PREOS Global Office Real Estate & Technology AG – Außerordentliche Hauptversammlung

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2LQ850
WKN: A2LQ85

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 9. Juni 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Geschäftsräume
der publity AG in der Reichsstraße 2, 04109 Leipzig.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der publity AG in der Reichsstraße 2, 04109 Leipzig, verfolgen
können.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über das
Investor-Portal der Gesellschaft live im Internet unter

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

übertragen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden den Aktionären, die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt. Die
Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie
nachstehend unter Abschnitt II „Weitere Angaben zur Einberufung“.

I.
Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie
entsprechende Änderung der Satzung

Die Hauptversammlung der GORE German Office Real Estate AG mit Sitz in Frankfurt am
Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
117334, („GORE“) an der die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, wird am 8. Juni 2022 über eine
Erhöhung des Grundkapitals der GORE um EUR 160.000.000,00 auf EUR 197.525.000,00 gegen
Sacheinlagen beschließen („GORE-Kapitalerhöhung“).

Die GORE beabsichtigt im Wege der GORE-Kapitalerhöhung den Erwerb

 
(i)

sämtlicher (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten (class A5 ordinary shares) an dem noch in Gründung befindlichen Teilfonds (sub-fund) 5 “GREENFINCH REAL ESTATE ASSET FUND” der GREENFINCH GLOBAL INVEST FUND, S.C.A.,
SICAV-FIS, einer nach luxemburgischem Recht als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital – Spezialinvestmentfonds
(société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement spécialisé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 188392, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxembourg, (der vorgenannte
Teilfonds 5 nachfolgend der „Debt-Fonds“ und die vorgenannten sämtlichen (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten
an dem Debt-Fonds die „Debt-Fonds-Anteile“), was rund 99,99 % des Gesellschaftskapitals des Debt-Fonds entspricht, sowie

(ii)

sämtlicher (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten (class A1 ordinary shares) an dem Teilfonds (sub-fund) 1 der derzeit noch in der Rechtsform einer SARL (société à responsabilité limitée) firmierenden, zukünftig im Zeitpunkt der Einbringung unter Income-Producing Property
SCA SICAV-RAIF als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) nach luxemburgischem Recht verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
– reservierter alternativer Investmentfonds (société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement alternatif réservé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 263249, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxembourg, (der vorgenannte
Teilfonds 1 nachfolgend der „Property-Fonds“; die vorgenannten sämtlichen (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten
an dem Property-Fonds die „Property-Fonds-Anteile“; die Debt-Fonds-Anteile sowie die Property-Fonds-Anteile zusammen die „Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile“), was rund 99,99 % des Gesellschaftskapitals des Property-Fonds entspricht,

jeweils von der LIC Income-Producing Property, einer einfachen Kommanditgesellschaft
(société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter der Nummer B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg,
(„LIC IPP“), die jeweils mit rund 99,99 % am Gesellschaftskapital des Debt-Fonds und des Property-Fonds
beteiligt ist.

Die LIC IPP wird mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten, einer zur Swiss
Life-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die
Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft
ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.

Im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung wird die GORE Stück 160.000.000 neue, auf den Namen
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00
(„Neue GORE-Aktien“) gegen Einbringung der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile durch die LIC IPP
ausgeben. Zur Zeichnung der Neuen GORE-Aktien soll ausschließlich die LIC IPP zugelassen
werden.

Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb von Stück 151.000.000 der mit
der Eintragung der Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung entstehenden Neuen GORE-Aktien
von der LIC IPP. Die zur Beschlussfassung unter diesem einzigen Tagesordnungspunkt
vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 87.115.384,00 auf
EUR 200.582.890,00 soll der Finanzierung und Umsetzung dieses Erwerbs dienen, indem
die LIC IPP Stück 151.000.000 der Neuen GORE-Aktien in die Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von Stück 87.115.384 neuen auf den Namen lautenden
Stückaktien an der Gesellschaft einbringt.

Die Einbringung der Stück 151.000.000 der Neuen GORE-Aktien durch die LIC IPP in die
Gesellschaft kann erst erfolgen, wenn die Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung im
Handelsregister eingetragen worden ist.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

 
a)

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 113.467.506,00, eingeteilt in 113.467.506 auf den Namen lautende Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 wird im Wege einer Sachkapitalerhöhung
um EUR 87.115.384,00 auf EUR 200.582.890,00 durch Ausgabe von Stück 87.115.384 neuen,
auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) gegen Sacheinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00
je Stückaktie.

b)

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

c)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die
Neuen Aktien werden zum Zwecke des Erwerbs von Stück 151.000.000 auf den Namen lautenden
Stückaktien an der GORE German Office Real Estate AG mit Sitz in Frankfurt am Main,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117334,
Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main, mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, was einer Beteiligung in
Höhe von rund 76,45 % am zukünftig auf insgesamt EUR 197.525.000,00 erhöhten Grundkapital
der GORE German Office Real Estate AG entsprechen wird, im Verhältnis von rund 1:1,73
ausgegeben. Das bedeutet, dass für rund 1,73 auf den Namen lautenden Stückaktien an
der GORE German Office Real Estate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie eine Neue Aktie ausgegeben wird.

d)

Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property,
eine einfache Kommanditgesellschaft (société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter der Nummer B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg,
zugelassen gegen Einbringung von Stück 151.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien
an der GORE German Office Real Estate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie.

e)

Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert
der Sacheinlagengegenstände soll der Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB
(sog. schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden.

f)

Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung
festzulegen.

g)

§ 3 Absatz 1 der Satzung wird in Anpassung an die Sachkapitalerhöhung wie folgt neu
gefasst:

„1.

Das Grundkapital beträgt EUR 200.582.890,00 (in Worten: Euro zweihundert Millionen
fünfhundertzweiundachtzigtausendachthundertneunzig) und ist eingeteilt in Stück 200.582.890
(in Worten: zweihundert Millionen fünfhundertzweiundachtzigtausendachthundertneunzig)
auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).

h)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung
wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht spätestens am 8.
Dezember 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zum einzigen Tagesordnungspunkt über
den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG und
zur Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags

Der Vorstand hat zum vorstehenden einzigen Tagesordnungspunkt gemäß § 186 Absatz 4
Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der
vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung sowie die Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
erstattet. Der Vorstandsbericht ist dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage beigefügt.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S.
569, 570), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 9. Juni 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem Investor-Portal, welches unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

zu erreichen ist, übertragen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden den Aktionären,
die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit den Anmeldeunterlagen
übersandt. Darüber hinaus können Aktionäre nach den unten näher beschriebenen Bestimmungen
persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben sowie Fragen stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären.

Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts,
des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG (keine Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher
um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Investor-Portal und zur Ausübung
der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
– persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachstehenden
Kontaktmöglichkeiten zugehen

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder unter Nutzung des Investor-Portals unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen.

Für die Nutzung des Investor-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die
notwendigen Zugangsdaten für die Nutzung des Investor-Portals werden mit den Anmeldeunterlagen
übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch
voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen
Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte
ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“) bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien,
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer
Kommunikation („Briefwahl“) abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen
am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt,
die rechtzeitig entsprechend den oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen können
bis spätestens Mittwoch, den 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten
Briefwahlformulars an die oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen, soweit sich die jeweiligen Aktionäre bis
spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), angemeldet haben.

Zur Ausübung des Stimmrechts steht ferner das Investor-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
9. Juni 2022
möglich sein wird. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 9. Juni 2022 kann im Investor-Portal eine durch Verwendung des Briefwahlformulars
oder über das Investor-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen
werden.

Gehen bei der Gesellschaft auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende
Stimmabgaben für ein und dieselbe Aktie ein, werden diese Stimmabgaben jeweils unabhängig
vom Eingangszeitpunkt in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich
behandelt: (1) Investor-Portal, (2) E-Mail und (3) Papierform.

Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen
bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig
ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch
einen Bevollmächtigten entsprechend.

4.

Verfahren für die Wahrnehmung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer
rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend
den oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen und – zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung –
einer Eintragung des Aktionärs für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Mittwoch, den 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an die oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen, soweit sich die jeweiligen Aktionäre bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), angemeldet haben. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte
Vollmachtsformular. Ferner steht insoweit das Investor-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 durch den Versammlungsleiter,
möglich sein werden. Bitte beachten Sie, dass Erteilung und Änderungen einer Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung nur bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
9. Juni 2022
möglich sein werden.

Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB)
auszuweisen. Ausgenommen davon sind Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für die die gesetzlichen
Regelungen gemäß § 135 AktG gelten; bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär,
die betreffende Aktionärsvereinigung, den betreffenden Stimmrechtsberater oder die
betreffende sonstige in § 135 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu
erfahren.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein, werden – jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt – zunächst die über das Investor-Portal
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt
Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen
bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig
ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen
Anmeldung entsprechend den oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen und – zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung –
einer Eintragung des Aktionärs für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
auf Grundlage der vom Aktionär oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b
BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Mittwoch, den 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail an die oben unter Ziffer 2. „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen, soweit sich die jeweiligen Aktionäre bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), angemeldet haben. Außerdem steht auch insoweit das Investor-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
9. Juni 2022
, möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein, werden – jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt – zunächst die über das Investor-Portal
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt
Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen
bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig
ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

6.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG i.V.m. § 1 Absatz
3 Satz 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens
am Mittwoch, den 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
– Vorstand –
OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung. Im
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie
bei der Einberufung.

Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter,
zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als
sei er in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und er zum Zeitpunkt
der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der
Gesellschaft als Aktionär eingetragen ist.

7.

Gegenanträge (§ 126 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz)

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zum einzigen Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Gegenanträge (nebst
etwaiger Begründung) sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten
zu richten:

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
z.Hd. Stephan Noetzel
OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
E-Mail: s.noetzel@preos.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG einschließlich des
Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
im Internet unter

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also spätestens am Mittwoch, den 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. Anderweitig adressierte
Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
insbesondere absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Nr.
1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 126 Absatz 1 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge finden in der Hauptversammlung
grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
mit Stimmrechtsausübung nur im Wege der Briefwahl oder der Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht dazu
jedoch keine Möglichkeit. Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten nach §
126 Absatz 1 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge jedoch als
in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.

8.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten haben
das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.

Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 7. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich über das Investor-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​www.preos.de/​investor-relations/​

einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor,
Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Der Vorstand wird
nur Fragen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten beantworten, sofern die betreffenden
Aktionäre zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären oder
Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären.
Der Widerspruch kann ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse

hvwiderspruch@preos.de

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
unter Angabe der Aktionärsnummer erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung
von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

10.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Investor-Portals
und dortigen Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein
Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang zum internetgestützten Investor-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre
Zugangsdaten, die ihnen mit den Anmeldeunterlagen unaufgefordert zugesendet werden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische
Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Stimmrechte bereits vor
Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung
von Vollmachten und Weisungen.

Weitere Einzelheiten zum Investor-Portal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.

11.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

hvwiderspruch@preos.de

abrufbar. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

III.
Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) für Aktionäre

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sowie deren rechtskonforme Verarbeitung haben
für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb möchten wir Sie mit dieser Datenschutzerklärung
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PREOS Global Office
Real Estate & Technology AG im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen
Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) zustehenden Rechte informieren.

Wir führen die außerordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2022 als virtuelle Hauptversammlung
ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durch. Die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung aber per Bild- und Tonübertragung
über das Investor-Portal verfolgen, das durch unseren Dienstleister Computershare
Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstr. 61, 80687 München, ausschließlich in unserem
Auftrag und nach unserer Weisung betrieben wird.

 
1.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die PREOS
Global Office Real Estate & Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main, vertreten
durch ihr alleiniges Vorstandsmitglied Stephan Noetzel. Sie erreichen die PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG und ihren Vorstand unter:

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Telefon: +49 341 2617 87 790
E-Mail: s.noetzel@preos.de

Die Datenschutzbeauftragte der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG erreichen
Sie unter:

Elena Maria Löw
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 6959 73 566
E-Mail: e.loew@preos.de
2.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese?

Wenn Sie als Aktionär oder Aktionärsvertreter die virtuelle Hauptversammlung verfolgen
oder wenn wir mit Ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Kontakt aufnehmen,
verarbeiten wir als Verantwortliche die folgenden von Ihnen oder Dritten (z.B. Kreditinstituten)
erhaltenen personenbezogenen Daten:

Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname, ggf. Titel, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse sowie andere Kontaktdaten wie die E-Mail-Adresse),

Aktionärsdaten (z.B. Aktionärsnummer, Aktionärskategorie, Anlagedatum),

Informationen zu Ihrem Aktienbestand (Registrierungs- und Vorgangsdatum, Aktienanzahl),

Verwaltungsdaten (z.B. Zugangsdaten für das Investor-Portal, Nennung im Teilnehmerverzeichnis).

Wenn Sie unser Investor-Portal im Internet besuchen, erheben wir Daten über Zugriffe
auf unser Investor-Portal. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim
Besuch unserer Internetseite gilt die dort unter dem Link

https:/​/​www.preos.de/​datenschutz/​

jeweils zum Tag des Abrufs gültige Datenschutzerklärung.

Schließlich verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen
und sonstigen Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten, die in Bezug auf
die Hauptversammlung eingereicht werden, sowie zu Ihrem Abstimmverhalten.

3.

Zu welchen Zwecken und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Maßgeblich sind hierbei die Regelungen der DS-GVO, des BDSG, des AktG sowie aller
weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Über das Investor-Portal können Sie unter anderem Ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten
erteilen, Weisungen an die Stimmrechtsvertreter übermitteln oder Fragen einreichen.
Um das Investor-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form
von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Investor-Portals.

Die Verarbeitung der oben genannten Zugangsdaten in Bezug auf das Investor-Portal
ist erforderlich, um das Investor-Portal technisch bereitstellen zu können sowie zur
Missbrauchserkennung, Störungsbeseitigung und zur Sicherstellung eines reibungslosen
Ablaufs der auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes beruhenden virtuellen Hauptversammlung.

Darüber hinaus verarbeiten wir die unter Ziffer 2. beschriebenen personenbezogenen
Daten, um die Anmeldung der Aktionäre zur virtuellen Hauptversammlung (z.B. Prüfung
der Teilnahmeberechtigung, Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und
den Aktionären das Verfolgen der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf
von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Insbesondere verarbeiten wir auch Ihr
Abstimmverhalten im Rahmen der Briefwahl, sofern Sie oder Ihr Vertreter Ihr Stimmrecht
postalisch, per E-Mail oder über die Abstimmungsfunktion im Investor-Portal ausüben,
um die ordnungsgemäße Beschlussfassung und Wertung von Stimmen zu gewährleisten. Diese
Verarbeitung ist für die ordnungsgemäße Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
nach §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich.

Insofern haben wir ein berechtigtes Interesse, Ihnen das Investor-Portal als Service
für Aktionäre und Aktionärsvertreter bereitzustellen, da vor dem Hintergrund des COVID-19-Gesetzes
eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt wird. Rechtsgrundlage
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO. Die GORE German Office Real Estate AG ist
zudem nach § 121 AktG zur Durchführung einer Hauptversammlung verpflichtet. Zur Durchführung
der Hauptversammlung ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten erforderlich. Ohne entsprechende Angaben sind Ihre Anmeldung zur Hauptversammlung,
ein Verfolgen der Hauptversammlung und eine Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist folglich
Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der DS-GVO.

Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten
wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren
und, sofern erforderlich, Ihre Einwilligung einholen.

4.

An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben?

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragen wir einen externen Dienstleister zur Organisation der Hauptversammlung,
für Druck und Versand der Hauptversammlungsunterlagen sowie für die Durchführung der
Hauptversammlung (im Wesentlichen die technische Infrastruktur für die Übertragung,
Abstimmungen und Dokumentation der Hauptversammlung).

Der beauftragte Dienstleister erhält von uns ausschließlich solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
er verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO ausschließlich
nach unserer Weisung.

Konkret handelt es sich um folgenden Dienstleister:

Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Elsenheimerstr. 61, 80687 München
Tel.: +49 89 309030
E-Mail: contact@computershare.de

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Ihre im Teilnehmerverzeichnis enthaltenen
Daten einsehen, dies auch noch bis zu zwei Jahre nach der Versammlung.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden,
erfolgt durch uns eine Bekanntmachung dieser Gegenstände unter Angabe des Namens des
Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften.
Auch Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir gemäß den aktienrechtlichen
Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich machen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Sofern ein Aktionär ferner
von der Möglichkeit Gebrauch macht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen
und die Fragen in der Hauptversammlung behandelt werden, erfolgt dies grundsätzlich
unter Nennung des Namens des Aktionärs. Der Name kann daher von anderen, die Hauptversammlung
verfolgenden Personen zur Kenntnis genommen werden, damit diese sich auch unter Einbeziehung
personenbezogener Interessenlagen eine sachgerechte Meinung bilden können. Die Datenverarbeitung
in Form der Datenweitergabe ist dementsprechend zur Wahrung berechtigter Interessen
nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO geboten. Der Nennung Ihres Namens können
Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Nähere
Informationen hierzu finden Sie nachstehend unter Ziffern 8. f.

Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren
Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen
nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes, oder an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. an Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden). Rechtsgrundlage
sind Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. f) DS-GVO.

