativen Tochterunternehmen Rymark und APG für die geplanten sechs Jahre 2020 bis 2025 gesteigerte Umsatzerlöse für den Handel mit Fahrzeugen von TEUR 21.418 in 2020 auf TEUR 50.987 in 2025. Die Umsatzkosten sollen von TEUR 19.276 in 2020 auf TEUR 43.339 in 2025 steigen. Die Quote der Umsatzkosten verringert sich von 90,00 % in 2020 auf 85,00 % in 2025.

Weiterhin erwartet die AmeriMark Group Erträge aus Leasinggeschäften in Höhe von TEUR 11.763 in 2020, die sich auf TEUR 24.669 in 2025 erhöhen. Der Gesamtertrag soll im Planungszeitraum von TEUR 13.905 in 2020 auf TEUR 32.317 in 2025 zunehmen. Währenddessen erhöhen sich die anderen Kosten von TEUR 7.793 in 2020 auf TEUR 17.289 in 2025, was einer Quote zum Gesamtertrag von 56,04 % in 2020 bis zu 53,50 % in 2025 entspricht. Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach den Annahmen der AmeriMark Group von TEUR 3.019 in 2020 auf TEUR 5.295 in 2025 steigen. Dies betrifft nahezu ausschließlich Leasing-Fahrzeuge.

Aus der Planung ergibt sich ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 3.093 in 2020, das sich auf TEUR 9.733 in 2025 erhöht. Die Quote des EBIT zum Umsatz beträgt danach 14,44 % in 2020 und erhöht sich auf 19,09 % in 2025.

(10) Unternehmenswert

Auf der Grundlage der vorgelegten Informationen der AmeriMark Group und unter Einbeziehung von Risikoabschlägen ergibt sich auf der Grundlage der ermittelten nachhaltig entnahmefähigen Gewinne der Gesellschaft, diese wiederum mit dem Kapitalisierungszinssatz abgezinst, ein Unternehmenswert von TEUR 40.000. Das entspricht für die von Philocity Global (22,90 %) und Capana (11,54 %) gehaltenen Beteiligungen an der AmeriMark Group in Höhe von 34,44 % einem Wert von TEUR 13.777.

Die Sacheinlage der Aktien an der AmeriMark Group bedarf gemäß § 183 Abs. 3, § 33 Abs. 3 AktG einer Prüfung der Werthaltigkeit durch einen gerichtlich bestellten Sacheinlageprüfer. Der Prüfer hat auf der Grundlage einer Unternehmensplanung der AmeriMark Group in einem Werthaltigkeitsgutachten nach dem IDW S1 Standard zu prüfen, ob der Wert der einzubringenden Aktien zumindest den Gegenwert der neu auszugebenden Aktien entspricht.

Unabhängig von der Prüfung der Werthaltigkeit haben sich die Philocity Holdings sowie die Philocity Global und die Capana geeinigt, unter Berücksichtigung von einem erheblichen Abschlag auf den ermittelten Unternehmenswert für Zwecke der Einbringung einen Preis von EUR 1,30 je Aktie der AmeriMark Group zugrunde zu legen. Für die bis zu 9.230.770 Aktien der AmeriMark soll die Gesellschaft bis zu 12.000.000 neue nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ausgeben und damit ihr Grundkapital um TEUR 12.000 erhöhen. Dies entspricht einem Wert der einzubringenden Aktien der AmeriMark Group von EUR 1,30 je Aktie, einem Wert für die einzubringenden Aktien von TEUR 12.000 und damit einem Unternehmenswert der AmeriMark Group von insgesamt TEUR 34.840.

