PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, Frankfurt am Main – Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2LQ850
WKN: A2LQ85

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2022 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung der Satzung“ erhoben hat. Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 74/​22 rechtshängig.

 

Frankfurt am Main, im August 2022

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Der Vorstand

 

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