Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
PROCON IT AG Garching b.München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG | 24.02.2020 |
PROCON IT AGGarching b. MünchenBekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie CONET Technologies Holding GmbH mit Sitz in Hennef hat der PROCON IT AG mit Sitz in Garching bei München gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der PROCON IT AG gehört. Ferner haben die nachstehend aufgeführten Gesellschaften und Personen (im Folgenden die „Weiteren Mitteilungspflichtigen“ genannt) der PROCON IT AG jeweils gemäß § 20 Abs. 1, Abs 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der PROCON IT AG gehört, da den Weiteren Mitteilungspflichtigen die von der CONET Technologies Holding GmbH unmittelbar gehaltene Mehrheitsbeteiligung und unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der PROCON IT AG jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG bzw. § 20 Abs. 1 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Die Weiteren Mitteilungspflichtigen sind:
PROCON IT AG Der Vorstand |