Plan Optik AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Plan Optik AG

Elsoff-Mittelhofen

ISIN DE000A0HGQS8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 27. Juni 2023, um 10.00 Uhr

im PARKHOTEL HACHENBURG, Burggarten 1, 57627 Hachenburg

 

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2022, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter

http:/​/​www.planoptik.com

und in den Geschäftsräumen am Sitz der Plan Optik AG, Über der Bitz 3, 56479 Elsoff, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Plan Optik AG per 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.271.581,78 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die JPHL Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Biedenkopf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über eine Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten derzeit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von € 7.500,00 netto, der Aufsichtsrats-Vorsitzende eine Vergütung von € 10.0000,00 netto. Seit der letzten Anpassung dieser Vergütung im Jahr 2016 ist der Konzern stetig gewachsen. Damit einhergehend sind auch die Anforderungen an das Amt des Aufsichtsrats gestiegen, so dass der Verwaltung eine moderate Erhöhung der bisherigen Vergütung angemessen erscheint.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, und zwar der Vorsitzende in Höhe von 14.000,00 Euro und alle anderen in Höhe von 10.000,00 Euro, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die erhöhte Vergütung wird erstmals für das Geschäftsjahr 2023 entrichtet. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die auf jedes Mitglied des Aufsichtsrats entfallenden Prämien für die Vermögenschadens-Haftpflicht.“

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag mit der MMT GmbH

Die Plan Optik AG hat am 24. April 2023 mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft MMT GmbH mit Sitz in Siegen einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Plan Optik AG und der MMT GmbH vom 24. April 2023 zuzustimmen.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

Ergebnisabführungsvertrag
zwischen
Firma Plan Optik AG
Über der Bitz 3, 56479 Elsoff
nachstehend nur: Plan Optik

und

Firma MMT GmbH
Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen
nachstehend nur: MMT

Die Parteien vereinbaren was folgt:

§ 1 Gewinnabführung

1.

Die MMT verpflichtet sich, ihren gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Plan Optik abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen gemäß § 1 Abs. 2 dieses Vertrages, der entsprechend § 301 AktG – ohne den Verweis auf § 300 AktG – in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung entsteht erstmals für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragung dieses Vertrages in das Handelsregister der MMT erfolgt ist.

2.

Die MMT kann mit Zustimmung der Plan Optik Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

3.

Während der Dauer dieses Vertrages gebildete freie Rücklagen (andere Gewinnrücklagen iSd § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zuzahlungen iSd § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind auf Verlangen der Plan Optik aufzulösen und als Gewinn abzuführen oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden. Sonstige Rücklagen dürfen weder an die Plan Optik als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. Insbesondere ist die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen, die vor Wirksamwerden dieses Vertrages gebildet wurden sowie von Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB ausgeschlossen.

4.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der MMT. Er ist zu diesem Zeitpunkt fällig und von diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung gemäß §§ 352, 353 HGB zu verzinsen.

§ 2 Verlustübernahme

1.

Die Plan Optik ist gegenüber der MMT entsprechend allen Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

2.

Der Anspruch auf Verlustübernahme entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der MMT und ist zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab dem Fälligkeitszeitpunkt bis zur Zahlung gemäß §§ 352, 353 HGB zu verzinsen.

§ 3 Wirksamwerden und Dauer

1.

Dieser Vertrag wird wirksam mit notariell beurkundeter Zustimmung der Hauptversammlung der Plan Optik und der Gesellschafterversammlung der MMT und der Eintragung in das Handelsregister der MMT. Er gilt rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres der MMT, in dem er in das Handelsregister der MMT eingetragen wird.

2.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum Ende des Geschäftsjahres der MMT, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres ordentlich gekündigt werden, das fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahres der MMT endet, in dem dieser Vertrag wirksam geworden ist. Sollte das Geschäftsjahr nicht zu diesem Zeitpunkt enden, besteht die Kündigungsmöglichkeit erstmals zum Ablauf desjenigen Geschäftsjahres, das zu diesem Zeitpunkt noch läuft. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Partei an.

3.

Dieser Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere

a.

wenn die Plan Optik infolge Veräußerung oder Einbringung nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der MMT verfügt;

b.

die Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Plan Optik oder der MMT;

c.

jeder andere Grund, der als steuerlich unschädlicher wichtiger Grund gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 KStG anerkannt wird.

§ 4 Schlussbestimmungen

1.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung erforderlich ist, und der Zustimmung der Hauptversammlung der Plan Optik und der Gesellschafterversammlung der MMT. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.

2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung tritt dann eine Bestimmung, die unter Berücksichtigung des Willens der Parteien im Rahmen des gesetzlich Zulässigen dem Zweck der weggefallenen Regelung am nächsten kommt.

Elsoff, den 24. April 2023

Plan Optik AG                MMT GmbH

 

Die Plan Optik AG ist und war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft MMT GmbH und wird dies auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 27. Juni 2023 noch sein. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 305 AktG sind daher nicht zu gewähren. Der Vertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der Plan Optik AG sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der MMT GmbH und erst dann, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der MMT GmbH eingetragen worden ist, wirksam.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen über unsere Internetseite

www.planoptik.com/​hv

zugänglich:

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Plan Optik AG und der MMT GmbH;

die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte für die Plan Optik AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020, zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2022;

die Jahresabschlüsse für die MMT GmbH zum 31. Dezember 2020, zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2022;

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Plan Optik AG und der Geschäftsführung der MMT GmbH.

Eine Prüfung durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Vertragsprüfer) ist gemäß § 293b Abs. 1 Halbsatz 2 AktG entbehrlich, da die Plan Optik AG alleinige Gesellschafterin der MMT GmbH ist.

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 17 der Satzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 06. Juni 2023, 0:00 Uhr, (sog. Nachweisstichtag) nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs über den Aktienbesitz gemäß den rechtlichen Anforderungen zu erbringen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 20. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse

Plan Optik AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

zugegangen sein.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Falle der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrecht /​ Stimmrechtsvertreter

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform. Wenn ein Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular benutzen, das ihnen mit der Eintrittskarte zugeschickt wird. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind in Textform an die unten genannte Adresse der Gesellschaft zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das Vollmachts-/​Weisungsformular verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet wird.

Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen, deren Änderung und deren Widerruf müssen per Post, per Telefax oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis spätestens zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, ebenfalls unter folgender Adresse eingehen:

Plan Optik AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 02. Juni 2023 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.

Entsprechende Verlangen bitten wir an folgende Adresse zu richten:

Plan Optik AG
– Vorstand –
Über der Bitz 3
56479 Elsoff

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und/​oder die Wahl zum Abschlussprüfer sind ausschließlich zu richten an:

Plan Optik AG
Der Vorstand
Über der Bitz 3
56479 Elsoff
Telefax: + 49 2664 506890
E-Mail: investor.relations@planoptik.com

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge für die Wahlen zum Abschlussprüfer einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung, die rechtzeitig, d.h. bis zum 12. Juni 2023, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.planoptik.com

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Plan Optik AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:

https:/​/​planoptik.com/​de/​investoren/​hauptversammlung/​

 

Elsoff-Mittelhofen, im Mai 2023

Plan Optik AG

Der Vorstand

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