Powerparc AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Powerparc AG i.L.

Karlstadt

WKN: A0S9NW /​ ISIN: DE000A0S9NW2

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir zu der am Freitag, dem 19. November 2021, um 09.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Powerparc AG i.L. ein.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin PVM Private Values Media AG (mit Sitz in Frankfurt am Main) vom 6. Oktober 2021. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 AktG).

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Gesellschaft verfügt derzeit über keinen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor,

a)

Herrn Peter Magsamen, Privatier, Wohnort: Bingen am Rhein,

b)

Frau Anna Wohlthat, Vorstand der MediNavi AG (mit Sitz in Frankfurt am Main), Wohnort: Zürich/​Schweiz,

c)

Frau Karla Magsamen, Privatier, Wohnort: Bingen am Rhein,

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

2.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu beschließen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Karlstadt nach Frankfurt am Main verlegt.

b)

§ 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

„2. Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.“

3.

Beschlussfassung über die Abberufung des Abwicklers

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu beschließen:

Der Abwickler der Gesellschaft, Herr Sascha Magsamen, geboren am 13. November 1974, Oestrich-Winkel, wird mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung abberufen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung eines Abwicklers

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu beschließen:

Die PVMv Private Values Media Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 99462, wird mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung zum Abwickler der Gesellschaft bestellt. Sie vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu beschließen:

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 AktG ermächtigt, zu bestimmen, dass einzelne Abwickler allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind und/​oder einzelnen Abwicklern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vertrag

Die Gesellschaft ist unter anderem Kommanditistin der SIH Solar Invest Hunsrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Oestrich-Winkel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRA 9865 (folgend auch: „SIH GmbH & Co. KG“). Sämtliche Gesellschafter der SIH GmbH & Co. KG haben einen Vertrag abgeschlossen, wonach die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin, die Sunpowerparc GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der HRB 8948, aus der SIH GmbH & Co. KG ausgeschieden und die PVMv Private Values Media AG als neue persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten ist. Die Vertragsparteien und der Vertragsinhalt ergeben sich aus dem nachstehend dargestellten Vertragstext. Bei den Vertragsparteien werden die jeweiligen Bezeichnungen auf das Nötige beschränkt. Dieser Vertrag wird nachfolgend als „Komplementärwechsel-Vertrag“ bezeichnet. Der Komplementärwechsel-Vertrag wird von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift erteilt. Verlangen sind an die unten angegebene Anschrift der Gesellschaft zu richten. Der Komplementärwechsel-Vertrag wird ebenfalls in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Die Hauptversammlung soll dem Abschluss des Komplementärwechsel-Vertrags vorsorglich zustimmen. Der Komplementärwechsel-Vertrag hat folgenden vollständigen Wortlaut:

„Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag der

SIH Solar Invest Hunsrück GmbH & Co. KG

vom 6. September 2012

geändert durch Nachtrag vom 28. Oktober 2012

betreffend den

Wechsel der Komplementärin

zwischen

1)

der Sunpowerparc GmbH , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der HRB 8948, Geschäftsanschrift: Am Ziegelwinkel 7, 97753 Karlstadt-Laudenbach

– folgend „ ALTKOMPLEMENTÄRIN “ –
2)

der PVM Private Values Media AG , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 86827, Geschäftsanschrift: Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main

– folgend „ NEUKOMPLEMENTÄRIN “ –
3)

a)

Sascha Hirsch, geb. am […], wohnhaft in […]

b)

Friedrich Diel, geb. am […], wohnhaft in […]

c)

Sascha Kaiser, geb. am […], wohnhaft in […]

d)

Claudia Bodewig, geb. am […], wohnhaft in […]

e)

Dr. Johannes Linhart, geb. am […], wohnhaft in […]

f)

Martin Schütte, geb. am […], wohnhaft in […]

g)

Elisabeth Schuller-Köster, geb. am […], wohnhaft in […]

h)

Josef Hartmann, geb. am […], wohnhaft in […]

i)

Powerparc AG i.L., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der HRB 11263, Geschäftsanschrift: Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main

j)

Olaf Köster, geb. am […], wohnhaft in […]

– die unter 3) Genannten folgend „ KOMMANDITISTEN “ –

die zuvor Genannten gemeinsam folgend auch „ PARTEIEN “ und ein jeder für sich auch „ PARTEI “, die ALTKOMPLEMENTÄRIN und die KOMMANDITISTEN gemeinsam und jeder für sich auch ALTGESELLSCHAFTER genannt.

