Phönix Sonnen Wärme AG – Hauptversammlung 2015

Phönix SonnenWärme AG
Berlin

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 24. August 2015, 18.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Phönix SonnenWärme AG

in der Ostendstr. 1, Haus D, Etage 5, Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

recht herzlich ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Phönix SonnenWärme AG mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat erläutern den vorgelegten und testierten Jahresabschluss.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2015 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung der Phönix SonnenWärme AG aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vor:
1.

Herrn Jan-Karsten Meier, geb. 29.11.1956, Diplom-Wirtschaftsingenieur,
2.

Herrn Stephan Fintelmann, geb. 20.02.1963, Diplomingenieur Maschinenbau,
3.

Herrn Dr. Ulrich Klier, geb. 02.06.1966, Diplom-Kaufmann.

Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat vor, für jedes gewählte Aufsichtsratsmitglied als Ersatzmitglied

Herrn Tom Kiesow, geb. 21.03.1978, Kaufmann

zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass dieser bei Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern vor Ablauf ihrer Amtszeit in den Aufsichtsrat eintritt.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.

Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2015

Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation und dem im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn unangemessen hohen Aufwand der gesetzlich nach § 316 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB nicht vorgeschriebenen Wirtschaftsprüfung wird vom Vorstand die Ansicht vertreten, zukünftig auf einen Abschlussprüfer zu verzichten. Der Aufsichtsrat hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen und empfiehlt, auch für das Geschäftsjahr 2015 einen Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar die Wirtschaftsprüfergesellschaft WP-W Dr. Johannes von Waldthausen GmbH, Georg-Wilhelm-Str. 3, 10711 Berlin.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über nachfolgenden Vorschlag abzustimmen, wobei der Vorstand empfiehlt, gegen den Vorschlag zu stimmen und der Aufsichtsrat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen:

Für das Geschäftsjahr 2015 soll ein Abschlussprüfer bestellt werden, und zwar die Wirtschaftsprüfergesellschaft WP-W Dr. Johannes von Waldthausen GmbH, Georg-Wilhelm-Str. 3, 10711 Berlin.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (bisher „Aktienbuch“) der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung Thomas Bonneval.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einen entsprechenden Vollmachtsvordruck senden wir Ihnen gern zu. Entsprechende Anforderungen sind zu richten an die Geschäftsadresse der Phönix SonnenWärme AG, z. H. Herrn Carsten Mack, Ostendstr. 1, 12459 Berlin

Anträge von Aktionären

Anträge und Anfragen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

postalisch: Phönix SonnenWärme AG, Ostendstr. 1, 12459 Berlin

oder per Fax: +49 (0)30 53000717.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht.

Die Veröffentlichung dieser Einladung zur Hauptversammlung der Phönix SonnenWärme AG wird am 15.07.2015 im eBundesanzeiger erfolgen.

Im Juli 2015

Der Vorstand

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