Piper Deutschland AG
Calden
ISIN DE0006924202 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer 692 420 –
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der
am Montag, dem 08. Mai 2023, um 12.00 Uhr (MESZ)
im Gebäude der Gesellschaft am Flughafen Kassel-Calden
in 34379 Calden, Fieseler-Storch-Str. 10,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021/2022 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft bereits gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. |
||||
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von EUR 3.996.427,15 (bestehend aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss) wie folgt zu verwenden:
|
||||
3. |
Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022 Entlastung zu erteilen. |
||||
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 Entlastung zu erteilen. |
||||
5. |
Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GBZ Revisions und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu wählen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens am 01.05.2023) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen. Für den Berechtigungsnachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung (also auf den Beginn des 17.04.2023) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:
Piper Deutschland AG |
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicher zu stellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; für die Erteilung von Vollmachten und deren Widerruf an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen kann hiervon Abweichendes vorgesehen sein, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.860.000 und ist eingeteilt in 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 2,60. Von den von der Gesellschaft insgesamt ausgegebenen 1.100.000 Stückaktien sind 1.100.000 Aktien stimmberechtigt.
Anträge
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft ausschließlich per Post unter folgender Anschrift zu übersenden:
Piper Deutschland AG |
Unterlageneinsicht
Diese Einberufung zur Hauptversammlung, der Jahresabschluss zum 30. September 2022, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/2022 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.
Calden, im März 2023
DER VORSTAND