ProPharm AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ProPharm AG

Bad Saulgau

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung, stattfindend am

30. September 2021 um 11.00 Uhr

im Tagungsraum des
Notariats Rieger
Friedrichstraße 6
88348 Bad Saulgau

recht herzlich ein.

Die Hauptversammlung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:

1.

Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zum 31.12.2020 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 25. Juni 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss gilt damit nach § 172, Satz 1 des Aktiengesetzes als festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Der Jahresabschluss 2020, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats können von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der ProPharm AG zu den üblichen Geschäftszeiten oder ansonsten unter

www.propharm-ag.de/​downloads

eingesehen werden. Gleiches gilt auch für den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat der ProPharm AG schlagen vor, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn der ProPharm AG für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 40.293,27 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 609.375, eingeteilt in 609.375 Stückaktien = EUR 24.375,00
Vortrag auf neue Rechnung = EUR 15.918,27
Bilanzgewinn = EUR 40.293,27

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für den 5. Oktober 2021 vorgesehen.

3.

Entlastung des Vorstands (§ 120 Abs. 1 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats (§ 120 Abs. 1 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts von Aktionären bis zum Ablauf des 23.9.2021 (24:00 Uhr) bei dem Vorstand der Gesellschaft anzumelden ist. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 9.9.2021 (0:00 Uhr), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23.9.2021 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

ProPharm AG,
Werderstr 3
88348 Bad Saulgau
oder per Fax an: 07581 202 9157
bzw. per E-Mail an: office@propharm-ag.de

Nach Anforderung werden von der Gesellschaft gegen fristgerechte Einreichung des Nachweises des Aktienbesitzes Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen. Zur Form des Nachweises über den Aktienbesitz verweisen wir auf § 9 der Satzung in der aktuellen Fassung. Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter

www.propharm-ag.de/​downloads

abgerufen und unter den o.g. Kontaktdaten angefordert werden. Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Ausübung Ihres Stimmrechts vollständig Ihrem Bevollmächtigten zu überlassen oder aber ihn gemäß der Vollmacht zu dem Tagesordnungspunkt weisungsgebunden abstimmen zu lassen. Soweit Sie sich kurzfristig dazu entschließen sollten, sich bei der Hauptversammlung vertreten zu lassen, muss die Vollmacht von dem Bevollmächtigten im Original bei der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da gegebenenfalls Beurkundungen durchgeführt werden, die eine Legitimation erforderlich machen könnten. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls gemäß der jeweils aktuell gültigen Corona-Bestimmungen ein vollständiges Impfzertifikat, ein Genesenen-Nachweis oder ein Testnachweis mit negativem Ergebnis vorgelegt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

 

ProPharm AG

Claudius M. Götz

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