Im Übrigen geben wir Informationen nur weiter, sofern gesetzliche Bestimmungen dies
erlauben oder Sie eingewilligt haben, wobei eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen können auch z.B.
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Empfänger sein. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist in diesen Fällen Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) oder lit. f) DS-GVO. Im Übrigen
geben wir Sie betreffende personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

5.

Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir speichern Ihre oben genannten Daten grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach Beendigung
der Hauptversammlung, sofern wir nicht aufgrund gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
zu einer darüber hinausgehenden Speicherung der Daten verpflichtet sind oder im Einzelfall
die Verarbeitung zu anderen Zwecken erforderlich ist. Solche Zwecke können etwa die
Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die
Hauptversammlung sein.

6.

Werden Ihre Daten für eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall oder Profiling
verwendet?

Wir nutzen weder Verfahren zur automatisierten Entscheidung im Einzelfall noch Profiling.

7.

Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen,
um Ihre personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter
Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen.

8.

Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu?

Ihnen stehen nach dem Datenschutzrecht die folgenden Rechte zu:

das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten
Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art.15 DS-GVO);

das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Vervollständigung unvollständiger
Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO);

das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Recht
auf Löschung, Art. 17 DS-GVO);

das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung,
Art. 18 DS-GVO);

das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie einem Verantwortlichen
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
zu erhalten, und zudem diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung
durch den Verantwortlichen zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20
DS-GVO);

das Recht, der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen
(Widerspruchsrecht, Art. 21 DS-GVO), dazu siehe nachfolgende Ziffer 9.; sowie

Ihre erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen, Art. 7 Absatz 3
DS-GVO. Dies hat zur Folge, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortführen. Dies gilt
nicht, sofern die Verarbeitung auf Grundlagen anderer Vorschriften (z.B. Art. 6 Absatz
1 Satz 1 lit. f) DS-GVO) erlaubt ist.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
zu beschweren (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34
und 35 BDSG. Im Einzelfall können auch weitere gesetzliche Ausnahmen einer Ausübung
Ihrer Rechte entgegenstehen.

9.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund
von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse)
und Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer
Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs-
oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an

s.noetzel@preos.de

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr im vorgenannten
Sinne verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die
Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Frankfurt am Main, im Mai 2022

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Der Vorstand

 

Anlage
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2LQ850
WKN: A2LQ85

(„PREOS“ oder „Gesellschaft“)

am Donnerstag, den 9. Juni 2022

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zum einzigen Tagesordnungspunkt
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
und zur Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags

I.

Der einzige Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Donnerstag, den 9. Juni 2022, („PREOS-Hauptversammlung“) lautet wie folgt:

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie
entsprechende Änderung der Satzung

II.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen konkret vor, wie folgt zu beschließen:

 
a)

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 113.467.506,00, eingeteilt in Stück 113.467.506 auf den Namen lautende Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 wird im Wege einer Sachkapitalerhöhung
um EUR 87.115.384,00 auf EUR 200.582.890,00 durch Ausgabe von Stück 87.115.384 neuen,
auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) gegen Sacheinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00
je Stückaktie.

b)

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

c)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die
Neuen Aktien werden zum Zwecke des Erwerbs von Stück 151.000.000 auf den Namen lautenden
Stückaktien an der GORE German Office Real Estate AG mit Sitz in Frankfurt am Main,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117334,
Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main, mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, was einer Beteiligung in
Höhe von rund 76,45 % am zukünftig auf insgesamt EUR 197.525.000,00 erhöhten Grundkapital
der GORE German Office Real Estate AG entsprechen wird, im Verhältnis von rund 1:1,73
ausgegeben. Das bedeutet, dass für rund 1,73 auf den Namen lautende Stückaktien an
der GORE German Office Real Estate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie eine Neue Aktie ausgegeben wird.

d)

Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property,
eine einfache Kommanditgesellschaft (société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht und mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, zugelassen
gegen Einbringung von Stück 151.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien an der
GORE German Office Real Estate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 je Aktie.

e)

Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert
der Sacheinlagengegenstände soll der Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB
(sog. schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden.

f)

Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung
festzulegen.

g)

§ 3 Absatz 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:

„1.

Das Grundkapital beträgt EUR 200.582.890,00 (in Worten: Euro zweihundert Millionen
fünfhundertzweiundachtzigtausendachthundertneunzig) und ist eingeteilt in Stück 200.582.890
(in Worten: zweihundert Millionen fünfhundertzweiundachtzigtausendachthundertneunzig)
auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).

h)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung
wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht spätestens am 8.
Dezember 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

III.

Die vorbeschriebene Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft
steht im Zusammenhang mit einem parallelen Sachkapitalerhöhungsvorhaben bei der GORE
German Office Real Estate AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117334, („GORE“) an der die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist.

Zur Umsetzung dieses Sachkapitalerhöhungsvorhabens bei der GORE ist geplant, dass
die außerordentliche Hauptversammlung der GORE ausweislich der am 17. Mai 2022 im
Bundesanzeiger bekannt gemachten Hauptversammlungseinladung am 8. Juni 2022 („GORE-Hauptversammlung“) über eine Erhöhung des Grundkapitals der GORE um EUR 160.000.000,00 auf EUR 197.525.000,00
gegen Sacheinlagen beschließt („GORE-Kapitalerhöhung“).

Mit der GORE-Kapitalerhöhung beabsichtigt die GORE den Erwerb

 
(i)

sämtlicher (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten (class A5 ordinary shares) an dem noch in Gründung befindlichen Teilfonds (sub-fund) 5 “GREENFINCH REAL ESTATE ASSET FUND” der GREENFINCH GLOBAL INVEST FUND, S.C.A.,
SICAV-FIS, einer nach luxemburgischem Recht als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital – Spezialinvestmentfonds
(société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement spécialisé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 188392, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, (der vorgenannte
Teilfonds 5 nachfolgend der „Debt-Fonds“ und die vorgenannten sämtlichen (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten
an dem Debt-Fonds die „Debt-Fonds-Anteile“), was rund 99,99 % des Gesellschaftskapitals des Debt-Fonds entspricht, sowie

(ii)

sämtlicher (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten (class A1 ordinary shares) an dem Teilfonds (sub-fund) 1 der derzeit noch in der Rechtsform einer SARL (société à responsabilité limitée) firmierenden, zukünftig im Zeitpunkt der Einbringung unter Income-Producing Property
S.C.A., SICAV-RAIF als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) nach luxemburgischem Recht verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
– reservierter alternativer Investmentfonds (société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement alternatif réservé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 263249, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, (der vorgenannte
Teilfonds 1 nachfolgend der „Property-Fonds“; die vorgenannten sämtlichen (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten
an dem Property-Fonds die „Property-Fonds-Anteile“; die Debt-Fonds-Anteile sowie die Property-Fonds-Anteile zusammen die „Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile“), was rund 99,99 % des Gesellschaftskapitals des Property-Fonds entspricht,

jeweils von der LIC Income-Producing Property, einer einfachen Kommanditgesellschaft
(société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, („LIC IPP“), die jeweils als Kommanditaktionärin mit rund 99,99 % am Gesellschaftskapital des
Debt-Fonds und des Property-Fonds beteiligt ist.

Die LIC IPP wird mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten, einer zur Swiss
Life-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die
Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft
ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.

Im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung wird die GORE Stück 160.000.000 neue, auf den Namen
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00
(„Neue GORE-Aktien“) gegen Einbringung der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile durch die LIC IPP
ausgeben. Zur Zeichnung der Einbringungsaktien soll ausschließlich die LIC IPP zugelassen
werden.

IV.

Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb von Stück 151.000.000 der mit
der Eintragung der Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung entstehenden Stück 160.000.000
Neuen GORE-Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00
(diese Stück 151.000.000 Aktien an der GORE nachfolgend die „Einbringungsaktien“) von der LIC IPP. Die Einbringungsaktien werden einem Anteil von rund 76,45 % am
zukünftig auf insgesamt EUR 197.525.000,00 erhöhten Grundkapital der GORE entsprechen.
Die zur Beschlussfassung unter dem einzigen Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 87.115.384,00 auf EUR 200.582.890,00 („PREOS-Kapitalerhöhung“ oder „Transaktion“) dient der Finanzierung und Umsetzung dieses Erwerbs der Einbringungsaktien gegen
Ausgabe von 87.115.384 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an der Gesellschaft
(„Neue Aktien“ oder „Neue PREOS-Aktien“). Unter Berücksichtigung der Einbringungsaktien und der von der Gesellschaft derzeit
bereits gehaltenen Aktien an der GORE, wäre die Gesellschaft nach Durchführung der
PREOS-Kapitalerhöhung mit knapp unter 90 % an der GORE beteiligt und kann damit –
anders als im Fall eines Erwerbs sämtlicher Neuen GORE-Aktien – den Anfall von Grunderwerbsteuer
aufgrund der von der GORE mittelbar gehaltenen Immobilien vermeiden.

Voraussetzung für die Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung ist, dass die Neuen GORE-Aktien
und damit auch die Einbringungsaktien wirksam entstanden sind. Die PREOS-Kapitalerhöhung
würde somit nicht durchgeführt werden können und die Beschlussfassung unwirksam werden,
wenn die Neuen GORE-Aktien und damit die Einbringungsaktien nicht oder nicht so rechtzeitig
entstehen, dass die PREOS-Kapitalerhöhung durchgeführt und das im Beschlusswortlaut
unter lit. h) vorgesehene Enddatum (8. Dezember 2022) zur Eintragung der Durchführung
der PREOS-Kapitalerhöhung eingehalten werden kann.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. März 2022 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
gemäß Art. 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung die Verständigung mit der LIC
IPP über die Eckpunkte der PREOS-Kapitalerhöhung veröffentlicht.

Da die mit der PREOS-Kapitalerhöhung zu schaffenden Neuen PREOS-Aktien ausschließlich
für die Zwecke des Erwerbs der Einbringungsaktien ausgegeben werden sollen, ist bei
der vorgeschlagenen PREOS-Kapitalerhöhung das Bezugsrecht der PREOS-Aktionäre ausgeschlossen.
Im Folgenden erstattet der Vorstand gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG einen Bericht
über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie die Begründung
des Ausgabebetrags im Rahmen der vorgeschlagenen PREOS-Kapitalerhöhung.

Für den Bericht werden zunächst in diesem Abschnitt IV. der Hintergrund der geplanten
Transaktion sowie die geplante Transaktion selbst dargestellt. Dies betrifft insbesondere
(i) die Beschreibung der Gesellschaft und der GORE, (ii) die wirtschaftlichen Beweggründe
und die Voraussetzungen für die Durchführung der Transaktion, (iii) die Erläuterung
der Bewertung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen sowie (iv) die Angemessenheit
des Austauschverhältnisses.

In Abschnitt V. wird dann die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses
im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung sowie der vorgeschlagene Ausgabebetrag bzw. das
vorgeschlagene Austauschverhältnis begründet.

1. Hintergrund der geplanten Transaktion

 
a)

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

(1)

Registereintragung und Sitz

Als Aktiengesellschaft wurde die Gesellschaft durch Formwechsel der PREOS Real Estate
GmbH (vormals AMG Immobilien Berlin GmbH) gegründet. Der Formwechsel wurde am 9. April
2018 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 34786 eingetragen. Die
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. September 2020 beschloss
die Änderung der Firma der Gesellschaft von „PREOS Real Estate AG“ in „PREOS Global
Office Real Estate & Technology AG“ sowie die Verlegung des Sitzes von Leipzig nach
Frankfurt am Main. Die Umfirmierung wurde am 20. Oktober 2020 (noch) im Handelsregister
des Amtsgerichts Leipzig und die Sitzverlegung am 11. Mai 2021 (bereits) im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Derzeit hat die Gesellschaft ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123004 eingetragen. Die Geschäftsanschrift
der Gesellschaft lautet: Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main.

(2)

Aktienkapital, Börsennotierung und Aktionärsstruktur

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt
EUR Stück 113.467.506,00 und ist eingeteilt in 113.467.506 auf den Namen lautende
nennbetragslose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR
1,00 je Aktie (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausgabe, je eine „PREOS-Aktie“).

Die PREOS-Aktien werden im Freiverkehr der Börse München im Segment m:access gehandelt.
Seit Ende 2018 sind sie auch auf XETRA, der elektronischen Handelsplattform der Deutsche
Börse AG, handelbar.

Hauptaktionärin der PREOS ist die börsengelistete publity AG mit Sitz in Frankfurt
am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
113794, („publity“) mit einer Beteiligungsquote von rund 92,7 % am aktuellen Grundkapital. Die übrigen
Aktien an der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz.

(3)

Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist ausweislich ihrer Satzung der Erwerb,
die Errichtung, die Vermittlung, die Betreuung, die Bewirtschaftung, die Verwaltung,
die Nutzung und die Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (Leasing)
oder Verpachtung, von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten
und grundstücksgleichen Rechten sowie Projektentwicklung als Bauherr oder Bauträger
in Deutschland und im Ausland.

Ferner gehört zum Unternehmensgegenstand der Erwerb, der Besitz, der Betrieb, die
Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung
an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung,
der Verwaltung, des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und/​oder
der Projektentwicklung als Bauherr oder Bauträger in Deutschland und/​oder im Ausland
betätigen, einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds; außerdem die Vermietung
beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, die Entwicklung, das Management und die
Konzeption von Immobilien- und Unternehmensveranlagungen für Investoren und die Bauträgertätigkeit
sowie die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie
sonstiger genehmigungsbedürftiger Beratungstätigkeiten, insbesondere die umfassende
Beratung und Unterstützung von dritten Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb,
der Entwicklung und dem Management und der Vermietung und Verwertung von unmittelbaren
und mittelbaren Immobilieninvestments.

Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und
Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Das Unternehmen kann Dienstleistungen aufgrund
von Geschäftsbesorgungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen durch Dritte erfüllen
lassen.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand
des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann zu
diesem Zweck im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten
sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft
kann unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge im Sinne
von §§ 291, 292 AktG mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung
beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen
gleich welcher Rechtsform auszugliedern.

(4)

Stellung der Gesellschaft in der Unternehmensgruppe und Organisationsstruktur

Die Gesellschaft ist Obergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die ihre Geschäftstätigkeit
im Wesentlichen über eine Zwischenholding, die publity Investor GmbH, entfaltet, und
zudem eine Beteiligung an der GORE hält (insgesamt die „PREOS-Gruppe“).

An der publity Investor GmbH ist die Gesellschaft mit 94,9 % beteiligt, während die
übrigen 5,1 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH von der publity gehalten
werden. Die publity Investor GmbH hält einerseits als Objektgesellschaft eine Büroimmobilie
in der Parsevalstraße 70, 45470 Mülheim, und andererseits diverse Beteiligungen, darunter
acht unmittelbare Tochtergesellschaften, an denen sie jeweils zu 100 % beteiligt ist.
Bei diesen Tochtergesellschaften handelt es sich um (i) die publity Real Estate GmbH,
(ii) die publity Real Estate Holding GmbH (eine Beteiligungsgesellschaft, die über
ihre 100 %ige Tochter-Objektgesellschaft publity Real Estate 3 GmbH eine als Deutschland-Zentrale
des Medienkonzerns Sky genutzte Immobilie in der Medienallee 26, 85774 Unterföhring,
hält), (iii) die publity Real Estate 5 GmbH (eine Objektgesellschaft, die die Immobilie
„LES3“ in der Ludwig-Erhard-Straße 3, 65760 Eschborn, hält), (iv) die publity Real
Estate 7 GmbH, (v) die publity Real Estate 7.1 GmbH, (vi) die publity Real Estate
8 GmbH, (vii) die publity Property 1 GmbH und (viii) die publity Property 2 GmbH (eine
Beteiligungsgesellschaft, die über ihre 94,9 %ige Enkel-Objektgesellschaft GSP Centurion
GmbH die Immobilie „The Centurion“ in der Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt
am Main, hält). Ferner ist die publity Investor GmbH zu 94,9 % an der publity Real
Estate 1 GmbH (eine Objektgesellschaft, die die Immobilie „Access Tower“ in der Lyoner
Straße 36, 60528 Frankfurt am Main, hält) und zu rund 39,8 % an der NPL Portfolio
Nr. 3 GmbH & Co. KG (eine Fondsgesellschaft, für die die publity Investor GmbH auch
als Komplementärin fungiert) beteiligt.

Zwischen der publity Investor GmbH (jeweils als Obergesellschaft) und (i) der publity
Real Estate GmbH, (ii) der publity Real Estate Holding GmbH, (iii) der publity Property
1 GmbH, sowie (iv) der publity Property 2 GmbH (jeweils als Untergesellschaft) bestehen
jeweils Ergebnisabführungsverträge. Daneben bestehen Ergebnisabführungsverträge (i)
zwischen der publity Real Estate Holding GmbH (als Obergesellschaft) und der publity
Real Estate 3 GmbH (als Untergesellschaft) sowie (ii) zwischen der publity Property
2 GmbH (als Obergesellschaft) und der publity Real Estate 6 GmbH (als Untergesellschaft)
sowie (iii) zwischen der publity Property 1 GmbH (als Obergesellschaft) und der publity
Real Estate 4 GmbH (als Untergesellschaft) sowie (iv) zwischen der publity Real Estate
4 GmbH (als Obergesellschaft) und der publity Westendcarrée GmbH (als Untergesellschaft).

