PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie – Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

PSI Aktiengesellschaft für Produkte und
Systeme der Informationstechnologie
Berlin
– Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH. –
– ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 –
Mitteilung
gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Genehmigtes Kapital)
(Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 sowie
über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung)

Die ordentliche Hauptversammlung der PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie hat am 12. Mai 2015 entsprechend dem in der Einberufung zur Hauptversammlung am 30. März 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das bislang in § 7 Abs. 1 der Satzung der PSI Aktiengesellschaft niedergelegte Genehmigte Kapital 2010 aufzuheben. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Mai 2020 – einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 8.035.840,00 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand kann von dieser Ermächtigung zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck Gebrauch machen.

Der Vorstand ist für bestimmte Fälle ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 auszuschließen.

Der entsprechende Beschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015 sowie die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft wurden am 28. Mai 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 51463 B) eingetragen.

Berlin, im Juni 2015

Der Vorstand

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