Prolignis AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Prolignis AG

Ingolstadt

(nachfolgend „Gesellschaft“)

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 12.01.2023

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

außerordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am

Donnerstag, den 12.01.2023 um 11.00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft,
Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt,

herzlich ein.

A. Tagesordnung

1. Schaffung genehmigtes Kapital 2023/​I

Da das Genehmigte Kapital 2021/​I aufgrund der zeitlichen Beschränkung (31.12.2022) voraussichtlich nicht vollständig ausgenutzt werden kann, soll zunächst bzgl. des voraussichtlich verbleibenden nicht gezeichneten und ausgenutzten Betrages neues Genehmigtes Kapital 2023/​I geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

I.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 13.139,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2023/​I“).

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/​I zu ändern. Gleiches soll gelten, wenn und soweit das Genehmigte Kapital 2023/​I nicht bis zum Ablauf der Ermächtigung vollständig ausgenutzt wurde.

II.

Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

1.

Es wird ein neuer § 3 b in die Satzung mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 3 b Genehmigtes Kapital 2023/​I

1.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2026 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 13.139,00 zu erhöhen („ Genehmigtes Kapital 2023/​I “).

2.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/​I zu ändern. Gleiches soll gelten, wenn und soweit das Genehmigte Kapital 2023/​I nicht bis zum Ablauf der Ermächtigung vollständig ausgenutzt wurde.

2.

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

– ENDE DER TAGESORDNUNG –

B. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Hauptversammlung (§ 16 Abs. 3), das ist der 10.01.2023 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich unter der nachstehenden Adresse zu erfolgen:

Prolignis AG
Friedrichshofener Straße 1
85049 Ingolstadt
Fax: +49 (0) 841 88 56 19 10
E-Mail: info@prolignis.de

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (§ 16 Abs. 2), den 22.12.2022 (0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen (§ 123 Abs. 4 AktG).

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHT /​ BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

Prolignis AG
Friedrichshofener Straße 1
85049 Ingolstadt
Fax: +49 (0) 841 88 56 19 10
E-Mail: info@prolignis.de

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihres Widerrufes und des Nachweises von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

VERÖFFENTLICHUNG

Alle zur Hauptversammlung notwendigen Informationen sind unter der Adresse:

Prolignis AG
Friedrichshofener Str. 1
85049 Ingolstadt

zugänglich.

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt, zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

Ingolstadt, im Dezember 2022

Prolignis AG

Der Vorstand

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