PRIMAG AG – Hauptversammlung

PRIMAG AG
DÜSSELDORF
WKN: 587 032
ISIN: DE 000 587 032 3
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 26.11.2014
um 11.00 Uhr
in den Räumen des Industrieclub Düsseldorf,
Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft
herzlich eingeladen.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PRIMAG AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von EUR 1.422.118,90 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden alleinigen Vorstand Gerd Esser für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neuss, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft

§ 13 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft sieht bislang vor, dass der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen auch schriftlich, faxschriftlich oder telefonisch fassen kann, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist widerspricht. Diese Regelung soll modernisiert werden und künftig auch die Möglichkeit einer Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen per E-Mail vorsehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 13 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„Außerhalb von Sitzungen können auch schriftlich, faxschriftlich, fernmündlich oder per E-Mail Beschlussfassungen erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist widerspricht.“
7.

Beschlussfassung über die Aufhebung von § 22 der Satzung der Gesellschaft

§ 22 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Verhandlungen in der Hauptversammlung durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden sind. Die Satzung geht hiernach über die gesetzliche Regelung des § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG hinaus, wonach bei nicht börsennotierten Gesellschaften eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift ausreicht, soweit keine Beschlüsse gefasst werden, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt. Künftig soll die gesetzliche Regelung zur Anwendung kommen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
a)

§ 22 der Satzung der Gesellschaft (Niederschrift über die Hauptversammlung) wird ersatzlos aufgehoben.
b)

§ 23 der Satzung wird zu § 22 der Satzung, § 24 der Satzung zu § 23 der Satzung und § 25 der Satzung zu § 24 der Satzung.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen daher nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. November 2014, 24:00 Uhr, unter den nachstehenden Kontaktdaten anmelden; maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung:

PRIMAG AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de

Nach § 17 Abs. 2 der Satzung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür reicht eine in Textform erstellte Bescheinigung durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Beginn des 05. November 2014, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft an die o.g. Kontaktdaten bis spätestens zum Ablauf des 19. November 2014, 24:00 Uhr, zugehen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden soll. Letztere können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird.

Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. November 2014 bei der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein:

PRIMAG AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

PRIMAG AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.primag.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Düsseldorf, im Oktober 2014

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