picturemaxx AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
picturemaxx AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung 25.10.2019

picturemaxx AG

München

Amtsgericht München, HRB 138366

Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
am 13. Dezember 2019

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der

außerordentlichen Hauptversammlung der picturemaxx AG

am Freitag, 13. Dezember 2019, 09:00 Uhr,
im Tagungsbereich der Gesellschaft,
Stefan-George-Ring 2
81929 München.

Tagesordnung:

TOP 1

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsratsmitglieds Bernd Michael Czichon endet aufgrund einvernehmlicher Amtsniederlegung mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat der picturemaxx AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der Wahl vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Wiederwahl in den Aufsichtsrat ist zulässig.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person anstelle des ausscheidenden Mitglieds zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herr Thomas Kießl, selbstständiger Vermögensverwalter und -Berater, München

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der außerordentlichen Hauptversammlung werden die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen.

Mit freundlichen Grüßen

 

München, den 21. Oktober 2019

picturemaxx AG

Der Vorstand

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