PlanetHome AG – außerordentliche Hauptversammlung

PlanetHome AG

Unterföhring

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am

Montag, den 14. Dezember 2015, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der PlanetHome AG, Raum Residenz, Apianstraße 8, 85774 Unterföhring, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der PlanetHome AG mit Sitz in Unterföhring ein.
Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PlanetHome AG (Minderheitsaktionäre) auf die PLANET ACQUISITION GMBH mit Sitz in Unterföhring (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, auf Verlangen der PLANET ACQUISITION GMBH mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 218396, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PlanetHome AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der PLANET ACQUISITION GMBH mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 218396 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 11,91 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die PLANET ACQUISITION GMBH übertragen.“

Das Grundkapital der PlanetHome AG (nachfolgend „Gesellschaft“) beträgt gemäß der Satzung der Gesellschaft EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 4.606.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen rechnerischen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,08538978517. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die PLANET ACQUISTION GMBH ist in Höhe von ca. 98,6% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die PLANET ACQUISITION GMBH ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie ist gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt. Ein entsprechendes Verlangen richtete die PLANET ACQUISITION GMBH mit Schreiben vom 9. Juli 2015 an den Vorstand der Gesellschaft.

Die PLANET ACQUISITION GMBH hat die Höhe der angemessenen Barabfindung auf EUR 11,91 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt. Nach Festlegung der Höhe der Barabfindung hat die PLANET ACQUISITION GMBH ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 unter Angabe der von ihr festgelegten Barabfindung gegenüber der Gesellschaft wiederholt und konkretisiert. Zudem hat die PLANET ACQUISITION GMBH der Gesellschaft eine Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank AG, mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 42148, übermittelt. Durch diese Erklärung hat die UniCredit Bank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der PLANET ACQUISITION GMBH übernommen, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene Aktie zu zahlen.

Die PLANET ACQUISITION GMBH hat einen schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der Gesellschaft erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung auf Grundlage einer von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (nachfolgend „Grant Thornton“), erstellten gutachterlichen Stellungnahme erläutert und begründet werden.

Das Landgericht München I hat auf Antrag der PLANET ACQUISITION GMBH durch Beschluss vom 3. September 2015 die TBG Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München (nachfolgend „TBG“) als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt. Die TBG hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt und über ihre Prüfung am 22. Oktober 2015 einen gesonderten Bericht erstattet.

Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin PLANET ACQUISITION GMBH über. Im Gegenzug erhalten die Minderheitsaktionäre den Anspruch auf Zahlung der festgesetzten Barabfindung. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an gemäß § 327b Abs. 2 AktG zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt nach der derzeitigen Gesetzeslage jährlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz nach § 247 BGB.

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sind vom Zeitpunkt der Einberufung an zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012;

der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013;

der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014;

der von der PLANET ACQUISITION GMBH nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 21. Oktober 2015 einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, vom 21. Oktober 2015;

das Übertragungsverlangen der PLANET ACQUISITION GMBH als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG vom 9. Juli 2015;

das konkretisierende Übertragungsverlangen der PLANET ACQUISITION GMBH als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG vom 21. Oktober 2015;

die Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 26. Oktober 2015;

der von der TBG Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e Abs. 1 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 22. Oktober 2015 über die Prüfung der Angemessenheit der von der PLANET ACQUISITION GMBH festgelegten Barabfindung.

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Unterföhring, im Oktober 2015

DER VORSTAND

 

PlanetHome AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bülend Corbacioglu
Vorstand: Dr. Andreas Bonhoff (Vorstandssprecher), Ludwig Wiesbauer
Sitz der Gesellschaft: Unterföhring, Registergericht: Amtsgericht München, HRB 132599

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