PIRCHE AG Berlin – außerordentliche Hauptversammlung

PIRCHE AG

Berlin

– AG Charlottenburg, HRB 113682 B –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

08.03.2018 um 13:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des Klinikums Charité Berlin:

Charité Berlin – Campus Virchow Klinikum
Berlin Brandenburg Centrum für Regenerative Therapien – BCRT
Föhrer Str. 15, 13353 Berlin,
Seminarraum B, Nr. 0.0028 (Erdgeschoss),

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der

PIRCHE Aktiengesellschaft
mit Sitz in Berlin

ein.

TAGESORDNUNG

Die Tagesordnung wird wie folgt bekannt gemacht:

TOP 1.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 1.167.058,00, eingeteilt in 1.167.058 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien auf bis zu EUR 1.667.058,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt mindestens EUR 1,00 je auszugebender Aktie.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 2,334116:1 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Der Vorstand kann die neuen Aktien dabei nach Möglichkeit über pari ausgeben, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Die Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2018.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30. Juni 2018 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.“

TOP 2.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sowie über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:

„Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2018/I im Handelsregister an um bis zu insgesamt EUR 578.529,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 578.529,00 Gebrauch gemacht werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich des Ausgabebetrages, bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018/I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018/I anzupassen.

§ 4 der Satzung (Grundkapital) wird in Absatz (4) wie folgt neu gefasst:

»Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2018/I im Handelsregister an um bis zu insgesamt EUR 578.529,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 578.529,00 Gebrauch gemacht werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich des Ausgabebetrages, bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018/I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018/I anzupassen.«“

Auf das Recht der Aktionäre zur Übermittlung von Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach den Bestimmungen des § 122 Abs. 2 AktG wird hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass eine Beschlussfassung über Ergänzungsverlangen in der Hauptversammlung nur bei schriftlichem Zugang bei dem Vorstand innerhalb der gesetzlichen Frist und anschließender Bekanntmachung durch den Vorstand erfolgen kann. Bitte übermitteln Sie Ergänzungsverlangen daher mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zu Ablauf des 11. Februar 2018.

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift PIRCHE Aktiengesellschaft, Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin, zu Händen Herrn Thomas Klein, per Post oder per E-Mail unter der Adresse thomas.klein@pirche.com. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 21. Februar 2018, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Berlin, im Februar 2018

PIRCHE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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