PREOS Real Estate AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PREOS Real Estate AG
Leipzig
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG 16.10.2019

PREOS Real Estate AG

Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HRB 34786

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

Die publity AG (Frankfurt am Main) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung gehören.

Die TO-Holding GmbH (Frankfurt am Main) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft nunmehr mittelbar (vormals unmittelbar) mehr als der vierte Teil der Aktien und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gehören, da ihr die Beteiligung der von ihr (teils unmittelbar, teils mittelbar) abhängigen publity AG (Frankfurt am Main) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die TO Holding 2 GmbH (Frankfurt am Main) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft nunmehr mittelbar (vormals unmittelbar) mehr als der vierte Teil der Aktien und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gehören, da ihr die Beteiligung der von ihr (teils unmittelbar, teils mittelbar) abhängigen publity AG (Frankfurt am Main) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Herr Thomas Olek, wohnhaft in Frankfurt am Main, geboren am 12. Juni 1968, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft (nach wie vor) mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien gehört. Zudem hat er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft (nach wie vor) mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gehört. Dabei hat er uns ferner mitgeteilt, dass er (über die von ihm abhängige TO-Holding GmbH, Frankfurt am Main, und die von ihm abhängige TO Holding 2 GmbH, Frankfurt am Main) mittelbarer Mehrheitsgesellschafter der publity AG ist, deren unmittelbare Beteiligung an unserer Gesellschaft ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Leipzig, im Oktober 2019

PREOS Real Estate AG

Der Vorstand

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