Pioneer Medical Devices AG – Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Pioneer Medical Devices AG
Berlin
Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Ascamed GmbH mit Sitz in Aschersleben, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 113920, als übertragende Gesellschaft auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden Ascamed GmbH in der Hand unserer Gesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss unserer Gesellschaft nach § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG grundsätzlich nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre jedoch auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird.

Um eine ordnungsgemäße Durchführung der beabsichtigten Verschmelzung sicherzustellen, werden wir ein Minderheitsverlangen nach § 62 Abs. 2 UmwG nur berücksichtigen, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger bei unserer Gesellschaft eingeht. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB.

Die erforderlichen Unterlagen liegen zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Germaniastr. 18-20, 12099 Berlin, aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Berlin, den 03. Juli 2015

Der Vorstand

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