Pierer Industrie AG: Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Ablauf 2. Annahmefrist)

Pierer Industrie AG

Wels

Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Ablauf 2. Annahmefrist)

Die Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, („Bieterin„) hat am 30. April 2021 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot„) zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin oder ihren Konzerngesellschaften noch nicht gehaltener ursprünglich noch auf den Inhaber lautenden Stückaktien (frühere ISIN DE000A1JBPV9) jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie der SHW AG mit Sitz in Aalen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726621 („SHW““) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je Aktie der SHW, veröffentlicht. Nach der erfolgten Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien hat die Bieterin ihr Angebot am 13. August 2021 angepasst, so dass sich das Angebot nun auf den Erwerb von sämtlichen noch nicht von der Pierer Industrie AG oder ihren Konzerngesellschaften gehaltenen auf den Namen lautenden Aktien der SHW jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit der neuen ISIN DE000A3E5B74 („SHW-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je Aktie der SHW bezieht. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.

Die zweite Frist für die Annahme des Angebots begann am 13. August 2021 und endete am 30. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ). Bis zum Ablauf der zweiten Annahmefrist am 30. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ) wurde das Angebot für insgesamt 20.553 SHW-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,32 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW.

Das Angebot wird – wie in der Angebotsunterlage unter Ziffer 4.4 vorgesehen – spätestens zehn Bankarbeitstage nach dem Ablauf der zweiten Annahmefrist abgewickelt.

 

Wels (Österreich), im Oktober 2021

Pierer Industrie AG

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