Porta Mondial AG – Hauptversammlung

Porta Mondial AG
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der Porta Mondial AG hiermit zu der am
Dienstag, den 18. August 2015, um 13.00h
in den Geschäftsräumen der Sozietät
Görler und Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt,
Fritz-Vomfelde-Str. 14, 40547 Düsseldorf

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Porta Mondial AG

ein.

A. Tagesordnung:

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich und vorgesehen.

TOP 2: Verwendung des Bilanzergebnisses

Der Bilanzverlust der Porta Mondial AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 5.427.073,54 € einschließlich eines Verlustvortrages von 3.020.356,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Eine alternative Verwendungsmöglichkeit existiert für den Bilanzverlust nicht. Deshalb ist auch zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich und vorgesehen.

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

B. Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Hammer Str. 17 in 40219 Düsseldorf eingesehen werden. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Dokumente kostenlos zugesendet. Diese Dokumente werden ferner in der Hauptversammlung ausliegen.

C. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

D. Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die nachfolgend unter E. II. angegebene Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über diese Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

E. Anträge von Aktionären

I. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2015 unter der Adresse
Porta Mondial AG
Hammer Str. 17
40219 Düsseldorf

zugegangen sein. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 18. Mai, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger, per eingeschriebenen Brief sowie auf gleichem Weg/in den gleichen Medien bekannt gemacht, wie nachfolgend unter II. für Gegenanträge beschrieben.

II. Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Gegenanträge sind zu begründen. Sie sind einschließlich der Begründung bitte schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich zu richten an:

Per Post an die:
Porta Mondial AG, Der Vorstand, Hammer Str. 17, 40219 Düsseldorf

oder

Per Telefax an die Nummer: + 49 (0) 211 – 86 81 57 39

oder

Per elektronischer Post (E-Mail) an: contact@portamondial.com

Wir werden Gegenanträge und deren Begründung, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, durch Übersendung per Post oder per E-Mail oder durch Übersendung eines Web-Links, der den Zugriff auf das entsprechende Dokument im Internet ermöglicht, nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich machen. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Bei Unterschreitung der vorgenannten Frist von 14 Tagen vor der Hauptversammlung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Gegenanträgen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls auf den genannten Wegen veröffentlicht.

Wegen sonstiger Anliegen und Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die vorstehend genannte Stelle oder telefonisch an: Herrn Semrau/Herrn Bruns unter Tel.: +49 (0) 211 86 81 57 30.

Düsseldorf, den 2. Juli 2015

Porta Mondial AG

Der Vorstand

Joachim Semrau

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