Zudem ist die Gesellschaft zu rund 62,7 % am Grundkapital der börsengelisteten GORE
beteiligt. Im Zuge der Durchführung der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen PREOS-Kapitalerhöhung
wird die Gesellschaft ihre Beteiligung an der GORE auf rund 88,36 % aufstocken können.

Zudem ist zukünftig geplant, dass die LIC IPP auch die weiteren Stück 9 Mio. Neuen
GORE-Aktien aus der GORE-Kapitalerhöhung, die aus grunderwerbsteuerlichen Gründen
nicht im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung eingebracht werden, sowie infolge einer
geplanten weiteren Kapitalerhöhung bei der GORE entstehende geschätzte Stück 583 Mio.
neue Aktien an der GORE im Rahmen einer weiteren Sachkapitalerhöhung in die PREOS
einbringt (diese geschätzten Stück 592 Mio. Aktien an der GORE nachfolgend die „Zukünftige GORE-Beteiligung“). Diese letztgenannten zusätzlichen rund Stück 583 Mio. Aktien an der GORE sollen
im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung bei der GORE gegen Einbringung eines (weiteren)
Portfolios der LIC IPP bestehend aus vier luxemburgischen Immobilien bzw. Immobilienprojektentwicklungen
im (Netto-)Wert von insgesamt voraussichtlich rund EUR 1,75 Mrd. bis voraussichtlich
zum 4. Quartal 2023 entstehen und ausgegeben werden (siehe dazu unten unter Abschnitt
IV. Ziffer 1. lit. c) (1)). Durch die eben beschriebenen Einbringungen von Aktien
an der GORE in die Gesellschaft könnte sich die Beteiligung der Gesellschaft an der
GORE auf bis zu über 98 % erhöhen.

Die Beteiligungsstruktur unterhalb der GORE wird sogleich unten unter Abschnitt IV.
Ziffer 1. lit. b) (4) erläutert und dargestellt.

Die nachfolgende Grafik zeigt die derzeitige Stellung der PREOS in der PREOS-Gruppe:

(5)

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Im Februar 2018 stellte die Gesellschaft (damals noch firmierend unter AMG Immobilien
Berlin GmbH) ihre bisherige Geschäftstätigkeit ein. Im Zuge der Neuausrichtung der
Geschäftstätigkeit erfolgte zunächst eine Umfirmierung in PREOS Real Estate GmbH und
anschließend der Formwechsel in eine Aktiengesellschaft in Firma PREOS Real Estate
AG. Seither ist die Gesellschaft mit einem neuem Geschäftsmodell ausschließlich im
Immobiliensektor tätig. Am 15. September 2020 beschloss die Hautversammlung der Gesellschaft
die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Leipzig nach Frankfurt am Main und die
Umfirmierung in PREOS Global Office Real Estate & Technology AG.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit und der Anlagefokus der Gesellschaft liegen
auf Büroimmobilien in deutschen und zukünftig auch europäischen Metropolregionen.
Die Gesellschaft strebt in ihrem aktuellen Geschäftsmodell den Erwerb von großvolumigen
Immobilien an „AAA“-Standorten mit einem Marktwert in der Größenordnung von mehr als
EUR 40 Mio. (über ihre Zwischenholding publity Investor GmbH) an.

Mittels der Einbringung von 89,9 % der Geschäftsanteile an der PREOS Immobilien GmbH
in die GORE im Jahr 2020 hat die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit im Bereich niedrig-
und mittelpreisiger Gewerbe- und Büroimmobilien (betreffend Immobilien in der Größenordnung
bis EUR 40 Mio.) in die GORE ausgelagert, um sich selbst fortan ausschließlich auf
ihre Geschäftstätigkeit im Bereich hochpreisiger Premium-Büroimmobilien in Top-Lagen
deutscher (und zukünftig auch weiterer europäischer) Metropolregionen zu fokussieren.

Als Holdinggesellschaft hält die Gesellschaft ihre Immobilien nicht direkt, sondern
ausschließlich über Objektgesellschaften. Sie bündelt die wesentlichen Leitungsfunktionen,
wozu insbesondere die Bestimmung der Unternehmensstrategie, die Investor Relations
sowie das Reporting, die Auswahl der zu erwerbenden Immobilien, die Unternehmens-
und Immobilienfinanzierung, das Risikomanagement sowie die Steuerung des ausgelagerten
Immobilien Asset Managements gehören. Die Gesellschaft investiert in Immobilien, bewirtschaftet
diese und optimiert ihren Bestand jeweils über ein externes, von der publity erbrachtes
Asset Management und veräußert ggf. Immobilienobjekte nach erfolgreicher Wertsteigerung.

(6)

Veräußerung der GORE-Beteiligung

Die Gesellschaft plant, im Zuge der vorgesehenen Neuausrichtung der GORE auf den luxemburgischen
Immobilienmarkt (siehe dazu sogleich unten unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. c))
mittelfristig ihre gesamte derzeitige Beteiligung an der GORE sowie die zu erwerbenden
Einbringungsaktien und die etwaige Zukünftige GORE-Beteiligung sukzessive an auf Luxemburg
fokussierte Investoren zu veräußern.

Die über die dabei erzielten Veräußerungserlöse gewonnene Liquidität will die Gesellschaft
als Eigenkapitalanteil zum weiteren Ausbau ihres aktuell über die publity Investor
GmbH gehaltenen Bestandhalterportfolios großvolumiger Immobilien an deutschen „AAA“-Standorten
und – in einer späteren Phase – in europäischen Finanzzentren verwenden (vgl. hierzu
auch die Darstellung unten unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. d)).

b)

GORE German Office Real Estate AG

(1)

Registereintragung und Sitz

Die GORE wurde am 25. März 2009 als IMMOSELECT AG errichtet und am 7. August 2009
ins Handelsregister eingetragen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. März
2012 beschloss die Umfirmierung in Münchner Immobilien Center AG; die Eintragung der
Umfirmierung erfolgte am 27. März 2012. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom
18. November 2019 beschloss die Umfirmierung in GORE German Office Real Estate AG;
die Eintragung der Umfirmierung erfolgte am 20. November 2019.

Derzeit hat die GORE ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117334 eingetragen. Die Geschäftsanschrift
der Gesellschaft lautet: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main.

(2)

Aktienkapital, Börsennotierung und Aktionärsstruktur

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der GORE beträgt EUR 37.525.000,00
und ist eingeteilt in Stück 37.525.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie (unabhängig vom
Zeitpunkt ihrer Ausgabe, je eine „GORE-Aktie“).

Die Erstnotierung der GORE-Aktien erfolgte am 13. Dezember 2019; sie werden im Freiverkehr
der Börse München im Segment m:access gehandelt und seit dem 17. Dezember 2019 auch
im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Derzeitige Hauptaktionärin der GORE ist die Gesellschaft mit einer Beteiligungsquote
von rund 62,7 %. Die übrigen Aktien an der GORE befinden sich im Streubesitz.

Nach Vollzug der GORE-Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft noch mit rund 11,92 %
und wird die LIC IPP mit rund 81,00 % am Grundkapital der GORE beteiligt sein. Nach
Vollzug der PREOS-Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft dann mit rund 88,36 % und
wird die LIC IPP mit rund 4,56 % am Grundkapital der GORE beteiligt sein.

(3)

Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand der GORE ist ausweislich ihrer Satzung der Erwerb, die Verwaltung,
die Nutzung und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in
Deutschland und im Ausland sowie Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung
an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Errichtung, der Betreuung, der Bewirtschaftung,
der Verwaltung und des Abverkaufs von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen betätigen,
einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds, sowie die Vornahme aller damit
in Zusammenhang stehender Geschäfte.

Die GORE übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf oder anderweitig
erlaubnispflichtig ist. Die GORE kann ihren Unternehmensgegenstand selbst oder durch
Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Das Unternehmen kann Dienstleistungen
aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen durch Dritte
erfüllen lassen.

Die GORE ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des
Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann zu diesem
Zweck im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten
sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäfte führen. Die GORE
kann Unternehmen erwerben oder sie veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen
und Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG mit ihnen schließen oder sich
auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb
ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen gleich welcher Rechtsform auszugliedern.

(4)

Stellung der GORE in der Unternehmensgruppe und Organisationsstruktur

Die GORE ist Obergesellschaft einer Unternehmensgruppe („GORE-Gruppe“). Sie entfaltet ihre Geschäftstätigkeit einerseits über eine Zwischenholding, die
PREOS Immobilien GmbH, und andererseits über unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen an
Objektgesellschaften.

Die GORE hält vier direkte Tochtergesellschaften, an denen sie zu 100 % beteiligt
ist, namentlich (i) die GORE Telgte Orkotten 59 GmbH, (ii) die GORE Bad Homburg, Hewlett-Packard-Straße
4 GmbH, (iii) die GORE Duisburg, Mühlheimer Straße 100 GmbH und (iv) die GORE Neuss,
Im Taubental 30 GmbH. An einer weiteren Objektgesellschaft, der GORE Neu-Isenburg,
Martin-Behaim-Straße 4-6 GmbH (vormals: Gewerbepark Neu-Isenburg GmbH), hält die GORE
94 % der Geschäftsanteile.

An ihrer daneben bestehenden Zwischenholding, der PREOS Immobilien GmbH, ist die GORE
mit 89,9 % beteiligt, während die PREOS die übrigen 10,1 % der Geschäftsanteile an
der PREOS Immobilien GmbH hält. Die PREOS Immobilien GmbH besitzt ihrerseits 20 unmittelbare
Tochtergesellschaften, an denen sie jeweils zu 100 % beteiligt ist. Dabei handelt
es sich – mit jeweils fortlaufender Nummerierung – um die PREOS 1. Beteiligungsgesellschaft
mbH, die PREOS 2. Beteiligungsgesellschaft mbH usw. (bis PREOS 20. Beteiligungsgesellschaft
mbH).

Zwischen der PREOS Immobilien GmbH (jeweils als Obergesellschaft) und 15 ihrer Tochtergesellschaften,
namentlich – mit jeweils fortlaufender Nummerierung – der PREOS 1. Beteiligungsgesellschaft
mbH, der PREOS 2. Beteiligungsgesellschaft mbH usw. (bis PREOS 15. Beteiligungsgesellschaft
mbH) (jeweils als Untergesellschaft) bestehen Ergebnisabführungsverträge. Daneben
bestehen Ergebnisabführungsverträge (i) zwischen der PREOS 3. Beteiligungsgesellschaft
mbH (als Obergesellschaft) und der Objekta Fütingsweg GmbH (als Untergesellschaft)
sowie (ii) zwischen der PREOS 6. Beteiligungsgesellschaft mbH (als Obergesellschaft)
und der LVG Nieder-Olm GmbH (als Untergesellschaft).

Insgesamt hält die GORE (mittelbar) über ihre Objektgesellschaften im Zeitpunkt der
Bekanntmachung dieses Vorstandsberichts 10 Büro- bzw. Gewerbeimmobilien, von denen
eine Immobilie zwar bereits veräußert wurde, der Übergang von Nutzen und Lasten jedoch
noch nicht erfolgt ist:

Objekt Eigentümerin Segment Status
Ratingen, Oberhausener Str. 33/​1 PREOS 1. Beteiligungsgesellschaft mbH Gewerbe Bestand
Köln, Bergisch Gladbacher Str. 3 PREOS 2. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Bestand
Roßdorf, Arheilger Weg 17 PREOS 4. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Bestand
Ratingen, Oberhausener Str. 33/​2 PREOS 5. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Bestand
Nieder-Olm, Am Hahnenbusch 4 LVG Nieder-Olm GmbH Büro Bestand
Sindelfingen, Böblinger Straße 130 PREOS 7. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Veräußert
(noch kein Nutzen-/​Lastenübergang)
Ratingen 3, Oberhausener Str. 33/​3 PREOS 10. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Bestand
Oberhausen, Emschertalstraße 12 PREOS 11. Beteiligungsgesellschaft mbH Büro Bestand
Lüdenscheid, Bahnhofstraße 1 Projekta Lüdenscheid 1 GmbH Büro Bestand
Neu-Isenburg, Martin Behaim Straße 4-6 GORE Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4-6 GmbH Büro Bestand

Die nachfolgende Grafik zeigt die Stellung der GORE in der GORE-Gruppe:

(5)

Geschäftstätigkeit der GORE

Die GORE ist eine Immobiliengesellschaft mit besonderem Anlagefokus auf in deutschen
Ballungszentren belegene Gewerbe- und Büroimmobilien mit hohen Wertsteigerungspotentialen.
Sie hat sich zum Ziel gesetzt, sich in diesem Segment als Halter eines Bestands von
renditestarken Gewerbeimmobilien im deutschen Markt zu positionieren.

Die GORE fokussierte sich in ihrem ursprünglichen Geschäftsmodell nur auf den Erwerb
von Immobilien mit einem Marktwert zwischen etwa EUR 1 Mio. und EUR 15 Mio., wobei
diese Wertgrenze in Einzelfällen auch überschritten werden konnte.

Mit der im Jahr 2020 im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung erfolgten Einbringung von
89,9 % der Geschäftsanteile an der PREOS Immobilien GmbH durch die Gesellschaft in
die GORE hat die GORE ihre Geschäftstätigkeit auf den Erwerb von Immobilien mit einem
teils deutlich höheren Marktwert (bis EUR 40 Mio.) erweitert.

Als Holdinggesellschaft hält die GORE ihre Immobilien nicht direkt, sondern ausschließlich
über Objektgesellschaften. Sie bündelt die wesentlichen Leitungsfunktionen, wozu insbesondere
die Bestimmung der Unternehmensstrategie, die Investor Relations sowie das Reporting,
die Auswahl der zu erwerbenden Immobilien, die Unternehmens- und Immobilienfinanzierung,
das Risikomanagement sowie die Steuerung des ausgelagerten Immobilien Asset Managements
gehören. Die GORE investiert in Immobilien, bewirtschaftet diese und optimiert ihren
Bestand jeweils über ein externes, von der publity erbrachtes Asset Management und
veräußert ggf. Immobilienobjekte nach erfolgreicher Wertsteigerung.

c)

Die geplante Neuausrichtung der GORE auf den luxemburgischen Immobilienmarkt

(1)

Geschäftsfokus auf den luxemburgischen Immobilienmarkt

Die der PREOS-Kapitalerhöhung vorausgehende GORE-Kapitalerhöhung bildet den ersten
Teil einer umfassenden Neugestaltung der GORE-Gruppe verbunden mit einer Neuausrichtung
des Geschäftsfokus der GORE auf den luxemburgischen Immobilienmarkt.

Mit Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen Erwerb der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
soll ein erstes vom Property-Fonds gehaltenes und zu großen Teilen vom Debt-Fonds
finanziertes Portfolio bestehend aus drei attraktiven luxemburgischen Immobilien bzw.
Immobilienentwicklungsprojekten („Lux-Portfolio“) (mittelbar) auf die GORE übertragen werden. Von den infolge der Durchführung der
GORE-Kapitalerhöhung entstehenden Stück 160 Mio. Neuen GORE-Aktien sollen sodann Stück
151 Mio. Aktien an der GORE (die Einbringungsaktien) im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung
in die PREOS eingebracht werden (siehe dazu oben unter Abschnitten II. bis IV.).

Das derzeit ausschließlich aus deutschen Immobilien bestehende Immobilienportfolio
der GORE soll nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung mittelfristig vollständig
abverkauft werden.

Zukünftig plant die GORE ausschließlich in Luxemburg belegene Immobilienprojekte aus
dem Sektor des gewerblichen Immobilienmarktes (mit dem Schwerpunkt Büroimmobilien
bestehend aus Bestandsimmobilien und Wertentwicklungsprojekten) hinzuzuerwerben.

Konkret soll zunächst ein weiteres mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehaltenes
Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien bzw. Immobilienentwicklungsprojekten
im (Netto-)Wert von insgesamt voraussichtlich rund EUR 1,75 Mrd. („Lux-Portfolio II“) in die GORE im Wege einer weiteren, für den Zeitraum zwischen dem 4. Quartal 2022
und dem 4. Quartal 2023 geplanten Sachkapitalerhöhung bei der GORE gegen Ausgabe weiterer
neuer GORE-Aktien eingebracht werden. Auch die dabei neu entstehenden GORE-Aktien
sollen anschließend im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft
gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien in die Gesellschaft eingebracht werden.

Im Zuge ihrer beabsichtigten Neuausrichtung auf den luxemburgischen Immobilienmarkt
plant die GORE zudem zukünftig eine Sitzverlegung nach Luxemburg, eine Umfirmierung
und einen grenzüberschreitenden Formwechsel in eine geeignete luxemburgische Rechtsform.
Zudem wird ein zusätzliches Listing der GORE-Aktien an der Börse Luxemburg angestrebt.
Die Neuausrichtung der GORE soll zukünftig ferner mit einer teilweisen Neubesetzung
von Vorstand und Aufsichtsrat der GORE einhergehen.

