PROLEIT AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

PROLEIT AG

Herzogenaurach

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

 

Wir laden die Aktionäre hiermit zu der am

Freitag, den 12.08.2016, 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Einsteinstraße 8, 91074 Herzogenaurach stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

mit folgender

Tagesordnung

ein:

1.

Kapitalherabsetzung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00 wird im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf EUR 3.000.000 herabgesetzt, um Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen.

2.

Satzungsänderung

Unter Berücksichtigung der unter Nr. 1 durchgeführten Kapitalherabsetzung wird die Satzung der Gesellschaft wie folgt angepasst:

§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.000.000,00.

2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 3.000.000 nennbetragslose Stückaktien.

3. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

4. Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden. Die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteils- und der Erneuerungsschein setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine.

5. Der Anspruch der Aktionäre auf Ausstellung von Aktien kann ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft kann Einzelaktien ganz oder teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Sammelurkunden).

Zusätzlich wird folgende Anpassung der Satzung durchgeführt:

§ 8 Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten

a)

wenn nur ein Vorstand bestellt ist

durch den Alleinvorstand

b)

wenn mehrere Vorstände bestellt sind

durch ein Vorstandsmitglied, wenn ihm der Aufsichtsrat die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat

durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich

durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt wird, soweit dem nicht § 112 AktG entgegensteht. Die Befreiung beinhaltet damit die Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zu vertreten und gleichzeitig auch als Vertreter eines Dritten zu handeln.

Der vollständige Satzungstext kann bei der Gesellschaft angefordert werden.

3.

Aussprache

Gelegenheit zur Aussprache zwischen den Aktionären und der Verwaltung.

Für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung gilt Folgendes:

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft als Aktionäre geführt sind. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung anzumelden. Die schriftliche Anmeldung ist an die Gesellschaft unter der Anschrift

ProLeiT AG, Stichwort: „außerordentliche Hauptversammlung“,
Einsteinstraße 8, 91074 Herzogenaurach,

zu richten, wobei die Anmeldung der Aktionäre der Gesellschaft spätestens am 05.08.2016 zugehen sollte.

 

Der Vorstand

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