PNE WIND AG – Hauptversammlung 2016

PNE WIND AG

Cuxhaven

– WKN A0JBPG –/– ISIN DE 000 A0J BPG 2 –
– WKN A2AA4C –/– ISIN DE 000 A2A A4C 9 –

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 25. Mai 2016 um 10:00 Uhr

im Veranstaltungszentrum Cuxhaven,
Kugelbake-Halle,
Cuxhaven-Döse, Strandstraße 80,

stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE WIND AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE WIND AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der PNE WIND AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 70.494.808,74 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie
dies sind bei 76.555.434 dividendenberechtigten Stückaktien € 3.062.217,36
Vortrag auf neue Rechnung € 67.432.591,38
Bilanzgewinn € 70.494.808,74

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag ist die Anzahl der zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien 76.555.434 berücksichtigt. Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von € 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Die Dividende wird voraussichtlich am 27. Mai 2016 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands

a)

Jörg Klowat

b)

Markus Lesser

c)

Per Hornung Pedersen (Mitglied des Vorstands seit dem 01. Dezember 2015)

d)

Martin Billhardt (Mitglied des Vorstands bis zum 30. September 2015)

für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr 2015 jeweils Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats

a)

Prof. Dr. Reza Abhari (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

b)

Dr. Peter Fischer (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

c)

Volker Friedrichsen (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

d)

Dieter K. Kuprian (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

e)

Peter Baron von Le Fort (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

f)

Astrid Zielke (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

g)

Dr. Andreas Beyer (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

h)

Alexis Fries (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

i)

Christoph Groß (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

j)

Per Hornung Pedersen (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 bis zu seiner Entsendung in den Vorstand zum 01. Dezember 2015)

k)

Andreas M. Rohardt (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

l)

Wilken Freiherr von Hodenberg (Mitglied des Aufsichtsrats seit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015)

für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr 2015 jeweils Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2016 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2017, wenn und soweit derartige unterjährige Abschlüsse und Zwischenlageberichte einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.

7.

Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Andreas Beyer, Per Hornung Pedersen und Andreas M. Rohardt endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Der Aufsichtsrat der PNE WIND AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG sowie § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Satzung in der geltenden Fassung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt aufgrund von Vorschlägen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen

a)

Frau Dr. Isabella Niklas, Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Osborne Clarke, wohnhaft in Hamburg.

Frau Dr. Isabella Niklas ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Zwischen Frau Dr. Isabella Niklas und den Gesellschaften des PNE WIND-Konzerns, den Organen der PNE WIND AG und sonstigen wesentlich an der PNE WIND AG beteiligten Aktionären bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, wird nicht mitgerechnet.

b)

Herrn Per Hornung Pedersen, selbständiger Unternehmensberater im Bereich erneuerbare Energien, seit dem 01. Dezember 2015 Vorstandsvorsitzender der PNE Wind AG, wohnhaft in Hamburg.

Herr Pedersen ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

– SeaTower AS, Oslo, Norwegen (Supervisory Board)

– Suzlon Energy Ltd., Pune, Indien (Board of Directors)

Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Zwischen Herrn Pedersen und den Gesellschaften des PNE WIND-Konzerns, den Organen der PNE WIND AG und sonstigen wesentlich an der PNE WIND AG beteiligten Aktionären bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Pedersen wurde gemäß § 105 Abs. 2 S. 1 AktG durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30. November 2015 mit Wirkung zum 01. Dezember 2015 in den Vorstand der PNE Wind AG entsandt und zum Vorstand bestellt. Die Regelung des § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG, wonach eine Person, die in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Aufsichtsrat gewählt werden kann, findet auf Vorstandsmitglieder, die gemäß § 105 Abs. 2 S. 1 AktG entsandt wurden, keine Anwendung.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, wird nicht mitgerechnet.

c)

Herrn Andreas M. Rohardt, geschäftsführender Gesellschafter der ARO greenergy GmbH, wohnhaft in Hermannsburg.

Herr Rohardt ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

– SOEX Textil-Vermarktungsgesellschaft m.b.H., Ahrensburg (Vorsitzender des Beirats)

Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Zwischen Herrn Rohardt und den Gesellschaften des PNE WIND-Konzerns, den Organen der PNE WIND AG und sonstigen wesentlich an der PNE WIND AG beteiligten Aktionären bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absätze 5 und 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des Aufsichtsrates beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, wird nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl durchzuführen.