(2)

Zielstruktur nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung

Nach Vollzug der GORE-Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen Erwerb der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
wird die GORE als alleinige (beschränkt haftende) Kommanditaktionärin (associé commanditaire) zu jeweils rund 99,99 % an dem noch in Gründung befindlichen Debt-Fonds und an dem
noch in die Rechtsform einer „SCA SICAV-RAIF“ formzuwechselnden Property-Fonds beteiligt
sein.

Alleiniger voll haftender Gesellschafter (associé commandité) sowohl des Property-Fonds als auch des Debt-Fonds wird – mit einer Beteiligung von
jeweils rund 0,01 % bzw. konkret jeweils Stück 100 Aktien der Komplementäre (class Ω5 shares im Fall des Debt-Fonds und class Ω shares im Fall des Property-Fonds) – jeweils die GREENFINCH CAPITAL MANAGEMENT SA sein,
eine nach luxemburgischem Recht errichtete Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 188167, Geschäftsanschrift: Val Sainte-Croix 1, 1371 Luxemburg (Luxemburg),
(„GCM“). Die GCM ist eine in Luxemburg ansässige und auf Immobilien spezialisierte Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Der Debt-Fonds soll – noch vor Vollzug der GORE-Kapitalerhöhung – aus Steueroptimierungsgründen
als Finanzierungsvehikel fungieren und dem Property-Fonds bzw. dessen Tochtergesellschaften
ein partiarisches Darlehen (sog. Profit Participating Loan – PPL“) ausreichen und dafür zu 90 % an den Erträgen des Property-Fonds (bzw. den Erträgen
der Tochtergesellschaften) partizipieren. Der Property-Fonds wiederum hält über seine
Tochtergesellschaften das eigentliche Lux-Portfolio.

Im Einzelnen hält der Property-Fonds als beschränkt haftender Gesellschafter (associé commanditaire) rund 99,99 %, konkret Stück 105.432.187 Stammaktien (actions ordinaires), des Gesellschaftskapitals an der IPP HOLDING, einer Zwischenholding-Gesellschaft
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 262843, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg. Die restlichen
rund 0,01 %, konkret Stück 100 Aktien der Komplementäre (actions de commandité), des Gesellschaftskapitals an der IPP HOLDING hält die GCM.

Die IPP HOLDING hält wiederum sämtliche Aktien an der CONNECTION HOLDING, einer Aktiengesellschaft
(société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 252713, Geschäftsanschrift 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg. Die CONNECTION
HOLDING hält sämtliche Aktien an einer Objektgesellschaft, deren wesentliches Vermögen
aus einer Immobilie besteht. Bei dieser Objektgesellschaft handelt es sich um die
CONNECTION PROPERTY DEVELOPMENT, eine Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 252441, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371.

Die IPP HOLDING hält darüber hinaus sämtliche Aktien an den folgenden zwei weiteren
Objektgesellschaften, deren wesentliches Vermögen auch jeweils aus einer Immobilie
besteht. Bei diesen Objektgesellschaften handelt es sich (i) um die SKYVALLEY PROPERTY
DEVELOPMENT, eine Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 250361, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, sowie (ii)
um die GS & E PROPERTY DEVELOPMENT, eine Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 252714, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die (vorläufige) Zielstruktur nach Durchführung
der GORE-Kapitalerhöhung und Abverkauf des aktuellen deutschen Immobilienportfolios
der GORE:

(3)

Zukünftiger Immobilienbestand der GORE nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung
und ohne Berücksichtigung des aktuellen deutschen Immobilienportfolios

Nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung und ohne Berücksichtigung des derzeit von
der GORE noch gehaltenen deutschen Immobilienportfolios wird der (mittelbar gehaltene)
Immobilienbestand der GORE aus dem im Folgenden beschriebenen Lux-Portfolio bestehen:

Die GS & E PROPERTY DEVELOPMENT, eine mittelbar vom Property-Fonds gehaltene Objektgesellschaft,
hält ein Grundstück in Luxemburg-Hamm, 13, rue de Bitbourg, 1273 Luxemburg, eingetragen
im Grundbuch unter „Gemeinde von Luxemburg, Section HaA von HAMM, n° 419/​6450, bebaut
mit einem Industrie- oder Handwerksgebäude mit einer Größe von 1ha 08a 09ca („Green Square“). Bei dem Objekt Green Square handelt es sich um einen Bürogebäude-Komplex bestehend
aus sechs Gebäuden. Das Objekt wurde im September 2019 fertiggestellt und ist bereits
vollständig vermietet.

Die CONNECTION PROPERTY DEVELOPMENT, eine mittelbar vom Property-Fonds gehaltene Objektgesellschaft,
hält ein Grundstück in Luxemburg-Hamm, 21, 23, 25, rue de Bitbourg, 1273 Luxemburg,
eingetragen im Grundbuch unter „Gemeinde von Luxemburg, Section HaA von HAMM, n° 409/​6171“,
mit einer Fläche von 1ha 57a 44ca („Connection“). Das Objekt Connection, ein Büro- und Geschäftsgebäude-Komplex, befindet sich derzeit
im Bau und soll im 4. Quartal 2022 fertiggestellt werden.

Die SKYVALLEY PROPERTY DEVELOPMENT, eine mittelbar vom Property-Fonds gehaltene Objektgesellschaft,
hält ein Grundstück in Luxemburg-Hamm, 15, rue de Bitbourg, 1273 Luxemburg, eingetragen
im Grundbuch unter „Gemeinde von Luxemburg, Section HaA von HAMM, n° 414/​5369, eine
Ackerfläche mit einer Größe von 78a 09ca („Cubic“). Das Grundstück Cubic ist bisher noch unbebaut; bis Ende des 3. Quartals 2024 soll
dort ebenfalls ein Büro- und Geschäftsgebäude-Komplex errichtet werden. Eine entsprechende
Baugenehmigung wurde im Dezember 2021 beantragt; ihre Erteilung wird für den Sommer
2022 erwartet.

An diesem Lux-Portfolio wird die Gesellschaft infolge der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung
mittelbar über ihre dann knapp 90 %ige Beteiligung an der GORE beteiligt sein.

d)

Vorteile für die PREOS durch den Erwerb und die geplante Veräußerung der Einbringungsaktien

Die Gesellschaft verfolgt mit dem Erwerb der Einbringungsaktien und der damit einhergehenden
Aufstockung ihrer Beteiligung an der GORE keine Veränderung ihrer Geschäftstätigkeit.

Vielmehr beabsichtigt die Gesellschaft, mit der Swiss Life-Gruppe einen (mittelbaren)
strategischen Großaktionär hinzuzugewinnen und gemeinsam mit den dann bestehenden
beiden Großaktionären, publity und Swiss Life-Gruppe, ihr originäres Geschäft zu stärken
und auszubauen. Die infolge der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung aufgestockte
Beteiligung an der GORE (siehe dazu oben unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. a) (4))
soll demgegenüber sukzessive an auf Luxemburg fokussierte Investoren veräußert werden
(„Veräußerungsvorhaben“).

Die infolge der Umsetzung des Veräußerungsvorhabens generierte Liquidität beabsichtigt
die Gesellschaft als Eigenkapitalanteil zum weiteren Ausbau ihres aktuell über die
publity Investor GmbH gehaltenen Bestandhalterportfolios großvolumiger Büroimmobilien
an deutschen „AAA“-Standorten und – in einer späteren Phase – in europäischen Finanzzentren
zu verwenden. Konkret sollen die Veräußerungserlöse dazu dienen, zukünftige Immobilienankäufe
– angesichts gestiegener Eigenkapitalanforderungen – mit mehr Eigenkapital als bisher
zu unterlegen. Zudem sollen mit den Veräußerungserlösen die bisherigen Mezzanine-Finanzierungen
des Immobilienportfolios abgelöst werden.

2. Darstellung der geplanten Transaktion

 
a)

PREOS-Kapitalerhöhung und diesbezügliche Voraussetzungen

Der Erwerb der Einbringungsaktien durch die Gesellschaft erfolgt, indem diese von
der LIC IPP im Zuge der von der PREOS-Hauptversammlung zu beschließenden PREOS-Kapitalerhöhung
in die Gesellschaft eingebracht werden. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat
der für den 9. Juni 2022 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
den Vorschlag unterbreitet, der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung zuzustimmen.

Als Zeichner der im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen PREOS-Aktien
wird ausschließlich die LIC IPP, eine mittelbare Beteiligungsgesellschaft der zur
Swiss Life-Gruppe gehörenden SWISS LIFE (LUXEMBOURG), zugelassen, mit der die Gesellschaft
einen Einbringungsvertrag über die Übertragung der Einbringungsaktien an die Gesellschaft
gegen Ausgabe der Neuen PROES-Aktien schließen wird.

Der Abschluss des Einbringungsvertrages ist für den Zeitpunkt vorgesehen, zu dem feststeht,
dass die Transaktion durchgeführt werden kann, also insbesondere, nachdem (i) die
außerordentliche Hauptversammlung der GORE am 8. Juni 2022 die Erhöhung des Grundkapitals
der GORE gegen Sacheinlagen – wie im einzigen Tagesordnungspunkt der entsprechenden
Einladung vorgesehen – beschlossen hat, die anschließende Eintragung der Durchführung
der beschlossenen GORE-Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt ist und damit
die Neuen GORE-Aktien, die auch die Einbringungsaktien umfassen, entstanden sind;
und (ii) die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2022 die
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen – wie im einzigen Tagesordnungspunkt
der entsprechenden Einladung vorgesehen – beschlossen hat. Die PREOS-Kapitalerhöhung
würde somit nicht durchgeführt werden können und die entsprechende Beschlussfassung
durch die PREOS-Hauptversammlung unwirksam werden, wenn die Neuen GORE-Aktien und
damit die Einbringungsaktien nicht oder nicht so rechtzeitig entstehen, dass die PREOS-Kapitalerhöhung
durchgeführt und das im Beschlusswortlaut unter lit. h) vorgesehene Enddatum (8. Dezember
2022) zur Eintragung der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung eingehalten werden
kann.

Die der PREOS-Kapitalerhöhung vorgeschaltete Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung,
und damit die Entstehung der Neuen GORE-Aktien (und damit der Einbringungsaktien),
setzt insbesondere noch voraus, dass die im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung von der
LIC IPP in die GORE einzubringenden Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile wirksam
entstehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren der Debt-Fonds und der Property-Fonds,
und damit die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile, noch nicht in den oben genannten
Rechtsformen der Zielstruktur. Hintergrund hierfür ist u.a., dass die Errichtung des
Debt-Fonds einer förmlichen Genehmigung durch die luxemburgische Aufsichtskommission
des Finanzsektors CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) bedarf und das Genehmigungsverfahren aktuell noch läuft. Der Vorstand geht davon
aus, dass die Errichtung bis zum Ablauf des 3. Quartals 2022 erfolgt sein wird. Auch
wenn die GORE-Hauptversammlung die GORE-Kapitalerhöhung beschließen sollte, wird der
Abschluss des betreffenden Einbringungsvertrags und die Einbringung der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
erst dann erfolgen können, wenn das Genehmigungsverfahren der CSSF abgeschlossen und
der Debt-Fonds und der Property-Fonds entstanden sind. Erst zu diesem Zeitpunkt kann
zudem die aktienrechtlich vorgeschriebene Sachkapitalerhöhungsprüfung durch den gerichtlich
zu bestellenden Prüfer abgeschlossen werden.

Das sich aus der GORE-Kapitalerhöhung und der PREOS-Kapitalerhöhung zusammensetzende
Gesamtvorhaben ist schließlich noch zum Bundeskartellamt anzumelden (sog. Fusionskontrollverfahren).
Eine entsprechende Anmeldung soll seitens der Gesellschaft im Einvernehmen mit der
publity, der GORE und der LIC IPP noch vor der GORE-Hauptversammlung und der PREOS-Hauptversammlung
eingereicht werden. Die Durchführung sowohl der GORE-Kapitalerhöhung als auch der
PREOS-Kapitalerhöhung stehen somit noch unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen
Freigabe durch das Bundeskartellamt, sei es durch ausdrückliche Freigabe, Mitteilung
des Nichtvorliegens der Untersagungsvoraussetzungen oder Zeitablauf mit der Folge,
dass das Vollzugsverbot gemäß § 41 Absatz 1 GWB nicht mehr besteht. Die Anmeldung
zur Eintragung der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung in das Handelsregister der
Gesellschaft erfolgt nach Vorliegen der Voraussetzungen für deren Eintragung (insbesondere
für den Fall anhängiger Anfechtungsklagen, dem Abschluss eines Freigabeverfahrens,
in dem die Gesellschaft obsiegt, gemäß § 246a AktG).

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Zielstruktur nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung
und der PREOS-Kapitalerhöhung:

b)

Gegenleistung für die Einbringung der Einbringungsaktien

Als Gegenleistung für die von ihr in die Gesellschaft einzubringenden Einbringungsaktien
erhält die LIC IPP Stück 87.115.384 Neue PREOS-Aktien und damit eine Beteiligung im
Umfang von rund 43,43 % an dem auf EUR 200.582.890,00 erhöhten Grundkapital der Gesellschaft.

Die Neuen PREOS-Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben
und sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen PREOS-Aktien und dem Einbringungswert
der Sacheinlagengegenstände, also der Einbringungsaktien, soll der Kapitalrücklage
nach § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB (sog. schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden.

c)

Vertragliche Grundlagen

Die Gesellschaft, die GORE, die publity, die LIC IPP und die GCM haben sich am 3.
März 2022 über die Eckpunkte der Transaktion verständigt (siehe dazu auch die Ad-hoc-Mitteilung
gemäß Art. 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung der Gesellschaft vom 3. März
2022) („Transaktionsverständigung“).

Die Gesellschaft und die LIC IPP werden im Fall einer zustimmenden Beschlussfassung
der PREOS-Hauptversammlung über die PREOS-Kapitalerhöhung und nach Entstehung der
Einbringungsaktien einen Einbringungsvertrag abschließen, der den Erwerb der Einbringungsaktien
im Wege der PREOS-Kapitalerhöhung durch die Gesellschaft regelt („Einbringungsvertrag“).

Im Rahmen der Transaktionsverständigung hat sich die Gesellschaft zudem einen (mittelbaren)
ersten Zugriff auf das Lux-Portfolio II sichern können, das im Wege einer weiteren,
für den Zeitraum zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 geplanten Sachkapitalerhöhung
bei der GORE gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien in die GORE eingebracht werden soll.
Auch diese neuen GORE-Aktien sollen dann anschließend im Wege einer weiteren Sachkapitalerhöhung
bei der PREOS gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien in die PREOS eingebracht werden.

Der im Einzelnen noch zu verhandelnde Einbringungsvertrag soll voraussichtlich folgende
wesentliche Inhalte haben:

(1)

Transaktionsbeschreibung

Die LIC IPP wird die Einbringungsaktien im Wege der PREOS-Kapitalerhöhung in die Gesellschaft
einbringen und dafür die Neuen PREOS-Aktien erhalten.

(2)

Übergangsstichtag/​Gewinnbezugsrecht

Übergangsstichtag für die Transaktion wird der 1. Januar 2022 sein. Die auf die Einbringungsaktien
entfallenden Gewinne des laufenden Geschäftsjahres 2022 werden also bereits der Gesellschaft
zustehen.

(3)

Gegenleistung

Die Gegenleistung für die Einbringungsaktien wird durch die Ausgabe der Neuen PREOS-Aktien
an die LIC IPP erbracht.

Ein Kaufpreisanpassungsmechanismus wird im Einbringungsvertrag nicht vorgesehen sein
und ist aufgrund der Bestimmung der Gegenleistung durch Ausgabe von Aktien rechtlich
auch nur sehr schwer umsetzbar.

(4)

Garantien der LIC IPP

Der Einbringungsvertrag soll marktübliche selbständige Garantieversprechen (i) bezogen
auf die GORE, den Debt-Fonds und den Property-Fonds im Hinblick auf deren Rechts-
und Kapitalverhältnisse sowie (ii) bezogen den Debt-Fonds und den Property-Fonds im
Hinblick auf die Richtigkeit der Jahresabschlüsse, die Ordnungsgemäßheit des laufenden
Geschäftsbetriebes, den vom Debt-Fonds und dessen Beteiligungsgesellschaften gehaltenen
Grundbesitz, bestehende Vertrags- und Haftungsverhältnisse, das Bestehen öffentlich-rechtlicher
Genehmigungen und Versicherungen sowie das Nichtvorliegen von Rechtsstreitigkeiten
sowie die üblichen Steuergarantien enthalten.

(5)

Steuerrechtliche Freistellung

Die LIC IPP soll die Gesellschaft von Steuerverpflichtungen für noch nicht entrichtete
Steuern, die gegen den Debt-Fonds, den Property-Fonds (bzw. dessen Beteiligungsgesellschaften)
oder die GORE bzw. die PREOS aufgrund ihrer (zukünftigen) Stellung als (im Fall der
PREOS mittelbare) Hauptgesellschafterinnen des Debt-Fonds bzw. des Property-Fonds
festgesetzt werden, freistellen.

