pro communo AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

pro communo AG

Feldkirchen-Westerham

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der pro communo AG

am 11.08.2016, 19.30 Uhr

pro communo AG
Salzhub 10
83737 Irschenberg
Geschäftsstelle

Tagesordnung

Begrüßung und Eröffnung

1.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, und entsprechende Änderung des § 1 Ziffer (2) der Satzung.

Der Sitz der Gesellschaft wird von Feldkirchen-Westerham nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, verlegt.

§ 1 Ziffer (2) der Satzung lautet daher künftig wie folgt:

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Irschenberg, Landkreis Miesbach“

2.

Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Ziffer (2) der Satzung.

§ 15 Ziffer (2) lautet künftig wie folgt:

„(2) Die Einberufung der Hauptversammlung ist mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung bekannt zu machen; der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung werden hierbei nicht mitgerechnet. Für die Wirksamkeit der Einladung ist jedoch nur die ordnungsgemäße Bekanntgabe im Bundesanzeiger maßgeblich.“

 

Der Vorstand                     Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

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