Der ermittelte Unternehmenswert von TEUR 40.000 für AmeriMark Group als Ganzes und von TEUR 13.777 für die einzubringenden Aktien übersteigt damit den für Zwecke der Einbringung festgelegte Unternehmenswert von TEUR 34.840 für AmeriMark als Ganzes und von TEUR 12.000 für die einzubringenden Aktien.

c) Wirtschaftliche und strategische Vorteile durch den Erwerb der AmeriMark Group

(1) Strategische und wirtschaftliche Motivation für die Transaktion

Die Gesellschaft verfügt derzeit über kein eigenes operatives Geschäft. Für den Erwerb neuer Beteiligungen und den Aufbau eines Portfolios stehen der Gesellschaft derzeit weder Eigenmittel noch eine Fremdfinanzierung zur Verfügung. Der Erwerb der Aktien der AmeriMark Group ist eine Gelegenheit für die Gesellschaft, die sie durch Ausgabe neuer Aktien realisieren kann und stellt den richtigen Schritt für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft dar.

Die Mehrheitsaktionärin Philocity Holdings ist im Bereich Marketing, Vertrieb, Werbung, Promotion und Schulungen tätig. Ihre Schlüsselpersonen verfügen über jahrelange Erfahrungen in diesen Bereichen. Mit dem Erwerb der Beteiligung an der AmeriMark Group ergeben sich hier neue Opportunitäten für die Unternehmensgruppe. Der Erfolg der AmeriMark Group beruht zu einem großen Teil auf den besonderen Maßnahmen zur Verkaufsförderung. Hier bestehen vielfältige Möglichkeiten für Synergien und zur Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle.

Philocity Holdings ist zudem im Bereich der neuen Finanztechnologien („Fintech“) tätig und beabsichtigt den Erwerb weiterer Beteiligungen in diesem Bereich. AmeriMark Group ist neben ihrer Tätigkeit als reiner Autohändler ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Erwerb oder Besitz von Autos durch Kredite oder Leasingverträge finanziert. Darüber hinaus verfügt AmeriMark Group über eine eigene Online-Bezahlplattform und ein breites Internetangebot zum Verkauf seiner Autos. Neukunden können ihre Unterlagen für den Kaufvertrag und die Finanzierung über das Internet einreichen. Daneben setzt AmeriMark Group Telekommunikation und Geräte in seinen Autos ein, um seine Kunden an monatliche Zahlungen zu erinnern. Die Verbindung eines Autohändlers mit einem breiten Angebot seiner Dienstleistungen für die Finanzierung, stellt eine Anwendungsform der Finanztechnologien dar und passt auch deshalb in die Strategie für das Portfolio.

(2) Vorteile für die Gesellschaft und die Aktionäre

Gemäß dem Einberufungsverlangen ergibt sich für die Gesellschaft und deren Aktionäre durch den Erwerb der AmeriMark Group die Chance, das Beteiligungsportfolio neu aufzubauen. Damit strebt die Gesellschaft an, ein neues Wachstum ihres Unternehmens und der von ihr verwalteten Portfoliounternehmen zu erreichen und attraktive und nachhaltige Gewinne und Dividenden zu erwirtschaften. Insbesondere können im Einzelnen nachfolgende Vorteile ausgenutzt werden:

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung können als Währung im Rahmen der Transaktion verwendet werden. Damit besteht für die Gesellschaft die Möglichkeit, sich zu attraktiven Konditionen an der AmeriMark Group zu beteiligen.

Durch die entstehende neue Größe der Gesellschaft steigt ihre Wahrnehmung am Kapitalmarkt unmittelbar. Dies führt zu einem verbesserten Zugang sowohl zu Fremd- als auch zu Eigenkapital, was die Basis für das weitere Wachstum ist. Somit können zukünftig bestehende Marktchancen zeitnah ausgenutzt und das Wachstum der Gesellschaft deutlich beschleunigt werden, welches wiederum zu einer nachhaltigen Ertragsbasis in der Zukunft führt und somit das Unternehmensrisiko bei negativer Entwicklung der Märkte reduziert.

Eine deutliche Erweiterung des Geschäftsmodells und Ergänzung um eine weitere attraktive Ertragsquelle sowie die Ausnutzung von Synergien und Skaleneffekten.

Die Zusammenführung von Experten-Teams und Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit durch Know-how-Vorsprung.

