PNE AG – Berichtigung der Veröffentlichung vom 19.12.2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PNE AG
Cuxhaven
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Ausübbarkeit des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts – Korrekturhinweis
Berichtigung der Veröffentlichung vom 19.12.2019
08.01.2020

PNE AG

Cuxhaven

Bekanntmachung über die Ausübbarkeit des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts

– Korrekturhinweis –

4%-Anleihe 2018/2023

WKN: A2LQ3M / ISIN: DE000A2LQ3M9

Mit Veröffentlichung vom 19. Dezember 2019 hat die PNE AG (die „Emittentin“) im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass bei der Emittentin ein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eingetreten und somit zu Gunsten der Anleihegläubiger das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht entstanden ist.

Zum Verfahren für die Ausübung des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts wird in der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2019 erläutert, dass Anleihegläubiger, die das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht ausüben möchten, ihre ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Ausübungserklärung über die jeweilige Depotbank bei der in der Bekanntmachung näher bezeichneten Hauptzahlstelle einreichen müssen. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Ausübungserklärung der Hauptzahlstelle per E-Mail (Scananhang) spätestens bis zum 27. Januar 2020, 24:00 Uhr zugehen muss. Darüber hinaus wird in der Bekanntmachung erläutert, dass der kündigende Anleihegläubiger seine Depotbank anweisen muss, die Schuldverschreibungen, für die das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht ausgeübt werden soll, in die näher bezeichnete Interimsgattung bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Clearstream“) umzubuchen. Fehlerhaft heißt es sodann in der Bekanntmachung, die Ausübungserklärung würde nur wirksam, wenn die gekündigten Schuldverschreibungen bis zum 29. Februar 2020, 18:00 Uhr, bei Clearstream in die Interimsgattung umgebucht worden sein. Richtig muss es heißen, dass die Ausübungserklärung nur wirksam wird, wenn die gekündigten Schuldverschreibungen bis zum 29. Januar 2020, 18:00 Uhr, bei Clearstream in die Interimsgattung umgebucht worden sind. Alle Anleihegläubiger, die das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht ausüben wollen, werden daher gebeten, den 29. Januar 2020, 18:00 Uhr, als maßgeblichen spätesten Zeitpunkt für die Umbuchung zu beachten.

Alle sonstigen Angaben hinsichtlich der Ausübung des Kontrollwechsel-Kündigungsrechts bleiben so, wie sie am 19. Dezember 2019 bekannt gemacht wurden, unverändert bestehen.

 

Cuxhaven, den 8. Januar 2020

PNE AG

Vorstand

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