Daneben soll sich die LIC IPP gegenüber der Gesellschaft verpflichten, die GORE bzw.
deren Tochtergesellschaften von Steuerverpflichtungen freizustellen, die daraus resultieren,
dass die von der LIC IPP aus steuerlichen Gründen aufgesetzte Struktur bestehend aus
Debt-Fonds und Property-Fonds nicht die steuerabschirmende Wirkung haben sollte, die
die LIC IPP der Gesellschaft zugesichert hat.

(6)

Haftungsbeschränkung

Der Einbringungsvertrag wird übliche Haftungsbeschränkungen, wie sog. „de-minimis“-
und „basket“-Beträge, sowie Haftungshöchstgrenzen für die Verletzung von Title- und
sonstiger Garantien vorsehen.

(7)

Sonstige Regelungen

Der Einbringungsvertrag wird im Übrigen die üblichen Regelungen eines Unternehmenskaufvertrages
zur Vertraulichkeit, zu Kosten und Verkehrssteuern, wechselseitigen Mitteilungen und
Schlussbestimmungen enthalten.

3. Erläuterung und Begründung des Austauschverhältnisses

 
a)

Vorbemerkungen

Die Festlegung des Preises für die Ausgabe der neu zu schaffenden Aktien an der PREOS
(Neue PREOS-Aktien) darf gem. § 255 Absatz 2 AktG nicht unangemessen niedrig sein.
Dabei hat die Bestimmung der Gegenleistung nach anerkannten Bewertungsmethoden und
Wertmaßstäben zu erfolgen.

Die Neuen PREOS-Aktien werden zum Erwerb der Einbringungsaktien ausgegeben bzw. gewährt.
Grundlage für die Ermittlung der Angemessenheit des Wertes der Einbringungsaktien
und des Austauschverhältnisses von rund 1:1,73 (eine Neue PREOS-Aktie gegen rund 1,73
Einbringungsaktien – „Austauschverhältnis“) bilden (i) eine Bewertung der GORE und der hieraus abgeleitete Wert der Einbringungsaktien
einerseits und (ii) eine Bewertung der PREOS und der wiederum hieraus abgeleitete
Wert der Neuen PREOS-Aktien andererseits.

Die Bewertung der GORE setzt sich aus unterschiedlichen Wertbeiträgen zusammen, nämlich
(i) dem Wert der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile, die von der GORE im Rahmen
der Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung erworben werden („Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag“), (ii) dem aktuellen Liquiditätsbestand bei der GORE zuzüglich des zu erwartenden
Netto-Veräußerungserlöses für das aktuelle, in Deutschland belegene Immobilienportfolio
(„Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag“), und (iii) einem erwarteten Wertbeitrag, bestehend aus den Bewertungsreserven des
Lux-Portfolio II, das voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2023 in die GORE eingebracht
werden soll („Lux-Portfolio II-Wertbeitrag“).

Der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag wurde vom Vorstand der Gesellschaft
auf Basis einer von dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers, Société
coopérative (Luxemburg) („PwC“) erstellten Bewertung der von der LIC IPP gehaltenen Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
(„LIC-Unternehmensbewertung“) ermittelt; der Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag sowie der Lux-Portfolio II-Wertbeitrag
wurden auf der Grundlage vom Vorstand der Gesellschaft selbst vorgenommener Bewertungen
festgesetzt (diese Bewertungen zusammen mit der LIC-Unternehmensbewertung die „GORE-Unternehmensbewertung“).

Der Vorstand der PREOS hat die LIC-Unternehmensbewertung, die nach der für die Bewertung
von Immobiliengesellschaften anerkannten AFFO-Multiplikator-Methode erstellt wurde,
einer eigenen Prüfung unterzogen, kritisch hinterfragt und zu diesem Zweck auch die
von externen rechtlichen und steuerlichen Beratern erstellten Due Diligence-Berichte
überprüft (Due Diligence). Nach eingehender Überprüfung der LIC-Unternehmensbewertung
auf der Grundlage der eigenen Due Diligence-Ergebnisse macht sich der Vorstand die
in der Unternehmensbewertung enthaltenen Aussagen zur Planungsrechnung, zur Bewertungsmethodik
und insoweit zu den Ergebnissen zu eigen.

Der Vorstand hat anhand der GORE-Unternehmensbewertung nicht nur geprüft, ob die Einbringungsanteile
den geringsten Ausgabebetrag der Neuen PREOS-Aktien erreichen, sondern auch, ob die
im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung einzubringenden Einbringungsaktien gemäß dem Austauschverhältnis
dem vollen, inneren Wert der Neuen PREOS-Aktien entsprechen. Die Bewertung erfolgte
dabei zum 15. April 2022.

Darüber hinaus hat der Vorstand zur Bewertung der Gesellschaft eine eigene Unternehmensplanung
und eine diesbezügliche auf der sog. Discounted-Cashflow-Methode aufbauende Unternehmensbewertung
der PREOS erstellt („PREOS-Unternehmensbewertung“ und gemeinsam mit der GORE-Unternehmensbewertung die „Unternehmensbewertungen“). Der Vorstand hat die Angemessenheit des Austauschverhältnisses auf Grundlage dieser
Unternehmensbewertungen beurteilt.

Die Bewertung einer Zielgesellschaft und der für ihren Erwerb zu leistenden Gegenleistung
hat nach der herrschenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur und in
der Rechtsprechung grundsätzlich nach gleichen oder vergleichbaren Maßstäben zu erfolgen
(sog. Postulat der Methodengleichheit).

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand das Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung
anhand einer (im Ergebnis niedrigeren) AFFO-Multiplikator-Bewertung plausibilisiert.
Da der Vorstand gegenüber der LIC IPP zugunsten der Aktionäre der Gesellschaft das
höhere Ergebnis der DCF-basierten PREOS-Unternehmensbewertung durchsetzen konnte,
konnte die (methodengleiche) AFFO-Bewertung der PREOS im Ergebnis jedoch unberücksichtigt
bleiben.

Zudem hat der Vorstand das Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung noch mit einer
vergleichenden, zur Bewertung von Immobiliengesellschaften ebenfalls gebräuchlichen
NAV-Bewertung plausibilisiert. Da der Wertansatz für die Gesellschaft auf Basis dieser
NAV-Bewertung ebenfalls niedriger gewesen wäre, war auch insoweit zugunsten der Aktionäre
der Gesellschaft für eine methodengleiche NAV-Bewertung der PREOS kein Raum.

Schließlich hat der Vorstand eine (methodengleiche) Börsenkursbewertung als Grundlage
für die Transaktion erwogen. Allerdings kam ein direkter Vergleich der Börsenkurse
der PREOS und der GORE bereits deshalb nicht in Betracht, weil im Zeitpunkt der Verständigung
mit der LIC IPP über das Austauschverhältnis der Kurs der GORE-Aktien die GORE-Kapitalerhöhung
und den damit verbundenen Erwerb der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile (noch)
nicht abbilden konnte und auch eine isolierte Betrachtung der Börsenkurse von GORE
sowie LIC IPP bzw. Property-Fonds und Debt-Fonds mangels Börsennotierung der drei
letztgenannten Gesellschaften von vornherein ausschied. Gleichwohl hat der Vorstand
u.a. einen Dreimonatsdurchschnittskurs (analog § 31 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜGAngVO) der
PREOS-Aktien als Vergleichsmaßstab zur Plausibilisierung der eigenen PREOS-Unternehmensbewertung
ermittelt.

Der Vorstand kommt auf Grundlage der vorgenommenen Unternehmensbewertungen und der
ergänzenden Prüfungen sowie Plausibilisierungsbewertungen zu dem Ergebnis, dass das
Austauschverhältnis und damit der Ausgabebetrag in Form des Wertes der Einbringungsaktien
für die Neuen PREOS-Aktien angemessen ist.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Unternehmensbewertungen, jeweils separat, dargestellt.
Anschließend werden die Feststellungen des Vorstands zur Angemessenheit des Austauschverhältnisses
sowie des Bezugsrechtsausschlusses auf Grundlage der ermittelten Werte zusammengefasst.

b)

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

(1)

PREOS-Unternehmensbewertung

Die Gesellschaft wurde im Rahmen der PREOS-Unternehmensbewertung – unter Berücksichtigung
ihrer rund 62,7 %igen Beteiligung an der GORE und ihrer 10,1 %igen Beteiligung an
der PREOS Immobilien GmbH – anhand der sog. Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) bewertet. Bei diesem Bewertungsansatz wird der Wert des Unternehmens mittels Diskontierung
der im Rahmen einer Unternehmensplanung ermittelten, den Gesellschaftern zukünftig
zufließenden Zahlungsüberschüsse (Cashflows) ermittelt („Flow-to-Equity“).

Die der PREOS-Unternehmensbewertung zugrundeliegende Planungsrechnung der Gesellschaft
wurde nach dem „Bottom-Up-Prinzip“ entwickelt. Die Bestandsobjekte sowie die Pipeline-Objekte
wurden separat geplant. Während für die konkreten Projekte die individuellen Parameter
der Objekte unter Berücksichtigung der Lage und der Größe herangezogen wurden, basiert
die Planung der Growth-Projekte auf durchschnittlichen Kennzahlen eines Referenzprojektes.
Anschließend erfolgte eine Kombination der Detailplanungen zur Gesamtunternehmensplanung.

Die Unternehmensplanung der Gesellschaft besteht aus zwei Phasen. In der Phase 1 wurden
sämtliche mit den Immobilieninvestitionen sowie die mit dem Betrieb der Gesellschaft
als (Mutter-)Unternehmen verbundenen Kosten von den zu erwarteten Erträgen im Detailbetrachtungszeitraum
(in diesem Fall 10 Jahre) in Abzug gebracht, um die Nettoeinnahmen (Cashflows) der
einzelnen Objekte bzw. des Unternehmens für die einzelnen Jahre des Betrachtungszeitraums
zu bestimmen. In Phase 2 wurden am Ende des Detailbetrachtungszeitraums Veräußerungserlöse
des gesamten Immobilienportfolios kalkuliert und eine Veräußerung unterstellt. Diese
stellen einen Wertmaßstab für den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt T=10 dar.

Dabei wurden stabilisierte Marktmieteinnahmen und ein risikoorientierter Kapitalisierungszinssatz
sowie Exit-Multiplikatoren zugrunde gelegt. Bei dieser Methode handelt es sich um
ein dynamisches, mehrperiodiges Kalkulationsverfahren, bei dem keine weitere explizite
Darstellung von Mietentwicklungen oder Kosten im Zeitverlauf vorgenommen wird.

Die Auswirkungen von zeitlichen Veränderungen der Miete sowie weiterer Markt- oder
Finanzfaktoren nach Ablauf der Phase 1 sind implizit in den in Ansatz gebrachten Exit-Multiplikatoren
berücksichtigt.

Hieraus abgeleitet basiert die Planung der Cashflows-to-Equity der PREOS auf fünf
Bausteinen:

(i)

Barwert des Corporate Overhead (Unternehmenskosten);

(ii)

Barwert der Cashflows der bereits erworbenen und zum Stichtag im Besitz befindlichen
fünf Objekte („Ist“, Phase 1);

(iii)

Barwert der Cashflows der zwölf geplanten, in Prüfung und Verhandlung befindlichen
Objekte (Pipeline), die im ersten Prognosejahr erworben werden sollen (Phase 1);

(iv)

Barwert der Cashflows weiterer Immobilien, die in den Jahren 2024 bis 2032 erworben
werden sollen („Asset Growth“, Phase 1) und

(v)

Barwert des Liquidationserlöses aller Objekte in Phase 2.

Für die Bausteine (ii) und (iii) wurde über eine detaillierte objektweise Planung
der Cashflow über den Detailbetrachtungszeitraum ermittelt, wobei für die Pipeline-Objekte
die in den Objektbudgets vorgegebenen Zeitpunkte für die erwarteten Closing-Termine
(= Besitzwechsel; Übergang von Besitz/​Nutzen/​Lasten) der Objekte berücksichtigt wurden.

Der Barwert für den Baustein (iv) wurde kalkuliert als weiterer Ausbau des Bestandsportfolios
der Gesellschaft in den kommenden Jahren und folgt dabei der Berechnungslogik der
Bausteine (i)-(iii), wobei der Detailierungsgrad der Planung jedoch reduziert wird.
Hierbei wird jeweils zu Beginn des jeweiligen Prognosezeitraums ein Ausbau (Ankauf)
des Portfolios kalkuliert.

Der Baustein (v) beruht auf der Annahme eines Verkaufs aller Objekte auf Basis der
erwarteten Entwicklung der Exit-Preise und der Rückführung aller verbliebenen Fremdmittel.

aa) Cashflow-Planung

10-Jahresplanung für die Bestands- und Pipelineobjekte

Die Bewertung basiert auf einer 10-Jahresplanung für die Bestands- und Pipelineobjekte.
Die einzelnen Annahmen der Planung, wie z.B. das EK/​FK-Verhältnis, die Zinsen der
jeweiligen Finanzierung, die Exit-Multiples etc., wurden bereits durch die Gesellschaft
bzw. die jeweilige Fachabteilung freigeben.

Bei der Objektplanung wurde auf Basis der eingegebenen Objekt- und Mietvertragsstammdaten
sowie der Planungsparameter eine monatliche Ertrags- und Aufwandsprognose erstellt.
Dabei werden verschiedene Parameter, wie beispielsweise Mietänderungen aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen (Staffelmietvereinbarungen, Wertsicherungsvereinbarungen), erwarteter
Entwicklungen der Marktmiete, Ausgaben für laufende Instandhaltung, Wiedervermietungskosten
und sonstiger Renovierungen, angenommene Leerstandszeiten und mietfreie Zeiten, u.ä.
für den gesamten Detailbetrachtungszeitraum geplant.

Die zu Beginn des Prognosezeitraums leerstehende Mietflächen wurden, in Abhängigkeit
vom Gesamtleerstand im Objekt, über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren einer Vermietung
zugeführt. Dabei wurden marktübliche objektspezifische Aufwendungen für die Herrichtung
der Mietflächen und die Vermittlung von Mietern kalkuliert.

Nach Auslauf eines Mietvertrags wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % von einer
Verlängerung des Mietvertrags zu bisherigen Konditionen ausgegangen, wobei ein Fixkosten-
Betrag für Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Mieterincentives und eine Provision an den
Asset Manager kalkuliert wird. Es wird zu 50 % von einer Anschlussvermietung zur fortgeschriebenen
Marktmiete, nach Ablauf einer geplanten Leerstandsdauer und nach Vermietung und Herrichtung
der Mietflächen, ausgegangen. Solche Folge-Mietverträge werden mit einer Wertsicherungsklausel
kalkuliert, die von einer jährlichen Indexierung in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex
ausgeht.

Für die Fortschreibung der Planungsannahmen wurden unterschiedliche Kostensteigerungen
angenommen:

Art Steigerung Anwendung
Marktmietwachstum 1,00 % p.a. Marktmieten
Ausgabensteigerung 2,00 % p.a. Bewirtschaftungskosten (mit Ausnahme der an den Objektwert gekoppelten AM-Vergütung
und der an die Mieterlöse gekoppelten PM-Vergütung)
Verbraucherpreisindex 1,50 % p.a. Wertsicherungsvereinbarungen aus Mietverträgen

Finanzierungskosten der Bestands- und Pipelineobjekte

Die Planung der Finanzierungskosten für die Bestandsobjekte erfolgt auf Basis der
abgeschlossenen Verträge. Für die Objekte der Pipeline wurde die Finanzierung der
Erwerbskosten (Kaufpreis zzgl. Erwerbsnebenkosten) über eine Senior Loan-Tranche zu
einem Zinssatz von 2,00 % p.a. i.H.v. 65 % des Kaufpreises sowie für den verbleibenden
Kaufpreisanteil von 35 % und der vollständigen Erwerbsnebenkosten über eine Shareholder
Loan-Tranche zu einem Zinssatz von 5,5 % p.a. dargestellt.

Planung des weiteren Wachstums (,,
Asset Growth
„)

Der Asset Growth stellt die Fortschreibung des Geschäftsmodells der Gesellschaft in
die Zukunft dar und wird als weiterer Ausbau des Bestandsportfolios der Gesellschaft
in der Zukunft dargestellt. Er folgt dabei der Berechnungslogik der o.g. Bausteine
(i) und (ii), wobei die Planungsannahmen jedoch vereinfacht wurden. Jeweils zu Beginn
der Planjahre 2 bis 10 wird ein Ausbau des Portfolios in nachfolgendem Umfang unterstellt:

Jahr Kaufpreis netto (EUR)
Jahr 2 135.000.000
Jahr 3 140.000.000
Jahr 4 145.000.000
Jahr 5 150.000.000
Jahr 6 155.000.000
Jahr 7 160.000.000
Jahr 8 165.000.000
Jahr 9 170.000.000
Jahr 10 175.000.000

Auf diese Kaufpreise werden Erwerbsnebenkosten von einheitlich 8,00 % kalkuliert (Asset
Deals inkl. Anschaffungsnebenkosten).