2.

Darstellung der geplanten Transaktion

Gemäß dem Einberufungsverlangen soll der Erwerb der Aktien an der AmeriMark Group durch die Gesellschaft erfolgen, indem diese von der Philocity Global und der Capana im Zuge der von der Hauptversammlung zu beschließenden Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden. Zu diesem Zweck hat die Aktionärin Philocity Holdings der Hauptversammlung den Vorschlag unterbreitet, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen.

Als Zeichner der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien der Gesellschaft sollen ausschließlich die Philocity Global und die Capana zugelassen werden, mit denen die Gesellschaft einen Aktienkaufvertrag abschließen soll. Der Aktienkaufvertrag soll vorsehen, dass die Transaktion unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen von der Hauptversammlung wie vorgeschlagen beschlossen wird. Der Vollzug der Transaktion kann nur eintreten, wenn die Hauptversammlung der Gesellschaft dem Beschlussvorschlag zustimmt. Sofern die Sachkapitalerhöhung wie vorgeschlagen beschlossen wird, erfolgt die Anmeldung des Beschlusses und der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft nach Vorliegen der Voraussetzungen für deren Eintragung. Die Einbringung der Aktien der AmeriMark Group erfolgt nach dem Aktienkaufvertrag aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister.

a) Gegenleistung für die Einbringung der Aktien der AmeriMark Group

Als Gegenleistung für die einzubringenden Aktien der AmeriMark Group sollen die Philocity Global bis zu 8.469.286 und die Capana bis zu 3.530.714 neue Aktien der Gesellschaft aus der Sachkapitalerhöhung erhalten. Die neuen Aktien der Gesellschaft sollen zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben werden und ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt sein.

Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien der Gesellschaft und dem Einbringungswert der Sacheinlagengegenstände soll der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (schuldrechtliches Agio) der Gesellschaft zugewiesen werden.

b) Vertragliche Grundlagen

Für die Leistung der Sacheinlage soll die Gesellschaft mit der Philocity Global und der Capana jeweils einen Aktienkaufvertrag abschließen. Der Aktienkaufvertrag soll den folgenden wesentlichen Inhalt haben:

Mit den Aktienkaufverträgen verpflichten sich die Philocity Global bis zu 8.469.286 neue Aktien der Gesellschaft und die Capana bis zu 3.530.714 neue Aktien der Gesellschaft zu zeichnen und zu übernehmen. Die genaue Anzahl der einzubringenden Aktien der AmeriMark Group und der zu zeichnenden und zu übernehmenden neuen Aktien der Gesellschaft wird in den Aktienkaufverträgen festgelegt und wird jeweils der genannten Anzahl oder einer geringeren Anzahl entsprechen. Der Aktienkaufvertrag ist aufschiebend bedingt durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Sachkapitalerhöhung. Er wird unwirksam, falls die Beschlüsse der Hauptversammlung nicht bis zum 31. März 2021 gefasst werden oder die Durchführung der Sachkapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2021 in das Handelsregister eingetragen wird.

Im Gegenzug bringen die Philocity Global bis zu 6.514.836 der von ihr gehaltenen Aktien der AmeriMark Group und die Capana bis zu 2.715.934 der von ihr gehaltenen Aktien der AmeriMark Group im Wege der Abtretung, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, zum Stichtag 1. Januar 2021 als Sacheinlage ein.

Die Einbringungen erfolgen in Erfüllung der Zeichnung der neuen Aktien und dienen der Erbringung der auf die gezeichneten Aktien geschuldeten Sacheinlage.

Die Philocity Global und die Capana sollen in den Aktienkaufverträgen selbstständige Garantieversprechen hinsichtlich des rechtlichen Bestandes der Aktien an der AmeriMark Group und den ihnen zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnissen abgeben.

