Pironet NDH Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Pironet NDH Aktiengesellschaft
Köln
WKN 691640
ISIN DE0006916406
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
02. Juli 2015, 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der CANCOM SE, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pironet NDH Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts der Pironet NDH Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 bzw. § 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014
in Höhe von EUR 3.878.109,76 wie folgt zu verwenden:
a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie:
EUR 583.596,00
b)

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 0,00
c)

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 3.294.513,76.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Rudolf Hotter und Jürgen Peter endet jeweils mit Ablauf der für den 02. Juli 2015 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a)

Herrn Rudolf Hotter, Mitglied des Vorstands der CANCOM SE, wohnhaft in Roßhaupten,
b)

Herrn Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora, Professor und Präsident der Hochschule für angewandtes Management in Erding, wohnhaft in Feldafing,

mit Wirkung ab Beendigung der für den 02. Juli 2015 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgten daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen außerdem nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der Beginn des 11. Juni 2015 (0.00 Uhr), beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Pironet NDH Aktiengesellschaft,
c/o ITTEB GmbH & Co. KG,
Vogelanger 25,
86937 Scheuring
Fax +49 (0) 81959989664,
E-Mail: pironet2015@itteb.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
Pironet NDH Aktiengesellschaft
c/o CANCOM SE,
Abteilung Investor Relations,
Frau Beate Rosenfeld,
Erika-Mann-Straße 69
80636 München,
oder
Fax +49 (0) 8225 996 4 5193,
oder
E-Mail: ir@cancom.de

Anders adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter http://www.pironet-ndh-group.com/hv zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Köln, im Mai 2015

Pironet NDH Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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