ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Dividendenbekanntmachung

ProCredit Holding AG & Co. KGaA

Frankfurt am Main

ISIN: DE0006223407
WKN: 622340

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. Mai 2021 beschlossen, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 52.889.179,97 insgesamt EUR 10.601.728,56 als Dividende von EUR 0,18 je Stammaktie (Stück 58.898.492) an die Aktionäre der Gesellschaft auszuzahlen und EUR 42.287.451,41 auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag).

Die außerordentliche Hauptversammlung am 8. Dezember 2021 hat beschlossen, in teilweiser Abänderung des durch die ordentliche Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses aus dem noch nicht ausgezahlten, sondern bisher auf neue Rechnung vorgetragenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 den Betrag von EUR 20.614.472,20 als weitere Dividende von EUR 0,35 je Stammaktie (Stück 58.898.492) an die Aktionäre der Gesellschaft auszuzahlen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 21.672.979,21 auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag).

Die Dividende wird ausschließlich in bar geleistet.

Die Ausschüttung der Dividende wird am 13. Dezember 2021 durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre erfolgen. Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.

Die Dividende unterliegt grundsätzlich der Kapitalertragsbesteuerung (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer).

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des deutschen Einkommenssteuer- bzw. Körperschaftssteuergesetzes.

Aufgrund individueller Gegebenheiten des Aktionärs kann der Steuerabzug entfallen beziehungsweise eine Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer beantragt werden.

Aktionäre erhalten von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragssteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

Bei ausländischen Aktionären können sich die einbehaltene Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Ansässigkeitsstaat auf Antrag ermäßigen.

Den Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Frankfurt am Main, im Dezember 2021

ProCredit Holding AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
ProCredit General Partner AG

 

Sandrine Massiani                     Dr. Gabriel Schor                     Dr. Gian Marco Felice

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