Kapitalerhöhung der ProLeiT AG durch Ausgabe von bis zu 608.502 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage
Das Grundkapital der ProLeiT AG in Höhe von EUR 14.791.498,00, eingeteilt in 14.791.498 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 608.502 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlage auf bis zu EUR 15.400.000 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Aktie gegen Bareinlage zum Bezug anzubieten. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von 4 Monaten nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung in das für die Gesellschaft zuständigen Handelsregisters eingetragen wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses gezeichnet und bezogen werden können.
Etwaige aufgrund des vorgenannten Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können ausschließlich von Aktionären erworben werden und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind.
Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien ist nicht begrenzt. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich.
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