Eine Anpassung des Kaufpreises soll in den Aktienkaufverträgen nicht vorgesehen werden und wäre aufgrund der Bestimmung der Gegenleistung durch Ausgabe von Aktien rechtlich auch nur sehr schwer umsetzbar. Bei einer Verletzung von im Aktienkaufvertrag vorgesehenen Garantien und Freistellungen greift stattdessen eine Schadensersatzpflicht der Einbringenden.

Erfolgt die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft nicht spätestens bis zum 31. Mai 2021, sind Philocity Global und Capana jeweils zum Rücktritt von ihrem Aktienkaufvertrag berechtigt. Sofern der Hauptversammlungsbeschluss über die Kapitalerhöhung gerichtlich angefochten wird, verlängert sich die vorgenannte Frist um die Dauer des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens.

3. Erläuterung und Begründung des Austauschverhältnisses

Die bis zu 12.000.000 neuen Aktien der Gesellschaft werden zum Erwerb von bis zu 9.230.770 Aktien der AmeriMark Group ausgegeben, was einem rechnerischen Anteil am Aktienkapital der AmeriMark Group in Höhe von 34,44 % entspricht. Dabei werden die neuen Aktien der Gesellschaft rechnerisch zu einem Wert von je EUR 1,00 ausgegeben, sodass sich rechnerisch ein Wert für jede einzelne Aktie der AmeriMark Group AG von EUR 1,30 und für alle einzubringenden Aktien der AmeriMark Group in Höhe von TEUR 12.000 ergibt. Dies bedeutet, dass der Einbringung rechnerisch ein Wertverhältnis zwischen der Gesellschaft und der Aktien der AmeriMark Group von TEUR 13.407 für die Gesellschaft und von TEUR 12.000 für die Aktien der AmeriMark Group zugrunde gelegt wird.

Zum Zwecke der Ermittlung der Angemessenheit des Ausgabebetrags der neuen Aktien der Gesellschaft wird ein vom zuständigen Registergericht bestellter Sacheinlageprüfer beauftragt, als unabhängiger Gutachter den Unternehmenswert und den Wert der Aktien der AmeriMark Group zu ermitteln und eine gutachterliche Stellungnahme zu erstatten. Die gutachterliche Tätigkeit wird in Übereinstimmung mit dem Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in der Fassung vom 2. April 2008 („IDW S1“) durchgeführt.

Die Bewertung der AmeriMark Group erfolgt insoweit nach dem Ertragswertverfahren. Hierbei bestimmt sich der Wert eines Unternehmens durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, wobei diese üblicherweise aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet werden. Die dabei zugrundeliegende Planungsrechnung basiert auf handelsrechtlichen Vorschriften. Zur Ableitung dieses Barwerts wird ein Kapitalisierungszinssatz angewendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert. Die zur Ermittlung des Unternehmenswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen an die Inhaber des Unternehmens ergeben sich dabei vorrangig aus den Ausschüttungen der künftig durch das Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse.

Dem Wertgutachten sind insbesondere die Planzahlen der AmeriMark Group für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 zugrunde zu legen.

Die Wertermittlung der AmeriMark Group weist einen eigenen Unternehmenswert im Mittel von TEUR 40.000 aus. Der einzubringende Anteil von 34,44 % der Aktien an der AmeriMark Group entspricht mithin einem rechnerischen Wert im Mittel von TEUR 13.777. Der auf die einzelne Aktie der AmeriMark Group rechnerisch entfallende Wert beträgt danach EUR 1,49.

Dem steht der zwischen der Philocity Holdings sowie der Philocity Global und der Capana festgelegte Preis von TEUR 12.000 für die 9.230.770 Aktien der AmeriMark Group gegenüber, der TEUR 34.800 für die AmeriMark Group als Ganzes sowie EUR 1,30 je Aktie beträgt.

