pro communo AG
Feldkirchen-Westerham
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der pro communo AG
am 11.08.2016, 19.30 Uhr
pro communo AG
Salzhub 10
83737 Irschenberg
Geschäftsstelle
Tagesordnung
Begrüßung und Eröffnung
1. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, und entsprechende Änderung des § 1 Ziffer (2) der Satzung. Der Sitz der Gesellschaft wird von Feldkirchen-Westerham nach Irschenberg, Landkreis Miesbach, verlegt. § 1 Ziffer (2) der Satzung lautet daher künftig wie folgt: „(2) Sitz der Gesellschaft ist Irschenberg, Landkreis Miesbach“ |
2. |
Beschlussfassung über die Änderung des § 15 Ziffer (2) der Satzung. § 15 Ziffer (2) lautet künftig wie folgt: „(2) Die Einberufung der Hauptversammlung ist mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung bekannt zu machen; der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung werden hierbei nicht mitgerechnet. Für die Wirksamkeit der Einladung ist jedoch nur die ordnungsgemäße Bekanntgabe im Bundesanzeiger maßgeblich.“ |
Der Vorstand Der Vorsitzende des Aufsichtsrates