PSI Software AG, Berlin – Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung (Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH / ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9)

PSI Software AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9

Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien
und deren Verwendung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

 

Die Hauptversammlung der PSI Software AG in Berlin hat am 23. Mai 2023 u.a. beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 30. Juni 2026 Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 14. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 der Tagesordnung zu erwerben und zu verwenden.

Die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der am 14. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der PSI Software AG am 23. Mai 2023.

 

Berlin, im Mai 2023

PSI Software AG

Der Vorstand

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