Die Anzahl der einzubringenden Aktien und die hierfür als Gegenleistung auszugebenden neuen Aktien der Gesellschaft stehen im Verhältnis von 1 zu 1,30. Für je 10 eingebrachte Aktien der AmeriMark Group erhalten Philocity Global und Capana je 13 neue Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht einem von der Philocity Holdings mit Philocity Global und Capana festgelegten Preis für den Aktientausch von EUR 1,30 je Aktie der AmeriMark Group. Den einbringenden Philocity Global und Capana werden für ihre Aktien der AmeriMark Group als Gegenleistung im Verhältnis 1 zu 1,30 neue Aktien der Gesellschaft zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 gewährt.

II.

Der Vorstand macht gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG den im Einberufungsverlangen an ihn übermittelten Bericht zur Begründung des beabsichtigten Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen des vorgenannten Beschlussvorschlags zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zugänglich. Dabei gelten die in Ziffer I. enthaltenen, für die Gesamttransaktion getroffenen Aussagen auch für diesen Bericht und werden dessen Bestandteil.

Gemäß dem Einberufungsverlangen wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer Sachkapitalerhöhung von EUR 1.407.234 um bis zu EUR 12.000.000,00 auf bis zu EUR 13.407.234,00 durch Ausgabe von bis zu 12.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie zu beschließen.

Grundsätzlich steht den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht zu (§ 186 Abs. 1 Satz 1 AktG). Im Einberufungsverlangen wird jedoch vorgeschlagen, in dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 AktG auszuschließen.

Der Zweck der im Einberufungsverlangen vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin, der Gesellschaft den Erwerb einer Beteiligung von 34,44 % an der AmeriMark Group zu ermöglichen, indem das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe der neuen Aktien gegen Einbringung der Aktien der AmeriMark Group als Sacheinlage erhöht wird. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen ausschließlich die Philocity Global und die Capana zugelassen werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft soll ausgeschlossen werden.

Gemäß dem Einberufungsverlangen liegt der Zweck des vorgesehenen Ausschlusses des Bezugsrechts im Interesse der Gesellschaft. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses geeignet und erforderlich. Er steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen für die Aktionäre der Gesellschaft. Insbesondere ist das Austauschverhältnis zwischen den neuen Aktien der Gesellschaft und den Aktien der AmeriMark Group und damit der Ausgabebetrag der neuen Aktien der Gesellschaft zu Lasten der Aktionäre der Gesellschaft angemessen.

1. Interesse der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss

Gemäß dem Einberufungsverlangen liegt der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses, nämlich der Erwerb von 34,44 % der Aktien und des Aktienkapitals der AmeriMark Group, im Interesse der Gesellschaft. Dafür genügt es, wenn die an der Beschlussfassung beteiligten Organe aufgrund ihrer Abwägung davon ausgehen dürfen, dass die Sachkapitalerhöhung zum Besten der Gesellschaft und damit letztlich aller Aktionäre ist. Für die Gesellschaft und die Aktionäre der Gesellschaft ergibt sich durch den Erwerb der Aktien der AmeriMark Group die Chance, ein deutlich schnelleres Wachstum des Unternehmens zu erreichen und damit attraktive und nachhaltige Gewinne bzw. Dividenden zu erwirtschaften. Insbesondere können nachfolgende bereits in diesem Bericht aufgeführten Vorteile ausgenutzt werden:

Die Philocity Holdings hält den Bezugsrechtsausschluss für geeignet und erforderlich, um den im Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck, nämlich den Erwerb der Aktien der AmeriMark Group, zu erreichen. Geeignet ist der Bezugsrechtsausschluss deshalb, weil der Erwerb der Aktien der AmeriMark Group gegen Schaffung und Übertragung der Aktien der Gesellschaft einen Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre der Gesellschaft voraussetzt. Würden die Aktien nämlich den Aktionären zum Bezug angeboten, stünden sie nicht zur Ausgabe an die Philocity Global und die Capana als Gegenleistung für die einzubringenden Aktien der AmeriMark Group zur Verfügung. Der Bezugsrechtsausschluss ist auch erforderlich, um diesen Zweck zu erreichen. Philocity Holdings hat mögliche Alternativen für die Strukturierung der geplanten Transaktion in den Überlegungen berücksichtigt, jedoch als nicht praktikabel oder weniger geeignet angesehen und verworfen.

