Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft, Weinheim – Zweite Aufforderung zur Einreichung der Aktien zum Zwecke des Umtausches (HRB 430501 / WKN: 693750 /​ ISIN: DE 0006937501 – Aufforderung zur Einreichung der Aktien)

Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft

Weinheim

HRB 430501

WKN: 693750 /​ ISIN: DE 0006937501

Zweite Aufforderung zur Einreichung der Aktien zum Zwecke des Umtausches

Die Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft (nachfolgend „PWS AG“) hat am 30.11.2022 beschlossen, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre der PWS AG auf die Hauptaktionärin, die Werhahn & Nauen SE & CO. OHG mit Sitz in Neuss („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übergehen (Ausschluss von Minderheitsaktionären/​Squeeze-out). Die Übertragung wurde am 17.06.2021 in das Handelsregister eingetragen.

Durch die vorgenannte Übertragung ist der Inhalt der Aktienurkunden #3738 und #3739 unrichtig geworden.

Wir richten daher an alle unsere Aktionäre die

Aufforderung

sämtliche ihrer insoweit unrichtigen Aktien in der Zeit

vom Tag dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf des 30. September 2022

bei der PWS AG in Bahnhofstraße 19, 55606 Kirn/​Nahe einzureichen.

Aktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht wurden, werden für kraftlos erklärt werden. Das Amtsgericht Mannheim – Registergericht – hat am 18.05.2022 unter Az.: HRB 430501 seine Genehmigung zu einer solchen Kraftloserklärung erteilt.

An Stelle der für kraftlos zu erklärenden Aktien hat die Hauptaktionärin die entsprechende Barabfindung bereits durch Hinterlegung beim Amtsgericht Neuss geleistet.

 

Weinheim, den 25.07.2022

 

Der Vorstand

 

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