Weitere Informationen zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 76.555.619,00 ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 76.555.619 auf den Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren.
Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis Mittwoch, den 18. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft unter der angegebenen Adresse eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich schriftlich oder in Textform (§ 126 b BGB) unter folgender Adresse anmelden:

PNE WIND AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288

Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der Gesellschaft auch per E-Mail an anmeldung@hce.de oder elektronisch mittels Nutzung des internetgestützten Systems auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pnewind.com im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ übermittelt werden.

Für die Anmeldung mittels Nutzung des internetgestützten Systems ist ein individueller Zugangscode erforderlich, den die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen erhalten. Das internetgestützte System steht den Aktionären neben der Anmeldung auch für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich ebenfalls in den zugesandten Anmeldeunterlagen sowie auf der genannten Internetseite.

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 19. Mai 2016, 00:00 Uhr (MESZ) (dies ist zugleich technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung, sogenannter Technical Record Date), bis zum 25. Mai 2016 einschließlich erst mit Wirkung nach dem Tag der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden.

Vollmachten/Stimmrechtsvertretung

a)

Bevollmächtigung eines Dritten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach oben stehenden Bedingungen notwendig. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen sowie mit der Eintrittskarte.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden; im letzteren Fall bedarf es zusätzlich eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch per E-Mail an folgende Adresse übersandt werden:

PNE WIND AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288
E-Mail: vollmacht@hce.de

Auf diesem Weg kann neben der Vollmacht auch ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

b)

Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach oben stehenden Bedingungen notwendig. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter kann in Textform erfolgen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das mit den Anmeldeunterlagen verbundene Formular verwenden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an.

Vollmachten an weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter der oben unter Buchst. a) genannten Adresse für den Nachweis der Bevollmächtigung und die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht übermittelt werden. In diesem Fall muss die Vollmacht aus organisatorischen Gründen bis Dienstag, 24. Mai 2016 (18:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Gleiches gilt für einen möglichen Widerruf der Vollmacht. Auch dieser muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt übermittelt werden oder durch persönliche Vorlage in Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen.

Für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bietet die Gesellschaft auf ihrer Internetseite zudem ein internetgestütztes System zur elektronischen Erteilung von Vollmachten und Weisungen unter folgender Adresse an:

http://www.pnewind.com

im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“.

Das internetgestützte System steht für die Erteilung von Vollmachten an weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen bis Dienstag, 24. Mai 2016 (18:00 Uhr MESZ) zur Verfügung.

c)

Allgemeine Hinweise

Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung ergeben sich aus dem Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären übersandt werden. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pnewind.com im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“.

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten Anmeldefrist, und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl in Textform oder elektronisch über das internetgestützte System abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Für die Briefwahl in Textform steht den Aktionären das in den Anmeldeunterlagen enthaltene Formular zur Verfügung. In Textform abgegebene Briefwahlstimmen müssen bis Dienstag, 24. Mai 2016 (18:00 Uhr MESZ) bei der nachstehenden Adresse eingegangen sein:

PNE WIND AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 210 27 288
E-Mail: briefwahl@hce.de

Die Gesellschaft bietet darüber hinaus auf ihrer Internetseite ein internetgestütztes System für die Briefwahl unter folgender Adresse an:

http://www.pnewind.com

im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“.

Das internetgestützte System steht den Aktionären für die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderung oder Widerruf bis Dienstag, 24. Mai 2016 (18:00 Uhr MESZ) zur Verfügung. Die Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

http://www.pnewind.com

im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ einsehbar.

Die Briefwahl schließt die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von € 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft bis Sonntag, 24. April 2016 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

PNE WIND AG
– Vorstand –
Peter-Henlein-Straße 2–4
27472 Cuxhaven

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand oder Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

PNE WIND AG
– Hauptversammlung –
Peter-Henlein-Straße 2–4
27472 Cuxhaven
Telefax-Nummer: +49 (0) 47 21 718 373
E-Mail: info@pnewind.com

Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Dienstag, 10. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ), unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter http://www.pnewind.com im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein.

Auskunftsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter der Internetadresse http://www.pnewind.com im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen sind den Aktionären seit dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet über die Internetseite http://www.pnewind.com im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ zugänglich. Ebenfalls dort zugänglich sind seit dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die PNE WIND AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Vorschriften) sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Außerdem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, sind ebenfalls seit der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft

http://www.pnewind.com

im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse im Bereich „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlungen“ bekannt gegeben.

 

Cuxhaven, im April 2016

PNE WIND AG

Der Vorstand

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