2. Verhältnismäßigkeit

Gemäß dem Einberufungsverlangen ergibt die Gesamtabwägung zwischen dem Gesellschaftsinteresse und dem Interesse der Aktionäre, dass der Ausschluss des Bezugsrechts im vorliegenden Fall auch verhältnismäßig ist. In diese Interessenabwägung werden insbesondere auch die Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Aktionärsstruktur der Gesellschaft und das festgestellte Austauschverhältnis einbezogen.

a) Auswirkungen der Sachkapitalerhöhung auf die Aktionärsstruktur der Gesellschaft

Die Durchführung der von der Hauptversammlung zu beschließenden Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und die Ausgabe der neuen Aktien führen zu einer Änderung der Aktionärsstruktur. Die Capana erwirbt hierdurch eine Beteiligung im Umfang von voraussichtlich 26,33 % am Grundkapital der Gesellschaft. Die Sachkapitalerhöhung führt damit zwangsläufig zu einer Verwässerung der Beteiligungsquoten (sog. quotale Verwässerung) der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft auf insgesamt nur noch 70,1 %.

Die Beteiligungsquote der Hauptaktionärin in Höhe von bislang 72,57 % wird nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung auf rund 70,79 % verwässert. Die Beteiligungsquote der Hauptaktionärin für direkt an der Gesellschaft gehaltenen Aktien und Stimmrecht verringert sich durch die Sachkapitalerhöhung auf voraussichtlich 7,62 %. Weil die Philocity Global ein Tochterunternehmen der Hauptaktionärin ist, wird die neue Beteiligungsquote der Philocity Global in Höhe von 63,17 % der Hauptaktionärin als indirekt gehaltene Aktien und Stimmrechte zugerechnet. Gemäß dem Einberufungsverlangen ist für die übrigen Aktionäre die Änderung der Aktionärsstruktur demgegenüber weniger einschneidend. Sie verfügten auch bislang weder alleine noch zusammen über eine Beteiligung, die ihnen einen maßgeblichen Einfluss in der Hauptversammlung gegeben hätte. Sie hielten auch bislang in erster Linie eine Finanzbeteiligung an der Gesellschaft ohne einen wesentlichen unternehmerischen Einfluss. Hieran wird sich infolge der Sachkapitalerhöhung nichts ändern.

b) Angemessenheit des Austauschverhältnisses und Begründung des Ausgabebetrags

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen „DAT/Altana“ und „Stollwerck“) ist bei der Verwendung von Börsenkursen zur Ermittlung von Unternehmenswerten auf einen Referenzkurs zurückzugreifen, der sich aus dem Dreimonatsdurchschnittskurs berechnet. Gemäß IDW S1 kann der Börsenkurs zu Plausibilisierungszwecken oder grundsätzlich als eigenständiges Bewertungsverfahren Berücksichtigung finden. Eine Verwendung des Börsenkurses als Grundlage des Unternehmenswertes kann eine Fundamentalbewertung nicht ersetzen, sofern diese Bewertung auf einer besseren und breiteren Informationsgrundlage als der Kapitalmarkt basiert, wie zum Beispiel einer detaillierten Unternehmensplanung. Die Aktien der AmeriMark Group sind nicht an einem regulierten Markt zum Handel zugelassen. Daher kann eine Bewertung nicht gemäß § 183a Abs. 1 S. 1, § 33a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AktG auf Marktpreise von übertragbaren Wertpapieren gestützt werden.

