POLIS Immobilien AG – Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
POLIS Immobilien AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG 11.04.2019

POLIS Immobilien AG

Berlin

Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Uns wurde mitgeteilt, dass

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der NIHI Beteiligungsgesellschaft GbR mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der NIHI Beteiligungsgesellschaft GbR abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der NIHI Beteiligungsgesellschaft GbR nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG;

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der Mann Enterprises Inc. mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der Mann Enterprises Inc. abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der Mann Enterprises Inc. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG;

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der Metropolis Investment Holdings Inc. mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der Metropolis Investment Holdings Inc. abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der Metropolis Investment Holdings Inc. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG;

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der Chicago NBC Tower Inc. mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der Chicago NBC Tower Inc. abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der Chicago NBC Tower Inc. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG;

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der FAMA Co. mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der FAMA Co. abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Diese Mitteilung erfolgte lediglich vorsorglich für den Fall, dass der FAMA Co. die der Agora Holdings Inc. (ehemals Chicago NBC Tower Investments Inc.) Chicago, gehörenden Aktien der POLIS Immobilien AG gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen waren. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der FAMA Co. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG;

vom 30 Juni 2016 und bis zum 27. Dezember 2017 der Chicago NBC Tower L.P. mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und teilweise aufgrund Zurechnung der von einem von der Chicago NBC Tower L.P. abhängigen Unternehmen unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG. Seit dem 27. Dezember 2017 gehört der Chicago NBC Tower L.P. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG; und

vom 30 Juni 2016 und bis zum 28. September 2018 der Agora Holding Inc. (ehemals Chicago NBC Tower Investments Inc.) mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG gehörte, anfänglich ausschließlich aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG und später teilweise aufgrund unmittelbaren Haltens von Aktien und teilweise aufgrund Zurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG. Seit dem 28. September 2018 gehört der Agora Holding Inc. nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der POLIS Immobilien AG

Die NIHI Beteiligungsgesellschaft GbR hat ihren Sitz in 76137 Karlsruhe, Durlacher Allee 109. Die Mann Enterprise Inc., die Metropolis Investment Holdings Inc., die Chicago NBC Tower Inc. und die Chicago NBC Tower L.P. haben ihre Geschäftsanschrift unter 455 N. Cityfront Plaza Dr., Suite 2400, Chicago, IL 60611, Vereinigte Staaten und ihren registrierten Sitz in Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten. Die FAMA Co. hat ihre Geschäftsanschrift unter 455 N. Cityfront Plaza Dr., Suite 2400, Chicago, IL 60611, Vereinigte Staaten. Die Agora Holding Inc. hat ihre Geschäftsanschrift unter 455 N. Cityfront Plaza Dr., Suite 2400, Chicago, IL 60611, Vereinigte Staaten und ihren registrierten Sitz in Dover, Delaware, Vereinigte Staaten.

 

Berlin, 8. April 2019

POLIS Immobilien AG

TAGS:
Comments are closed.