Vorbemerkungen

Die ALTKOMPLEMENTÄRIN ist persönliche haftende Gesellschafterin und die unter 3) genannten sind Kommanditisten der SIH Solar Invest Hunsrück GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 9865, Geschäftsanschrift: Westendstraße 2, 65375 Oestrich-Winkel (folgend „ Gesellschaft “).

Nach dem Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT ist deren persönlich haftende Gesellschafterin weder am Vermögen noch am Gewinn noch am Verlust der GESELLSCHAFT beteiligt, hat aber Anspruch auf eine Haftungspauschale in Höhe von jährlich EUR 1.000,00 und auf Ausgaben- und Aufwendungsersatz (§ 4 Abs. 1 S. 2, § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GESELLSCHAFT).

Die ALTKOMPLEMENTÄRIN soll mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 aus der GESELLSCHAFT ausscheiden und die NEUKOMPLEMENTÄRIN zugleich als neue persönlich haftende Gesellschafterin der GESELLSCHAFT eintreten.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die PARTEIEN das Folgende:

§ 1
Komplementärwechsel
(1)

Die ALTKOMPLEMENTÄRIN scheidet mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 aus der GESELLSCHAFT aus.

(2)

Die NEUKOMPLEMENTÄRIN tritt mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 in die GESELLSCHAFT als persönlich haftender Gesellschafter ein.

§ 2
Abfindung
(1)

Die ALTKOMPLEMENTÄRIN erhält mangels Kapitalbeteiligung keine Abfindung.

(2)

Für die Zeit bis zum 30. April 2021 hat die ALTKOMPLEMENTÄRIN Anspruch auf einen zeitanteiligen Teil ihrer jährlichen Haftungsvergütung, somit in Höhe von EUR 333,33.

(3)

Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben etwaige Ansprüche auf Aufgaben- und Aufwendungsersatz nach § 4 Abs. 1 S. 2, § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GESELLSCHAFT sowie etwaige Ausgleichsansprüche der ALTKOMPLEMENTÄRIN für den Fall ihrer Inanspruchnahme nach ihrem Ausscheiden durch Gläubiger der GESELLSCHAFT.

§ 3
Änderung des Gesellschaftsvertrags
(1)

Die Firma der GESELLSCHAFT lautet mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 wie folgt:

„SIH Solar Invest Hunsrück AG & Co. KG“

§ 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GESELLSCHAFT wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 wie folgt neu gefasst:

„1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
SIH Solar Invest Hunsrück AG & Co. KG“

(2)

§ 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags der GESELLSCHAFT wird mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2021 wie folgt neu gefasst:

„1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die

PVM Private Values Media AG , derzeit eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 86827, derzeitige Geschäftsanschrift: Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main.“

(3)

Im Übrigen bleibt der Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT vom 6. September 2012 in seiner durch den Nachtrag vom 28. Oktober 2012 geänderten Fassung unverändert.

§ 4
Schlussbestimmungen
(1)

Jeder ALTGESELLSCHAFTER, der diesen Nachtrag unterzeichnet, bevollmächtigt mit seiner Unterschrift zugleich die NEUKOMPLEMENTÄRIN unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, für ihn die auf den Abschluss dieses Nachtrags gerichteten Willenserklärungen der anderen ALTGESELLSCHAFTER entgegenzunehmen (Empfangsvollmacht). Die NEUKOMPLEMENTÄRIN wird nach Zugang aller gegengezeichneten Nachtragsexemplare jedem ALTGESELLSCHAFTER eine Kopie aller unterzeichneten Nachtragsexemplare übersenden.

(2)

Änderungen und Ergänzungen dieses Nachtrags sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Nachtrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis gemäß diesem Abs. 2.

(3)

Sollte eine Bestimmung dieses Nachtrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Nachtrags nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Nachtrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.“

Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu beschließen:

a)

Dem Abschluss des Komplementärwechsel-Vertrages wird zugestimmt.

b)

Soweit der Abwickler Sascha Magsamen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Komplementärwechsel-Vertrages Rechtsgeschäfte im Sinne des § 181 2. Alt BGB vorgenommen hat, also auch als Vertreter eines Dritten, wird dies ausdrücklich genehmigt und bestätigt.

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge:

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an:

Powerparc AG i.L.
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: mail@privatevalues.de

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2021

Powerparc AG i.L.

Der Abwickler

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