provitro AG – Hauptversammlung 2017

provitro AG

Berlin

ISIN: DE000A11QVL1
WKN: A11 QVL

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 28. April 2017, 10.00 Uhr,
in den Räumen der provitro AG stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats

2.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der provitro AG für das Geschäftsjahr 2016 per 31. Dezember 2016 mit dem Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats liegen in Geschäftsräumen der provitro AG, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen übergeben.

4.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn per 31.12.2016 in Höhe von EUR 644.446,07 wie folgt zu verwenden:

a)

In Höhe von EUR 203.000,00 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,58 je Aktie im Nennbetrag von EUR 1,00 an die Aktionäre ausgeschüttet.

b)

Der verbleibende Restgewinn in Höhe von EUR 441.446,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

6.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienregister als Inhaber von Aktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, also bis zum 19. April 2017, schriftlich unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft angemeldet hat.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig, findet eine neue Hauptversammlung mit der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung innerhalb von sechs Wochen nach dem gescheiterten Hauptversammlungstermin statt, die dann unabhängig von der Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Berlin, 24. März 2017

provitro AG

Der Vorstand

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