POLIS Immobilien AG – Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
POLIS Immobilien AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG 11.04.2019

POLIS Immobilien AG

Berlin

Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Uns wurde mitgeteilt, dass

der Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG gemäß § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der POLIS Immobilien AG gehört;

der Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG gemäß § 20 Abs. 4 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte) an der POLIS Immobilien AG gehört;

der Mann Beteiligungsverwaltung GmbH, Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Mann Immobilien-Verwaltung AG und Johannes Mann mittelbar aufgrund von Zurechnung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit 16 Abs. 4 AktG und ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der POLIS Immobilien AG gehört; und

der Mann Beteiligungsverwaltung GmbH, Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Mann Immobilien-Verwaltung AG und Johannes Mann gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar aufgrund von Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG jeweils eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte) an der POLIS Immobilien AG gehört.

Alle genannten Gesellschaften haben ihren Sitz in 76137 Karlsruhe, Durlacher Allee 109. Dies ist ebenfalls die Geschäftsanschrift von Herrn Johannes Mann.

 

Berlin, 8. April 2019

POLIS Immobilien AG

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