PROMERIT Aktiengesellschaft: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG

PROMERIT Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 UmwG)

Die PROMERIT Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 73783, ist Alleingesellschafterin der realright GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 88983. Es ist beabsichtigt, die Firma realright GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die PROMERIT Aktiengesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13.11.2020 abgeschlossen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der PROMERIT Aktiengesellschaft eingereicht.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der PROMERIT Aktiengesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der PROMERIT Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden realright GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der PROMERIT Aktiengesellschaft alle Geschäftsanteile an der realright GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der PROMERIT Aktiengesellschaft (Speicherstraße 57-59, 60327 Frankfurt am Main) liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der PROMERIT Aktiengesellschaft und der realright GmbH zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Frankfurt am Main, den 13.11.2020

Für die PROMERIT Aktiengesellschaft

Dr. Oliver Wirth
Vorstand

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