Private Assets AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Private Assets AG

Allensbach

ISIN DE000A3H2234 /​ WKN A3H223

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 29. August 2022, um 10:00 Uhr im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 ein.

A.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, LPA-GGV Hansa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 und für den Fall, dass die Gesellschaft einen Konzernabschluss aufstellen sollte, auch zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Dieser nimmt auch die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.

5.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung und die entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Allensbach nach Hamburg zu verlegen und entsprechend § 1 Absatz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„(2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg.“

B.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der nachstehend mitgeteilten Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis zum 22. August 2022, 24:00 Uhr, anmelden. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 8. August 2022, 00:00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum 22. August 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen muss:

Private Assets AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

 

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person ihrer Wahl oder durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) oder elektronisch per E-Mail zu erteilen. Es gelten hierfür die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

Private Assets AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@private-assets.de

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens 26. August 2022, 18:00 Uhr, zu übermitteln:

Private Assets AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@private-assets.de

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Private Assets AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@private-assets.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 14. August 2022, 24:00 Uhr, unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter der Adresse

www.private-assets.de

zugänglich machen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.

 

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 4. August 2022, 24:00 Uhr, eingehen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

Private Assets AG
Brook 1
20457 Hamburg

 

Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

 

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre der Private Assets AG

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@private-assets.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Private Assets AG, Brook 1, 20457 Hamburg

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind für deren Durchführung keine Einschränkungen aufgrund der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (nachfolgend „Eindämmungsverordnung“) zu erwarten. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass am Tag der Hauptversammlung (d.h. am 29. August 2022) eine Einhaltung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzstandards entsprechend dieser Eindämmungsverordnung in der dann geltenden Fassung zwingend erforderlich sein wird. Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen möchten, wird daher vorsorglich empfohlen, sich vor einer Anreise über die in Hamburg geltenden „Corona-Regeln“ zu informieren, zum Beispiel auf den Internetseiten des offiziellen Stadtportals für Hamburg

https:/​/​www.hamburg.de/​verordnung/​

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die Private Assets AG vor, entsprechende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies schließt auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Hamburg, im Juli 2022

Private Assets AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.