(1) Unternehmenswert der Gesellschaft

Gemäß dem Einberufungsverlangen ergibt sich auf der Grundlage des Dreimonatsdurchschnittskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse von EUR 1,97 und einem Sechsmonatsdurchschnittskurs von EUR 1,64 eine Börsenkapitalisierung und damit ein Unternehmenswert der Gesellschaft von TEUR 2.772 respektive von TEUR 2.308. Aufgrund der engen Liquidität in der Aktie und der wenigen Kursfeststellungen ist bei der Ermittlung des Unternehmenswerts der Gesellschaft auf die Marktkapitalisierung ein erheblicher Abschlag in Ansatz zu bringen. Gemäß dem Übernahmeangebot der Philocity Holdings an die Aktionäre der Gesellschaft vom 23. April 2020 ist von einem NAV (net asset value) von TEUR 246 (EUR 0,20 je Aktie) und von einem Wert für die Gesellschaft als Börsenmantel von TEUR 746 (EUR 0,59 je Aktie) auszugehen. Diese Wertansätze erhöhen sich um den Barzufluss in Höhe von TEUR 246 durch die Übernahme der kaduzierten 149.631 Aktien zu einem Preis von EUR 1,65 je Aktie am 3. August 2020 und unter Berücksichtigung von jährlichen Holdingkosten von TEUR 100, die anteilig für die letzten sechs Monate in Abzug zu bringen sind, auf einen NAV von TEUR 442 (EUR 0,31 je Aktie) und einen Wert des Börsenmantels von TEUR 942 (EUR 0,67 je Aktie) als Untergrenze für den Unternehmenswert der Gesellschaft.

Durch die Ausgabe der neuen Aktien für die Sacheinlage verwässern die Aktionäre der Gesellschaft in Höhe von 89,50 %, was einen Anteil in Höhe von TEUR 2.481 an der angenommenen Börsenkapitalisierung von TEUR 2.772 (Dreimonatsdurchschnittskurs) respektive in Höhe von TEUR 2.066 an einer Börsenkapitalisierung von TEUR 2.308 (Sechsmonatsdurchschnittskurs) entspricht. Auf die einzelne neue Aktie entfällt danach ein Betrag von EUR 0,21 respektive EUR 0,17.

(2) Unternehmenswert der AmeriMark Group

Gemäß dem Einberufungsverlangen ergibt sich auf der Grundlage des Dreimonatsdurchschnittskurses der 20 Mio. Namenaktien der Amerimark Group von EUR 0,47 im direct market der Wiener Börse eine Marktkapitalisierung von TEUR 9.400 und aufgrund eines Sechsmonatsdurchschnittskurses von EUR 1,84 eine Marktkapitalisierung von TEUR 36.800. Daraus ergibt sich ein an der Marktkapitalisierung bestimmter Wert der einzubringenden Aktien der AmeriMark Group von TEUR 4.338 respektive TEUR 16.985.

Dem steht ein von der AmeriMark Group ermittelter Unternehmenswert gegenüber, nachdem für die einzubringenden Aktien der AmeriMark Group ein Wert von TEUR 13.777 anzusetzen ist. Aufgrund der Marktenge, der geringen Liquidität in der Aktie und des geringen Handelsvolumens kann der Börsenkurs und die Marktkapitalisierung der AmeriMark Group nur in engen Grenzen zur Plausibilisierung des ermittelten Unternehmenswerts herangezogen werden.

(3) Gegenüberstellung der Unternehmenswerte

Gemäß dem Einberufungsverlangen steht der Verwässerung der Aktionäre der Gesellschaft in Höhe von 89,50 % ein Vermögenszuwachs um die Aktien der AmeriMark Group in Höhe von TEUR 12.000 und Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 12.000 gegenüber. Die hieraus resultierenden neuen Anteilshöhen der bisherigen Aktionäre führt auch bezüglich des Streubesitzes nicht zu einer Verwässerung des Vermögensanteils. Im Gegenteil erhöht sich der NAV der Gesellschaft von EUR 0,31 auf EUR 0,92 und daraus resultierend ein erhöhter Marktpreis für die Aktien der Gesellschaft. Neben der genannten Steigerung des Marktpreis für die Aktien ist zu berücksichtigen, dass sich die neue Beteiligung wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkt und die Gesellschaft wieder aktiv im Beteiligungsgeschäft und nicht mehr ohne Umsatz und Gewinn ist.

