PRIMAG AG
Düsseldorf
WKN: 587 032
ISIN: DE 000 587 032 3
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 13. November 2017
um 11:00 Uhr
im Industrieclub, Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft
herzlich eingeladen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PRIMAG AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von EUR 371.733,86 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden alleinigen Vorstand Gerd Esser für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
Wahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 13. November 2017, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Friedemann Bruhn, Rechtsanwalt und Partner der Bruhn & Lehne GbR, wohnhaft in Düsseldorf,
Herrn Prof. Dr. Christoph Freichel, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sowie Steuerberater und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Merzig, sowie
Herrn Dipl.-Finanzwirt Dieter Dunkerbeck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorstand der DWP – Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wohnhaft in Düsseldorf,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor, Herrn Alessio Rossi, Rechtsanwalt und Partner der ALEGIS Rossi & Partner Rechtsanwaltspartnerschaft sowie Steuerberater und Geschäftsführer der ALEGIS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Merzig, als Ersatzmitglied zu wählen.
Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit von einem in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglied endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des letzteren abgelaufen wäre.
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 06. November 2017, 24:00 Uhr, unter den nachstehenden Kontaktdaten anmelden; maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung:
PRIMAG AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Nach § 17 Abs. 2 der Satzung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 23. Oktober 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft an die o.g. Kontaktdaten bis spätestens zum Ablauf des 06. November 2017, 24:00 Uhr, zugehen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 12. November 2017 bei der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein:
PRIMAG AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
PRIMAG AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.primag.de
im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Düsseldorf, im September 2017
PRIMAG AG
Der Vorstand