Die Finanzierung des Kaufpreises dieser Objekte erfolgt gleichfalls zu 65 % über ein
Senior Loan, welches mit einem Zinssatz von 2,00 % p.a. verzinst und mit 1,00 % p.a.
ab dem zweiten Jahr nach Darlehensaufnahme getilgt wird. Der darüberhinausgehende
Kaufpreisanteil sowie die Erwerbsnebenkosten werden im Modell jeweils über eine Schuldverschreibung
oder ähnliche Finanzierungsinstrumente, voraussichtlich begeben auf Ebene der Muttergesellschaft
und weitergereicht an die operativen Gesellschaften, zu einem Zinssatz von einheitlich
5,50 % finanziert. Begebungskosten solcher Finanzierungsinstrumente sind im „Corporate
Overhead“ (siehe dazu sogleich) berücksichtigt.

Zur Ermittlung der anfänglichen Mieteinnahmen wurden die folgenden Going-in Multiplikatoren
bzw. Kaufpreisfaktoren unterstellt und mit ihrem Kehrwert auf den jeweiligen Kaufpreis
angewendet:

Jahr Faktor
Jahr 2 17,50
Jahr 3 17,75
Jahr 4 18,00
Jahr 5 18,25
Jahr 6 18,50
Jahr 7 18,75
Jahr 8 19,00
Jahr 9 19,25
Jahr 10 19,50

Für die nicht-umlagefähigen und vom Eigentümer zu tragenden Bewirtschaftungskosten
wurde eine NOI-Marge von 75 % unterstellt. Aufgrund von Wertsicherungsvereinbarungen
und der Annahme einer grundsätzlich positiven Marktentwicklung wird ein NOI-Wachstum
von 1,50 % p.a. angesetzt.

Planung des Corporate Overhead

Für die Gesellschaft ist ein pauschaler Corporate G&A in Höhe von anfänglich EUR 206.924
pro Monat (entspricht EUR 2.483.097 p.a.) geplant. Dieser Betrag deckt die „run rate“
der laufenden allgemeinen Verwaltungskosten (Vorstands- und Personalvergütung, Bürokosten,
Kosten der Börsennotierung, Prüfung, etc.) ab. Die Kosten der Immobilienbewirtschaftung
und -betreuung sind durch die PM- und AM-Vergütungen in den Objektplanungen berücksichtigt.

Daneben sind im Corporate Overhead der Gesellschaft die Kosten für die Emittierung
der Schuldverschreibungen zur Finanzierung des Asset Growth enthalten. Hierzu wurde
jeweils auf das im Geschäftsjahr eingeworbene Finanzierungsvolumen ein Betrag von
0,4 % angesetzt, welcher sich wie folgt zusammensetzt: (i) 0,25% für Platzierungsfee
und (ii) 0,15% für Legal & Advisory.

bb) Ermittlung der Bewertungsparameter

Berücksichtigung von Steuern

Die berücksichtigten Steuerbelastungen wurden in einer Nebenrechnung ermittelt, indem
unter Berücksichtigung der steuerwirksamen Beträge (NOI, Gesellschaftskosten und Zinsen)
ein Ergebnis vor Steuern (EBT) errechnet wurde. Da es sich bei der PREOS um einen
Bestandshalter handelt, kann die sogenannte „erweiterte Kürzung“ für grundbesitzhaltende
Unternehmen für Gewerbesteuerzwecke in Anspruch genommen werden, die diesbezüglich
eine nahezu völlige Freistellung bewirkt. Es kam somit nur ein Körperschaftsteuersatz
in Höhe von 15,825 % zur Anwendung.

Ermittlung der Liquidationserlöse

Im zugrundeliegenden Bewertungsmodell für die Ermittlung des Barwertes unter Berücksichtigung
des Liquidationserlöses wird ein Verkauf der Immobilien am Ende des 10. Jahres (T=10)
unterstellt.

Die Kalkulation der Verkaufserlöse erfolgte auf Basis stabilisierter Mieteinnahmen.
Dabei wurde eine Mietertragsprognose für ein elftes Prognosejahr um den Durchschnitt
des leerstandsbedingten und den durch mietfreie Zeiten entstandenen Mietausfall der
ersten 10 Prognosejahre gemindert. Diese „steady state“ Mieteinnahmen werden mit einem
objektspezifischen Exit-Multiple kapitalisiert. Für den Bereich „Asset Growth“ wurde
mit einem einheitlichen Exit Multiple von 22,0 gerechnet, welcher sich an den Exit
Multiples für die Bestands- und Pipelineobjekte orientiert.

Der sich so ergebende Verkaufspreis wird um die bestehenden Verbindlichkeiten (Senior
Loans, Shareholder Loans und andere Finanzierungsinstrumente) gekürzt. Aus dem bestehenden
Veräußerungsvertrag wird eine Asset Management Fee von 3,00 % auf den Verkaufserlös
fällig. Zudem werden die in einer Nebenrechnung ermittelten fiktiven Steuern auf den
Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis) i.H.v. 15,825 % berücksichtigt.

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Für die Bewertung der die zukünftigen Cashflows-to-Equity mit einem geeigneten Zinssatz
auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Der für die Diskontierung im Rahmen der
DCF-Bewertung verwendete Kapitalisierungszinssatz wurde wie üblich in seine Einzelkomponenten
zerlegt.

Für die Ermittlung des Basiszinssatzes wurde entsprechend der Empfehlung des IDW von einer Zinsstrukturkurve ausgegangen,
die unter Berücksichtigung des aktuellen Zinsniveaus und der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinsstrukturdaten ermittelt wurde. Bei den verwendeten Zinsstrukturdaten
handelt es sich um Schätzwerte, die auf der Grundlage beobachteter Umlaufrenditen
von quasi-risikofreien Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen
errechnet wurden.

Die ermittelte Zinsstrukturkurve bildet den Zusammenhang zwischen Zinssätzen und Laufzeiten
ab, wie er für Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko gelten würde. Die Verwendung von
aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten fristadäquaten Zerobondfaktoren gewährleistet
die gebotene Einhaltung der Laufzeitäquivalenz zwischen Alternativanlage und zu bewertenden
finanziellen Überschüssen.

Auf der Basis der Zinsstrukturkurve wurde unter Berücksichtigung der Struktur der
zu bewertenden Cashflows ein einheitlicher Basiszinssatz von 0,45 % vor persönlichen
Ertragsteuern ermittelt.

Zu dem Basiszinssatz hinzuzurechnen ist ein unternehmensspezifischer Risikozuschlag,
weil die Kapitalanlage in ein Unternehmen mit einem höheren Risiko belastet ist als
die Anlage in quasi-risikolose Bundesanleihen.

Zur Bemessung des Risikozuschlags wird auf der Grundlage des Capital Asset Pricing
Model (CAPM) die künftige, im Wege der Schätzung ermittelte Marktrisikoprämie mit
einem unternehmensindividuellen Betafaktor multipliziert.

Die Marktrisikoprämie gibt die Differenz zwischen der Rendite des Marktportfolios und dem quasi-risikolosen
Zinssatz wieder. Die künftige Marktrisikoprämie wird dabei aus der historischen Differenz
zwischen der Rendite risikobehafteter Wertpapiere und den Renditen quasi-risikofreier
Kapitalmarktanlagen abgeschätzt. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung (FAUB)
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) empfiehlt in seiner hierzu
veröffentlichten aktuellen Stellungnahme, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämie
an einer Bandbreite von 6 % bis 8 % (vor persönlichen Steuern) zu orientieren. Bei
der Bewertung der PREOS wurde unter Berücksichtigung der Empfehlung des IDW eine Marktrisikoprämie
von 7 % und damit genau der Mittelwert der ausgesprochenen Empfehlung zugrunde gelegt.

Mit dem unternehmensindividuellen Betafaktor wird der durch die Marktrisikoprämie abgebildete allgemeine Risikozuschlag an das
konkrete Risiko des zu bewertenden Unternehmens angepasst. Als Betafaktor spiegelt
das systematische Risiko wider, das den künftigen erzielbaren finanziellen Überschüssen
des Bewertungsobjekts inhärent ist. Um das systematische Risiko der PREOS-Aktie zu
bewerten, wurden die Kursschwankungen der PREOS-Aktie im Vergleich mit einer Gruppe
von sieben Vergleichsunternehmen (Peer Group) analysiert. Aus der Peer Group Analyse
lässt sich im Mittelwert ein unverschuldetes Beta („unlevered beta“) von 0,25 ableiten,
das im Nachgang um den geplanten Verschuldungsgrad angepasst wurde („relevered beta“).

Das Verhältnis von Marktwert des Fremdkapitals und Marktwert des Eigenkapitals (sog. „gearing“) wurde grundsätzlich dynamisch unter Berücksichtigung der Objekterwerbe,
Finanzierung und laufender Überschüsse unter Berücksichtigung eines Debt-Beta über
den Bewertungszeitraum ermittelt.

Aufgrund des der Planung zugrundeliegenden Geschäftsmodells, welches eine Fremdfinanzierung
durch Banken und eine Eigenkapitalfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen vorsieht,
liegt in der eine im Vergleich zu einem Industrieunternehmen sehr hohe, durch die
Immobilien besicherte, Verschuldung vor. In Anlehnung an den Praxishinweis 2/​2018
des IDW wurde die Gewichtung des Beta-Faktors auf 5,5 gedeckelt, um auf diese Weise
eine Diskontierung der Cashflows-to-Equity mit Eigenkapitalkosten vorzunehmen, die
mit öffentlich verfügbaren Informationen einer Peer-Group vergleichbar sind.

Die Bewertungsparameter zur Entwicklung der Eigenkapitalkosten stellen sich zusammenfassend
wie folgt dar:

Parameter
Basiszinssatz 0,45 %
Beta-Faktor unlevered 0,25
Beta-Faktor relevered 0,51
Steuersatz 15,825 %
Marktrisikoprämie 7,00 %
Eigenkapitalkosten 3,99 %

cc) Bewertungsergebnis

Auf Basis der ermittelten Cashflows-to-Equity und des Ansatzes des oben dargelegten
Kapitalisierungszinssatzes kommt die PREOS-Unternehmensbewertung zu einem Unternehmenswert
der PREOS zum 15. April 2022 von EUR 590.822.390. Unter Berücksichtigung der insgesamt Stück 113.467.506 PREOS-Aktien zum Bewertungsstichtag
folgt daraus ein rechnerischer Wert von ca. EUR 5,2069 je PREOS-Aktie. Auf die als Gegenleistung für die Einbringungsaktien auszugebenden
Neuen PREOS-Aktien entfällt dabei ein rechnerischer Wert von rund EUR 453,6 Mio.

(2)

Börsenwert der PREOS als Vergleichsmaßstab

Daneben hat der Vorstand im Rahmen der Bewertung der PREOS auch den Börsenwert der
PREOS in die Betrachtung einbezogen und geprüft, ob hieraus zugunsten der Aktionäre
ein höherer Wert je PREOS-Aktie abzuleiten ist.

Der Börsenwert wurde zu diesem Zweck aus der Anzahl der ausstehenden PREOS-Aktien
und den Kursen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt. Der Vorstand
hat hierbei sowohl Stichtagsbetrachtungen als auch Betrachtungen eines volumengewichteten
Börsenkurses innerhalb eines Referenzzeitraumes von drei Monaten angestellt, um möglichen
kurzfristigen Schwankungen Rechnung tragen zu können.

Die Börsenkursbetrachtung führte zu folgenden Ergebnissen:

Ausgehend von dem Börsenkurs der PREOS-Aktie zum 10. Mai 2022 von EUR 2,75 ergibt
sich ein Börsenwert der PREOS von rund EUR 312 Mio.

Der volumengewichtete Durchschnittskurs der GORE-Aktie aus einem Zeitraum von drei
Monaten (3M-VWAP) bis einschließlich 10. Mai 2022 beläuft sich auf EUR 2,6966 je GORE-Aktie,
entsprechend einem Börsenwert der Gesellschaft von rund EUR 306 Mio.

Der volumengewichtete Durchschnittskurs der PREOS-Aktie aus einem Zeitraum von drei
Monaten (3M-VWAP) vor dem Tag der zweiten Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft zur geplanten
Kapitalerhöhung am 3. März 2022 beläuft sich auf EUR 3,0094 je PREOS-Aktie, entsprechend
einem Börsenwert der Gesellschaft von rund EUR 341,5 Mio.

Der volumengewichtete Durchschnittskurs der GORE-Aktie aus einem Zeitraum von drei
Monaten (3M-VWAP) vor dem Tag der ersten Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft zur geplanten
Kapitalerhöhung am 19. Oktober 2021 beläuft sich auf EUR 3,3915 je GORE-Aktie, entsprechend
einem Börsenwert der Gesellschaft von rund EUR 384,8 Mio.

Eine Vergleichsbetrachtung mit dem Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung in Höhe
von rund EUR 590,8 Mio., entsprechend ca. EUR 5,2069 je PREOS-Aktie zeigt, dass sämtliche
der oben genannten Börsenwerte unterhalb des anhand der DCF-Methode ermittelten und
– wie unter vorstehender lit. cc) dargestellt – angepassten Unternehmenswertes der
PREOS liegen.

Eine Orientierung am Börsenkurs der PREOS-Aktie würde daher nicht zu einem höheren
Unternehmenswert oder einem höheren angemessenen Wert je Neuer PREOS-Aktie führen,
weshalb der Vorstand zugunsten der Aktionäre der PREOS dem Austauschverhältnis das
Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung zu Grunde gelegt hat.

(3)

Net Asset Value (NAV) der PREOS als Vergleichsmaßstab

Ergänzend hat der Vorstand zur Plausibilisierung des Ergebnisses der PREOS-Unternehmensbewertung
eine vergleichende überschlägige Bewertung der Gesellschaft anhand ihres Nettoinventarwerts
(Net Asset Value – „NAV) vorgenommen.

Die NAV-Bewertung ist insbesondere bei Immobiliengesellschaften eine grundsätzlich
geeignete und in er Praxis verbreitete Bewertungsmethode. Die Immobilien werden mit
ihrem Verkehrswert berücksichtigt. Der NAV berechnet sich dabei als Differenz aus
dem Gesamt(immobilien)vermögen der Gesellschaft, d.h. den Verkehrswerten ihrer Immobilien,
und ihren Verbindlichkeiten.

Auch der nach dieser Berechnungsmethode ermittelte Unternehmenswert liegt unter dem
anhand der DCF-Methode ermittelten Unternehmenswert der PREOS, weshalb sich der Vorstand
für die Wertermittlung im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung nicht auf den NAV gestützt
hat, sondern zugunsten der Aktionäre der PREOS dem Austauschverhältnis das höhere
Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung zu Grunde gelegt hat.

(4)

Adjusted Funds From Operations (AFFO) der PREOS als Vergleichsmaßstab

Zur weiteren Plausibilisierung des Ergebnisses der PREOS-Unternehmensbewertung hat
der Vorstand zudem eine überschlägige Bewertung der Gesellschaft anhand ihres bereinigten
Ergebnisses aus der Geschäftstätigkeit (Adjusted Funds From Operations – „AFFO) vorgenommen.

Hierbei handelt es sich um eine Bewertungsmethode, die in der Praxis für die Bewertung
von Immobilienunternehmen herangezogen wird und bei der der Cashflow aus der operativen
Geschäftstätigkeit um den Instandhaltungsaufwand bereinigt wird. Konkret wurde die
Berechnung wie folgt vorgenommen: Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit der Gesellschaft
wurde um die notwendigen Investitionsaufwendungen für den Erhalt des Betriebs adjustiert.
Hierzu wurden zunächst Abschreibungen und Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten
zu den Erträgen addiert und anschließend Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten
und Zinserträge subtrahiert. Von diesem Betrag wurden die wiederkehrenden Ausgaben
abgezogen, die zum Erhalt der Immobilien und der Erzielung der Erträge erforderlich
sind. Die so ermittelten AFFO wurden anschließend mit den Multiplikatoren aus der
Bandbreite multipliziert, die von PwC in der LIC-Unternehmensbewertung zugrunde gelegt
worden ist.

Die nach dieser Berechnungsmethode ermittelten Unternehmenswerte liegen ebenfalls
unter dem anhand der DCF-Methode ermittelten Unternehmenswert der PREOS, weshalb sich
der Vorstand für die Wertermittlung im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung nicht auf
die AFFO-Bewertung gestützt hat, sondern zugunsten der Aktionäre der PREOS dem Austauschverhältnis
das höhere Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung zu Grunde gelegt hat.

(5)

Ergebnis

Im Ergebnis hat der Vorstand für die Zwecke der PREOS-Sachkapitalerhöhung den Wert
der Neuen PREOS-Aktien (und damit das Austauschverhältnis) zugunsten der Aktionäre
der Gesellschaft allein auf Basis des Ergebnisses der DCF-basierten PREOS-Unternehmensbewertung
bestimmt, da weder eine vergleichende Aktienkursbetrachtung noch vergleichende NAV-
und AFFO-Bewertungen einen höheren Wertansatz für die Neuen PREOS-Aktien gerechtfertigt
hätten.

c)

GORE German Office Real Estate AG

Das Ergebnis der GORE-Unternehmensbewertung setzt sich aus den folgenden drei nachstehend
näher erläuterten Wertbeiträgen zusammen:

Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag: Wert der Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile, die von der GORE im Rahmen der
Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung erworben werden (siehe nachfolgend Ziffer (1)).

Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag: Aktueller Liquiditätsbestand bei der GORE zuzüglich des zu erwartenden Netto-Veräußerungserlöses
für das aktuelle, in Deutschland belegene Immobilienportfolio (siehe nachfolgend Ziffer
(2)).

Lux-Portfolio II-Wertbeitrag: Bewertungsreserven des Lux-Portfolio II, das voraussichtlich bis zum 4. Quartal
2023 in die GORE eingebracht werden soll (siehe nachfolgend Ziffer (3)).

(1)

Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag

Grundlage für den vom Vorstand der Gesellschaft berücksichtigten Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag
bildet die von PwC zum 15. April 2022 (technischer Bewertungsstichtag) erstellte LIC-Unternehmensbewertung
über die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile. Die LIC IPP hat die LIC-Unternehmensbewertung
dem Vorstand der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, der diese eingehend geprüft
und plausibilisiert hat.

Die LIC-Unternehmensbewertung erfolgte anhand eines Multiplikator-Verfahrens. Dabei
wurde der Wert der LIC aus der Bewertung vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Hierzu
hat PwC aus den am Markt verfügbaren Unternehmen zunächst eine Gruppe vergleichbarer
Unternehmen (sog. Peer Group) ermittelt und ausgewählt (siehe nachfolgend lit. aa)).
Anschließend wurde ein für die Bewertung des konkreten Unternehmens geeigneter Multiplikator
definiert (siehe nachfolgend lit. bb)). In einem nächsten Schritt wurde der Multiplikator
für jedes der zuvor ausgewählten Vergleichsunternehmen anhand verfügbarer Unternehmensdaten
berechnet (siehe nachfolgend lit. cc)). Aus den so ermittelten Multiplikatoren wurde
schließlich ein Durchschnitt, der Median sowie ein Korridor ermittelt (siehe nachfolgend
lit. dd)), der bzw. die in dem letzten Schritt dann auf die LIC IPP angewendet wurde
(siehe nachfolgend lit. ee)).

aa) Ermittlung und Auswahl der Peer Group

Für die Ermittlung der Peer Group hat PwC im Wege eines sog. Top-Down-Ansatzes eine
quantitative und qualitative Analyse von relevanten Unternehmen der Immobilienbranche
vorgenommen.

Auf der Grundlage von Marktdaten wurden relevante Unternehmen zunächst anhand von
drei Kriterien vorausgewählt, und zwar dem Unternehmenssektor Immobilienwirtschaft
(real estate), der geographischen Lage im entwickelten Europäischen Markt und der
Eigenschaft als börsennotierte Unternehmen.

Hieraus ergab sich eine Liste von 54 Unternehmen, die in der weiteren Analyse anhand
der Kriterien (i) Nutzung der Immobilien, (ii) geographische Ausrichtung, (iii) Strategie,
(iv) Größe und (v) Liquidität weiter analysiert und dabei unter Gewichtung der einzelnen
Kriterien in drei Gruppen klassifiziert wurden (Tier 1 bis Tier 3). Tier 1 stellt
dabei die Gruppe mit der größten Vergleichbarkeit dar. Insgesamt neun Unternehmen
wurden dieser Gruppe zugeordnet und als Gruppe der relevanten Vergleichsunternehmen
(Peer Group) für die weitere Analyse festgelegt.

Hierbei handelt sich um folgende Immobilienunternehmen:

Unternehmen Land
1. ALSTRIA OFFICE REIT-AG Deutschland
2. LEASINVEST REAL ESTATE SCA Belgien
3. ZUG ESTATES HOLDING AG Schweiz
4. NSI N.V. Niederlande
5. BEFIMMO SA Belgien
6. HIBERNIA REIT PLC Irland
7. COIMA RES S.P.A. Italien
8. INMOBILIARIA COLONIAL Spanien
9. VITURA Frankreich

bb) Festlegung des geeigneten Multiplikators

Bei der für die Vergleichsbetrachtung vorzunehmenden Auswahl des relevanten Multiplikators
hat PwC die Besonderheiten von Immobilienunternehmen berücksichtigt und den in der
Immobilienwirtschaft üblichen Bewertungsmultiplikator „Marktkapitalisierung/​AFFO“
zugrunde gelegt („AFFO-Multiplikator“):

Für diesen Bewertungsmultiplikator wird die Marktkapitalisierung des jeweiligen Unternehmens,
d.h. der Marktwert der ausstehenden Aktien, in das Verhältnis zu der unternehmensspezifischen
Kennzahl des bereinigtes Ergebnisses aus der Geschäftstätigkeit (Adjusted Funds From Operations – „AFFO) gesetzt. Dieser Bewertungsmultiplikator ist insbesondere bei der Bewertung von Immobilienunternehmen,
insbesondere sog. REITs (Real Estate Investment Trusts) weit verbreitet. Für die Kennzahl
AFFO hat PwC den Cashflow aus der Betriebstätigkeit um die notwendigen Investitionsaufwendungen
für den Erhalt des Betriebs adjustiert. Hierzu wurden zunächst Abschreibungen und
Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten zu den Erträgen addiert und anschließend
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Zinserträge subtrahiert. Von diesem
Betrag wurden die wiederkehrenden Ausgaben abgezogen, die zum Erhalt der Immobilien
und der Erzielung der Erträge erforderlich sind.

cc) Berechnung des Multiplikators für die Vergleichsunternehmen

Anschließend hat PwC den AFFO-Multiplikator für jedes der insgesamt neun Vergleichsunternehmen
anhand von Marktdaten ermittelt. PwC hat demgemäß die Verhältnisse der jeweiligen
Marktkapitalisierung zu den jeweiligen AFFO als Kennzahl berechnet.

Um kurzfristige Sondereffekte in der Betrachtung zu glätten, hat PwC anstelle von
Stichtagswerten die jeweiligen Kennzahlen als Mittelwert aus einem dreijährigen Referenzzeitraum
der Jahre 2019 bis 2021 zugrunde gelegt.

Unternehmen Marktkap.

/​ AFFO

1. ALSTRIA OFFICE REIT-AG 28,56
2. LEASINVEST REAL ESTATE SCA 16,20
3. ZUG ESTATES HOLDING AG 29,21
4. NSI N.V. 16,09
5. BEFIMMO SA 16,09
6. HIBERNIA REIT PLC 24,22
7. COIMA RES S.P.A. 11,12
8. INMOBILIARIA COLONIAL 34,35
9. VITURA 23,31

dd) Ermittlung der Bandbreite plausibler AFFO-Multiplikatoren

Die im vorgenannten Schritt ermittelten AFFO-Multiplikatoren für die Vergleichsunternehmen
hat PwC anschließend zum Zwecke der Gewichtung einer zusätzlichen qualitativen und
quantitativen Analyse unterzogen. Hierbei wurden die Vergleichsunternehmen anhand
verschiedener weiterer Faktoren (Ertragssituation, Portfoliozusammensetzung, Entwicklungsstand,
Strategie/​ESG) auf ihre Vergleichbarkeit mit der LIC IPP analysiert und eine Rangfolge
nach der größten Vergleichbarkeit gebildet.

Bei den vier Unternehmen mit der größten Ähnlichkeit unter wertender Berücksichtigung
der vorgenannten Kriterien handelt es sich nach Einschätzung von PwC um die Unternehmen
Alstria Office REIT-AG, Inmo. Colonial SOCIMI SA, Zug Estates Holding AG sowie Hibernia
REIT Plc, deren AFFO-Multiplikatoren in einem Bereich von 24,22 bis 34,35 ermittelt
wurden („Top 4-Vergleichsunternehmen“).

Unternehmen Marktkap.

/​ AFFO

HIBERNIA REIT PLC 24,22
ALSTRIA OFFICE REIT-AG 28,56
ZUG ESTATES HOLDING AG 29,21
INMOBILIARIA COLONIAL 34,35

Als Ergebnis dieser Analyse ist PwC zu dem Ergebnis gekommen, dass für den Multiplikator
„Marktkapitalisierung/​AFFO“ für die LIC IPP eine Bandbreite von 23 bis 27 angemessen
ist, d.h. der angemessene Unternehmenswert der LIC IPP in einer Bandbreite des 23-
bis 27-fachen ihrer AFFO anzusetzen ist.

ee) Anwendung der AFFO-Bewertungsmultiplikatoren auf die LIC

Anschließend hat PwC für die LIC IPP aus den übergebenen Unternehmenskennzahlen die
relevante Bewertungskennzahl AFFO ermittelt. Hierbei hat PwC zunächst die Nettoerlöse
wie folgt berechnet (Angaben jeweils in EUR):

Umsatzerlöse aus Mieten und Mietgarantien 26.715.182
Betriebsausgaben (OpEx) (550.000)
EBITDA 26.165.182
Abschreibungen (12.591.561)
EBIT 13.573.621
Zinsen (6.036.313)
EBT 7.537.308
Steuern
Nettoerlöse 7.537.308

Anschließend hat PwC aus den Nettoerlösen und Abschreibungen wie folgt die AFFO berechnet
(Angaben jeweils in EUR):

Nettoerlöse 7.537.308
Abschreibungen 12.591.561
Verluste/​Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten 0
Wiederkehrende Aufwendungen (Capex) 0
AFFO 20.128.869
davon auf den Debt-Fonds entfallende AFFO 20.095.000
davon auf den Property-Fonds entfallende AFFO 33.869

Die relevante Bewertungskennzahl AFFO beläuft sich demgemäß nach der Analyse von PwC
für den Debt-Fonds und den Property-Fonds zusammen auf einen Gesamtbetrag von EUR
20.128.869.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Bandbreite angemessener Bewertungsmultiplikatoren
des 23- bis 27-fachen AFFO ergeben sich hieraus folgende Unternehmenswerte:

Als Bewertungsergebnis für die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile ergibt sich
demgemäß nach der Bewertung von PwC eine Bandbreite von EUR 463 Mio. bis EUR 543 Mio.

ff) Bewertungsannahmen des Vorstands der GORE im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung

Der Vorstand der GORE hat sich eingehend mit der LIC-Unternehmensbewertung befasst
und hierbei neben der Auswahl der Peer Group Unternehmen nachvollzogen, dass PwC eine
Wertbandbreite von EUR 463 Mio. bis EUR 543 Mio. als angemessene Marktwerte für die
Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile ermittelt hat. Als Ergebnis seiner Prüfungen
ist der Vorstand der GORE nach dem Verständnis der PREOS davon ausgegangen, dass ein
Wertansatz für die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile am oberen Ende der von
PwC ermittelten Bandbreite – also mit EUR 523 bis EUR 543 Mio. bei AFFO-Multiplikatoren
von 26 bis 27 – nicht überhöht und damit angemessen wäre.

Gleichwohl konnte der Vorstand der GORE in den Verhandlungen mit der LIC IPP vor dem
Hintergrund der von dieser mit der Gesamttransaktion verfolgten Zielsetzung erreichen,
dass im Rahmen der GORE-Sachkapitalerhöhung ein Wertansatz im unteren Bereich der
von PwC ermittelten Bewertungsbandbreite zugrunde gelegt wird und die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
für diesen Zweck mit einem Gesamtwert von EUR 480 Mio. (dies entspricht einem AFFO-Multiplikator
von knapp 24) bewertet werden.

gg) Bewertungsannahmen des Vorstands der PREOS zur Bestimmung des Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrags

Der Vorstand der Gesellschaft bewertet die Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteile
auf Basis der LIC-Unternehmensbewertung unter der Annahme eines angemessenen AFFO-Multiplikators
von 26 auf EUR 523 Mio. Diesen Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag erachtet
der Vorstand insbesondere aus folgenden Gründen für angemessen:

Bei der von PwC angegebenen Bewertungsrange (unter Annahme von AFFO-Multiplikatoren
zwischen 23 und 27) handelt es sich aus Sicht des Vorstand um eine eher konservative
Bewertungseinschätzung. So hat PwC bei den Top 4-Vergleichsunternehmen AFFO-Multiplikatoren
in einem Bereich von 24,22 bis 34,35 ermittelt, wobei drei der Unternehmen im Bereich
zwischen 28,56 und 34,35 liegen. Dies zeigt, dass selbst über 27 liegende AFFO-Multiplikatoren
zu einer marktangemessenen Bewertung führen würden.

Dass die Wahl eines AFFO-Multiplikators von 26 angemessen ist, belegt aus Sicht des
Vorstands auch ein Bewertungsgutachten des Immobilienbewerters Cushman & Wakefield
über das vom Property-Fonds mittelbar gehaltene Objekt Green Square zum 30. Juni 2021.
Darin wird der Marktwert dieses Objekts mit EUR 152,17 Mio. bis EUR 167,5 Mio. beziffert.
Würde man das Objekt Green Square hingegen auf Basis eines AFFO-Multiplikators von
26 bewerten, ergäbe sich ein überschlägig ermittelter Marktwert von nur rund EUR 138
Mio. Anhand dieser Bewertungsreserven zeigt sich, dass der vom Vorstand herangezogene
AFFO-Multiplikator von 26 hier zu einer vergleichsweise konservativen Bewertung führt.

(2)

Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag

Da die Neuen GORE-Aktien und damit auch die Einbringungsaktien Unternehmensanteile
an der GORE insgesamt und nicht nur an den Property-/​Debt-Fonds-Einbringungsanteilen
repräsentieren werden, musste ergänzend (u.a.) der aktuelle Liquiditätsbestand bei
der GORE zuzüglich des zu erwartenden Netto-Veräußerungserlöses für das aktuelle,
in Deutschland belegene Immobilienportfolio bewertet werden. Der Vorstand kam bei
seiner eigenen Wertermittlung zu dem Ergebnis, dass dieser Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag
mit rund EUR 21 Mio. zu beziffern ist.

(3)

Lux-Portfolio II-Wertbeitrag

Für die GORE-Bewertung ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die GORE im Rahmen
der Transaktionsverständigung bereits den ersten Zugriff auf das attraktive Lux-Portfolio
II mit einem vorläufig ermittelten Marktwert von rund EUR 1,75 Mrd. (siehe dazu oben
unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. c) (1)) gesichert hat, das vergleichbare Qualitätsmerkmale
aufweist wie das Lux-Portfolio. Der vorläufig ermittelte Marktwert des Lux-Portfolios
II wird aktuell bereits im Rahmen einer erneuten Beauftragung von PwC gutachterlich
überprüft. Auf der Grundlage der Transaktionsverständigung soll das Lux-Portfolio
II zu den gleichen Bewertungs-Konditionen von der GORE erworben werden können wie
das Lux-Portfolio und insbesondere auch hier für die Bemessung des Einbringungswertes
ein AFFO-Multiplikator von 24 angesetzt werden, während der Vorstand erneut einen
AFFO-Multiplikator von mindestens 26 als angemessen erachtet. Auf diese Weise werden
sich weitere Bewertungsreserven heben lassen, die bereits heute aufgrund der Transaktionsverständigung
angelegt sind und daher im Rahmen der GORE-Bewertung Berücksichtigung finden müssen.
Aufgrund der aktuell aber noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des endgültigen
und von PwC bestätigten Wertansatzes für das Lux-Portfolio II und der verbleibenden
Realisierungsrisiken hat der Vorstand aus Vorsichtsgründen einen sehr hohen Abschlag
auf den zu erwartenden Wertbeitrag in Höhe von 66 % vorgenommen. Dieser hohe Abschlag
soll zusätzlich auch dem Umstand des längeren Zeithorizonts (die Einbringung des Lux-Portfolio
II in die GORE kann sich nach aktueller Planung bis zum 4. Quartal 2023 hinziehen)
und der daraus resultierenden Diskontierung (Rückbeziehung) auf den heutigen Bewertungszeitpunkt
Rechnung tragen. Im Ergebnis führte diese Methodik zu einem anzusetzenden Lux-Portfolio
II-Wertbeitrag in Höhe von rund EUR 50 Mio.

(4)

Ergebnis der GORE-Unternehmensbewertung

In der Summe aus (i) Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag (EUR 523 Mio.),
(ii) Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrag (rund EUR 21 Mio.) und (iii) Lux-Portfolio
II-Wertbeitrag (rund EUR 50 Mio.) hat der Vorstand für die GORE einen Unternehmenswert
in Höhe von insgesamt rund EUR 594 Mio. bzw. – unter Berücksichtigung der insgesamt Stück 197.525.000 GORE-Aktien nach Durchführung
der GORE-Kapitalerhöhung – rund EUR 3,0072 je GORE-Aktie ermittelt. Auf die Einbringungsaktien entfällt dabei ein Wert von insgesamt
rund EUR 454,1 Mio.

d)

Wertrelationen und Austauschverhältnisse Stand Alone

Der Vorstand hat auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Berechnung für die
Zwecke der PREOS-Kapitalerhöhung eine Bewertung der Einbringungsaktien mit je EUR
3,00, also mit einem Gesamtwert von EUR 453 Mio. festgelegt und für angemessen befunden.
Mit diesem Wertansatz hat sich die Geschäftsführung der LIC IPP einverstanden erklärt.