Aufgrund der Angemessenheit des Austauschverhältnisses und des Ausgabebetrags der neuen Aktien erfolgt keine wirtschaftliche Verwässerung zu Lasten der Aktionäre der Gesellschaft. Dies bedeutet für die Aktionäre, dass eine Beeinträchtigung ihrer Aktien als Finanzbeteiligung nicht stattfindet. Vielmehr besteht für sie aufgrund der erheblich gestiegenen Größe der Gesellschaft die Chance, dass ihre Aktien aufgrund der bedeutenden Erhöhung der Marktkapitalisierung, die mit der Transaktion einhergeht, deutlich attraktiver werden.

Eine unangemessene Verwässerung der Aktionäre wäre nicht gegeben, da der Wert der Sacheinlagen in Form von insgesamt 9.230.770 Aktien der AmeriMark Group den Wert der im Gegenzug auszugebenden 12.000.000 neuen Aktien der Gesellschaft erreicht.

c) Gesamtabwägung

Gemäß dem Einberufungsverlangen überwiegt in der Gesamtabwägung das Interesse der Gesellschaft an der Durchführung der Transaktion deutlich das Interesse der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft an der Vermeidung einer Verwässerung. Wie oben dargestellt, ist die Hauptaktionärin mit dem Ausschluss des Bezugsrechts einverstanden. Die übrigen Aktionäre werden durch eine Verwässerung in ihrer Stimmkraft nicht wesentlich beeinträchtigt. Auch eine wirtschaftliche Verwässerung findet nicht statt, da der Wert der Sacheinlage den Wert der im Gegenzug ausgegebenen neuen Aktien der Gesellschaft erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung der Sachkapitalerhöhung, die im Interesse des Unternehmenswachstums und damit im Gesellschaftsinteresse liegt, von überwiegender Bedeutung. Damit ist der Ausschluss des Bezugsrechts im Gesellschaftsinteresse gerechtfertigt.

Teilnahmebedingungen

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Januar 2021 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 8. Januar 2021 ab 10.00 Uhr im Internet unter

https://philomaxcap.de/8.html

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgen ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. Dezember 2020 (12. Tag vor der Hauptversammlung) zu beziehen. Die Frist für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises endet zum Ablauf des 4. Januar 2021 (4. Tag vor der Hauptversammlung).

Philomaxcap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder an eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann spätestens bis zum Ablauf des 7. Januar 2021 an

Philomaxcap AG
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Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 89 889 690 655
E-Mail: philomaxcap@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https://philomaxcap.de/8.html

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter

https://philomaxcap.de/8.html

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://philomaxcap.de/8.html

zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 7. Januar 2021 oder unter Nutzung des unter

https://philomaxcap.de/8.html

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 8. Januar 2021 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://philomaxcap.de/8.html

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen oder Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice abgeben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich.

Briefwahlstimmen können über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://philomaxcap.de/8.html

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Philomaxcap AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
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Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 24. Dezember 2020 bei der vorstehenden Anschrift eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

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veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn sich der Aktionär auch angemeldet hat.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 8. Januar 2021 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Ein Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum Ablauf des 6. Januar 2021, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglichen passwortgeschützten Internetservice einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 8. Januar 2021 ab 10.00 Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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übersandt.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglichen passwortgeschützten Internetservice von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 8. Januar 2021 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Philomaxcap AG, Innere Wiener Straße 14, 81667 München. Sie erreichen die Gesellschaft unter

info@philomaxcap.de

und den Datenschutzbeauftragten unter

dsgvo@philomaxcap.de

Die Philomaxcap AG verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.

Die Philomaxcap AG bedient sich externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Philomaxcap AG und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Weitere Angaben

Die Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet

https://phicomm-ag.de/8.html

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://phicomm-ag.de/8.html

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.407.234,00 und ist eingeteilt in 1.407.234 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 1.407.234. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

 

München, im Dezember 2020

Der Vorstand

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