Pironet NDH Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Pironet NDH Aktiengesellschaft

Köln

– ISIN DE0006916406 –
– WKN 691640 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 16. Juni 2016, 10 Uhr,

im Novotel München City Arnulfpark, Arnulfstraße 57 in 80636 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pironet NDH Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Pironet NDH Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 3.424.492,80 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 583.596,00

b)

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 0,00

c)

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 2.840.896,80.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

TOP 6

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Klaus Weinmann hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2015 niedergelegt. Um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates aufrechtzuerhalten, hat das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 gemäß § 104 Abs. 1 AktG Herrn Karl-Heinz Walla mit Wirkung zum 01. Januar 2016 bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Karl-Heinz Walla, Diplom-Kaufmann, selbständiger Unternehmensberater im Bereich Informationstechnologie, wohnhaft in Haimhausen, mit Wirkung ab Beendigung der für den 16. Juni 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird geändert in „Pironet AG“ und § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend wie folgt neu gefasst:

„1. Die Gesellschaft führt die Firma

Pironet AG.“
TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung von § 10 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

1.

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben.

2.

Der bisherige § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird zu § 10 Abs. 1 der Satzung, der bisherige § 10 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zu § 10 Abs. 2 der Satzung.

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠20
Jahresabschluss
1.

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss sowie – soweit gesetzlich erforderlich – den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht (soweit erstellt) und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Sofern die Gesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet ist, gelten Satz 1 bis 3 für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entsprechend. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern nicht der Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

2.

Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.“

Teilnahmebedingungen

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgten daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen außerdem nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der Beginn des 26. Mai 2016 (0.00 Uhr), beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 09. Juni 2016 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Pironet NDH Aktiengesellschaft,
c/o ITTEB GmbH & Co. KG,
Vogelanger 25,
86937 Scheuring
Fax +49 (0) 8195 99 89 664
E-Mail: pironet2016@itteb.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Pironet NDH Aktiengesellschaft,
c/o CANCOM SE,
Abteilung Investor Relations,
Frau Beate Rosenfeld,
Erika-Mann-Straße 69,
80636 München
oder
Fax +49 (0) 8225 996 4 5193
oder
E-Mail: ir@cancom.de

Anders adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter http://www.pironet.com/Investoren zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Köln, im Mai 2016

Pironet NDH Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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