Die von der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung für den Erwerb der Einbringungsaktien,
auf die sich der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der LIC IPP verständigt
haben, besteht aus der Ausgabe von Stück 87.115.384 Neuen PREOS-Aktien mit einem für
die Zwecke der PREOS-Kapitalerhöhung festgesetzten Wert von EUR 5,20 je PREOS-Aktie,
und damit in einem Gesamtwert von knapp EUR 453 Mio. Der Vorstand hält diese Wertfestsetzung,
die minimal (weniger als einen EUR-Cent je PREOS-Aktie) unter dem rechnerischen Ergebnis
der PREOS-Unternehmensbewertung liegt, angesichts der Bandbreite angemessener Unternehmenswerte
und insbesondere auch angesichts der mit der Transaktion für die Gesellschaft verbundenen
Vorteile für angemessen.

Im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung besteht nach den vorstehend genannten Werten ein
fixes Austauschverhältnis von rund 1:1,73, d.h. für 1,73 eingebrachte Einbringungsaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der GORE von je EUR 1,00 wird an die
LIC IPP eine Neue PREOS-Aktie ausgegeben. Der Gesamtwert der Gegenleistung entspricht
daher dem Wert der Einbringungsaktien. Eine Prämie wird dabei nicht gesondert ausgewiesen.

e)

Würdigung der Synergien

In den vorgenannten Wertermittlungen sind keine Synergieeffekte zwischen der GORE
und der Gesellschaft enthalten und bewertet.

f)

Zusammenfassung

Der Vorstand hat die Bewertung der zu erwerbenden Einbringungsaktien auf der Grundlage
der von ihm – hinsichtlich des Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrags – geprüften
und plausibilisierten sowie – hinsichtlich des Liquiditäts- und Abverkaufswertbeitrags
und des Lux-Portfolio II-Wertbeitrags – selbst erstellten GORE-Unternehmensbewertung
vorgenommen und dabei einen rechnerischen Wert der Stück 151.000.000 Einbringungsaktien
von insgesamt rund EUR 454,1 Mio. ermittelt. Die als Gegenleistung für den Erwerb
der Einbringungsaktien zu schaffenden Stück 87.115.384 Neuen PREOS-Aktien, bewertet
auf Basis der PREOS-Unternehmensbewertung, haben einen rechnerischen Gesamtwert von
rund EUR 453,6 Mio.

Für die Zwecke der PREOS-Kapitalerhöhung haben sich der Vorstand der Gesellschaft
und die Geschäftsführung der LIC IPP darauf verständigt, als Wert der Einbringungsaktien
insgesamt EUR 453.000.000,00 bzw. EUR 3,00 je Einbringungsaktie und als Wert der Neuen
PREOS-Aktien insgesamt EUR 452.999.996,80 bzw. EUR 5,20 je Einbringungsaktie zugrunde
zu legen. Dies entspricht einem fixen Austauschverhältnis von rund 1:1,73 (eine Neue
PREOS-Aktie für 1,73 Einbringungsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
der GORE von je EUR 1,00) dem Wert der Einbringungsaktien.

Es wurden dafür keine anderen als die in diesem Vorstandsbericht dargestellten Bewertungsmethoden
herangezogen.

Insgesamt hält der Vorstand den festgelegten Wert der Einbringungsaktien sowie den
festgelegten Wert der Gegenleistung und damit das Austauschverhältnis für angemessen.

V.

Der Vorstand der Gesellschaft erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Absatz
4 Satz 2 AktG folgenden Bericht über die Gründe des beabsichtigten Ausschlusses des
Bezugsrechts im Rahmen des vorgenannten Beschlussvorschlags zur PREOS-Kapitalerhöhung.
Dabei gelten die im Abschnitt IV. enthaltenen, für die Gesamttransaktion getroffenen
Aussagen auch für diesen Bericht und gelten als dessen Bestandteil:

 

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer
Sachkapitalerhöhung von EUR 113.467.506,00 um EUR 87.115.384,00 auf EUR 200.582.890,00
durch Ausgabe von Stück 87.115.384 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 zu beschließen.

Grundsätzlich steht den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht
zu (§ 186 Absatz 1 Satz 1 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung
jedoch vor, in dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals das Bezugsrecht der
Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 AktG auszuschließen.

Der Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin,
der Gesellschaft den Erwerb der Einbringungsaktien zu sichern, indem das Grundkapital
der Gesellschaft durch Ausgabe der Neuen PREOS-Aktien gegen Einbringung der Einbringungsaktien
als Sacheinlage erhöht wird.

Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses liegt im Interesse der Gesellschaft,
der Bezugsrechtsausschluss ist zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses geeignet
und erforderlich und steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen für
die Aktionäre der Gesellschaft.

Das Austauschverhältnis und damit der Ausgabebetrag in Form des Wertes der Einbringungsaktien
für die Neuen PREOS-Aktien ist nicht zu Lasten der Aktionäre der Gesellschaft unangemessen.

 
1.

Interesse der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss

Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses – Erwerb der Einbringungsaktien
– liegt im Interesse der Gesellschaft. Dafür genügt es, wenn die an der Beschlussfassung
beteiligten Organe aufgrund ihrer Abwägung davon ausgehen dürfen, dass die PREOS-Kapitalerhöhung
zum Besten der Gesellschaft und damit letztlich aller Aktionäre ist. Der Vorstand
ist der Überzeugung, dass dies hier aufgrund folgender Erwägungen der Fall ist.

Für die Gesellschaft und die Aktionäre der Gesellschaft ergibt sich durch den Erwerb
der Stück 151 Mio. Aktien an der GORE, die rund 76,45 % des Grundkapitals der GORE
repräsentieren, die Chance, mit der Swiss Life-Gruppe einen (mittelbaren) strategischen
Großaktionär hinzuzugewinnen und gemeinsam mit den dann bestehenden beiden Großaktionären,
publity und Swiss Life-Gruppe, das originäre Geschäft der Gesellschaft zu stärken
und auszubauen.

Die infolge der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung entstehende Zukünftige GORE-Beteiligung
(siehe dazu oben unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. a) (4) und lit. d)) soll demgegenüber
sukzessive an auf Luxemburg fokussierte Investoren veräußert werden. Die infolge der
Umsetzung des Veräußerungsvorhabens generierte Liquidität beabsichtigt die Gesellschaft
als Eigenkapitalanteil zum weiteren Ausbau ihres aktuell über die publity Investor
GmbH gehaltenen Bestandhalterportfolios großvolumiger Büroimmobilien an deutschen
„AAA“-Standorten und – in einer späteren Phase – in europäischen Finanzzentren zu
verwenden. Konkret sollen die Veräußerungserlöse dazu dienen, zukünftige Immobilienankäufe
– angesichts gestiegener Eigenkapitalanforderungen – mit mehr Eigenkapital als bisher
zu unterlegen. Zudem sollen mit den Veräußerungserlösen die bisherigen Mezzanine-Finanzierungen
des Immobilienportfolios abgelöst werden.

2.

Geeignetheit und Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Der Vorstand hält den Bezugsrechtsausschluss für geeignet und erforderlich, um den
im Gesellschaftsinteresse liegenden Zweck zu erreichen. Geeignet ist der Bezugsrechtsausschluss
deshalb, weil der Erwerb der Einbringungsaktien gegen Ausgabe der Neuen PREOS-Aktien
einen Bezugsrechtsausschluss voraussetzt. Der Bezugsrechtsausschluss ist auch erforderlich,
um diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand hat unter anderem folgende, mögliche Alternativen
für die Strukturierung der Transaktion in seinen Überlegungen berücksichtigt, jedoch
als nicht praktikabel oder weniger geeignet angesehen und verworfen:

a)

Erwerb der Einbringungsaktien gegen Gegenleistung in Geld

Der mit einer Sachkapitalerhöhung verbundene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
ließe sich vermeiden, wenn die von der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung als
Geldleistung erbracht und die erforderlichen Mittel im Wege einer Barkapitalerhöhung
unter Gewährung des Bezugsrechts beschafft bzw. refinanziert würden. Dieser Weg ist
aber aus verschiedenen Gründen nicht gangbar:

Bei einer vollständig in Form von Barmitteln erbrachten Gegenleistung für die Einbringungsaktien
würde ein Finanzierungsbedarf in einem Volumen entstehen (EUR 453 Mio.), bei dem es
völlig ausgeschlossen ist, dass eine Barkapitalerhöhung auch nur annährend ein hinreichendes
Zeichnungsvolumen erreicht hätte.

Um die Transaktion schnellstmöglich durchzuführen, damit die Gesellschaft die hierdurch
entstehenden Marktopportunitäten möglichst frühzeitig für sich selbst nutzen können
wird, hätte zudem eine Brückenfinanzierung organisiert werden müssen, die im erforderlichen
Umfang nicht zur Verfügung gestanden hätte; in jedem Fall wären die Konditionen einer
solchen Kreditfazilität wirtschaftlich aller Voraussicht nach kaum zu vertreten gewesen.
Hinzu tritt der Umstand, dass die Refinanzierung des aufgenommenen Fremdkapitals aufgrund
von marktbezogenen Risiken oder anderen Gesichtspunkten scheitern könnte und die sich
daraus ergebende Verschuldung – in Abhängigkeit vom Umfang der Bargegenleistung –
für die Gesellschaft unvertretbar werden würde. Ferner zielt der Erwerb der Einbringungsaktien
auch darauf ab, durch deren Weiterveräußerung Eigenkapital in Form von Barmitteln
für das Immobiliengeschäft der Gesellschaft zu generieren. Würde dieser Erwerb fremdfinanziert,
müsste der Weiterveräußerungserlös hingegen vollständig oder jedenfalls zu einem großen
Teil für die Ablösung dieser Finanzierung verwendet werden.

Zudem kann der Umfang der Zeichnung der Aktien an der Gesellschaft und die Höhe des
Bezugspreises im Rahmen einer Barkapitalerhöhung – jedenfalls bei dem Volumen, das
hier erforderlich gewesen wäre – nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorausgesagt
werden und wäre in besonderer Weise von Marktgegebenheiten zum Zeitpunkt der Umsetzung
der Kapitalmaßnahme abhängig gewesen. Für die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft
wäre dieses Vorgehen nur dann vorteilhaft gewesen, wenn sie zur Vermeidung einer quotalen
Verwässerung ihr jeweiliges Bezugsrecht ausgeübt hätten. Dies hätte für die Aktionäre
aufgrund des erforderlichen Emissionsvolumens einen erheblichen Kapitaleinsatz bedeutet.
Soweit die Aktionäre nicht zur Ausübung ihrer Bezugsrechte bereit gewesen wären, hätte
die Barkapitalerhöhung am Kapitalmarkt platziert werden müssen. Dies hätte möglicherweise
ein Platzierungsvolumen bedeutet, das besonders hoch gewesen wäre und das der Markt
deshalb nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufgenommen hätte.

Schließlich wäre für die Durchführung einer Barkapitalerhöhung die Erstellung eines
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospektes
erforderlich gewesen, was erhebliche zusätzliche Kosten für die Transaktion bedeutet
und zu einer maßgeblichen zeitlichen Verzögerung der Transaktion geführt hätte, und
befürchten ließ, dass die LIC IPP an der Durchführung der Transaktion kein Interesse
mehr gezeigt hätte.

b)

Gemischte Sach- und Barkapitalerhöhung mit gekreuztem Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand hat auch erwogen, anstelle einer reinen Sachkapitalerhöhung eine gemischten
Sach- und Barkapitalerhöhung unter gekreuztem Bezugsrechtsauschluss durchzuführen.
Die Gesellschaft würde hier die der LIC IPP geschuldeten Neuen PREOS-Aktien zwar weiterhin
durch eine Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre
schaffen. Die Verwässerung der Beteiligungsquote der übrigen Aktionäre würde jedoch
dadurch ausgeschlossen, dass parallel eine Barkapitalerhöhung durchgeführt wird, zu
der nur die übrigen Aktionäre zugelassen werden und deren Volumen sicherstellt, dass
die Beteiligungsquote der übrigen Aktionäre bei Ausübung ihrer Bezugsrechte insgesamt
nicht verwässert. Um eine Wahrung der Beteiligungsverhältnisse sicherzustellen, müsste
eine derartige parallele Barkapitalerhöhung ein signifikantes Volumen haben. Da die
LIC IPP selbst bisher an der Gesellschaft nicht beteiligt ist und daher bei einer
etwaigen parallelen Barkapitalerhöhung nicht auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten
könnte, müssten sich (einzelne) Altaktionäre der Gesellschaft zu einem solchen Bezugsrechtsverzicht
bereiterklären, um eine Verwässerung den übrigen Aktionäre bei Ausübung ihrer Bezugsrechte
ausschließen zu können.

Dieses Vorgehen hätte aber wiederum die Erstellung eines von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospektes erfordert und damit
bereits die erwähnte zusätzliche Kostenlast und den Zeitverlust begründet.

c)

Verschmelzung der GORE auf die Gesellschaft

Eine Verschmelzung der GORE auf die Gesellschaft kommt nicht in Betracht, da die GORE
als selbständige, börsengelistete Gesellschaft fortbestehen soll und damit insbesondere
auch die Pflichten und Verbindlichkeiten der GORE bei ihr verbleiben und nicht auf
die Gesellschaft übergehen sollen. Ferner hätte eine Verschmelzung der GORE auf die
Gesellschaft unter Zugrundelegung eines Verschmelzungsverhältnisses, das dem hier
zugrunde gelegten Austauschverhältnis entspricht, zur gleichen anteilsmäßigen Verwässerung
außenstehender Aktionäre der Gesellschaft geführt, sodass die Verschmelzung gegenüber
einer Sachkapitalerhöhung insoweit also keine zusätzlichen Vorteile begründet hätte.

Ferner würde auch bei einer Verschmelzung der eigentliche Zweck des Erwerb der Einbringungsaktien,
durch deren Weiterveräußerung Eigenkapital in Form von Barmitteln für das Immobiliengeschäft
der Gesellschaft zu generieren, nicht erreicht werden können.

d)

Ausgliederung der GORE auf die Gesellschaft

Eine Ausgliederung der GORE aus der LIC IPP oder des Vermögens der GORE auf die Gesellschaft
kam ebenfalls nicht in Betracht. Gegen die Ausgliederung des Vermögens der GORE sprechen
dieselben Gründe wie gegen eine Verschmelzung. Dagegen bestünde zwar bei einer Ausgliederung
der GORE aus der LIC IPP (anders als bei einer Verschmelzung) die GORE als selbstständige
Gesellschaft fort, und es würden auch keine Pflichten und Verbindlichkeiten der GORE
auf die Gesellschaft übergehen. Allerdings brächte die Ausgliederung der GORE (wie
die Verschmelzung) gegenüber einer Sachkapitalerhöhung insoweit keine zusätzlichen
Vorteile, als die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft in gleicher Weise verwässert
werden würden wie durch die hier vorgesehene PREOS-Kapitalerhöhung.

3.

Auswirkungen der PREOS-Kapitalerhöhung auf die Aktionärsstruktur der Gesellschaft

Die Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung mittels der von der außerordentlichen Hauptversammlung
zu beschließenden Erhöhung des Grundkapitals und der Ausgabe der Neuen PREOS-Aktien
führen zu einer Änderung der Aktionärsstruktur. Die LIC IPP erwirbt mit Zeichnung
von Stück 87.115.384 Neuen PREOS-Aktien eine Beteiligung im Umfang von rund 43,43
% am Grundkapital der Gesellschaft. Die PREOS-Kapitalerhöhung führt somit zu einer
maximalen Verwässerung der Beteiligungsquoten (sog. quotale Verwässerung) der übrigen
Aktionäre der Gesellschaft auf insgesamt nur noch rund 56,57 %, wovon rund 52,44 %
auf die publity entfallen.

Aufgrund der Angemessenheit des Austauschverhältnisses und des Ausgabebetrages in
Form des Wertes der Einbringungsaktien für die Neuen PREOS-Aktien erfolgt aber keine
wirtschaftliche Verwässerung zu Lasten der Aktionäre der Gesellschaft.

4.

Angemessenheit Austauschverhältnisses und Begründung des Ausgabebetrags

Der Vorstand hat die Bewertung der zu erwerbenden Einbringungsaktien auf der Grundlage
der von PwC im Auftrag der LIC IPP erstellten LIC-Unternehmensbewertung (hinsichtlich
des Property-/​Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrags) und den von der Gesellschaft erstellten
weiteren Bestandteilen der GORE-Unternehmensbewertung (hinsichtlich des Liquiditäts-
und Abverkaufswertbeitrags und des Lux-Portfolio II-Wertbeitrags) vorgenommen und
auf dieser Grundlage für die Zwecke der PREOS-Kapitalerhöhung einen Wert der Einbringungsaktien
von EUR 453 Mio. festgelegt. Die als Gegenleistung zu schaffenden Stück 87.115.384
Neuen PREOS-Aktien, bewertet auf Basis des oben beschriebenen Wertes von EUR 5,20
je PREOS-Aktie, haben einen Gesamtwert von knapp EUR 453 Mio. und entsprechen somit
aufgrund des fixen Austauschverhältnisses von rund 1:1,73 (eine Neue PREOS-Aktien
für rund 1,73 Aktien an der GORE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der
GORE von EUR 1,00) dem Wert der Einbringungsaktien.

Insgesamt hält der Vorstand den ermittelten Wert der Einbringungsaktien sowie den
Wert der Gegenleistung und damit das Austauschverhältnis für angemessen.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2022

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Der Vorstand

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