Sonntag, 26.03.2023

PSI Software AG – Hauptversammlungen 2018

PSI Software AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH
ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9

Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, dem 16. Mai 2018, um 10:00 Uhr (MESZ),

im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Deutschland, ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14. März 2018 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

eingesehen werden. Die Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 6.665.489,73 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,23 je Aktie auf 15.653.788 dividendenberechtigte Aktien: EUR 3.600.371,24
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 3.065.118,49
Bilanzgewinn: EUR 6.665.489,73

Die Dividende soll am 22. Mai 2018 ausgezahlt werden.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,23 Euro je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Bilanzausschusses (Prüfungsausschusses) vor, die

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin,

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Der Bilanzausschuss (Prüfungsausschuss) hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 9. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein:

PSI Software AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288

Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der Gesellschaft auch per E-Mail an

namensaktien@linkmarketservices.de

oder durch Eingabe auf den Internetseiten der Gesellschaft unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

übermittelt werden.

Um den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern, erhalten alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 2. Mai 2018 in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, die Einberufung nebst Unterlagen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung (Anmeldebogen) und weiteren Informationen von der Gesellschaft auf dem Postweg. Nähere Erläuterungen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen, die Ihnen zusammen mit dem Anmeldebogen übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

einsehbar.

Nach rechtzeitiger Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung werden diesem oder dem von ihm ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt und übersandt.

Für das Recht zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist der zum Ablauf des 9. Mai 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, das heißt in der Zeit vom 10. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2018, jeweils einschließlich, aus arbeitstechnischen Gründen nicht statt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere durch den Aktionär bestimmte Person oder durch einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister und die rechtzeitige Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr etwaiger Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform kann entweder am Tag der Hauptversammlung vorgewiesen oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

PSI Software AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich nicht auf die Form von Erteilung, Widerruf und Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder andere Vollmachtnehmer, die unter die Bestimmung des § 135 AktG fallen. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen Vollmachtnehmer, der unter die Bestimmung des § 135 AktG fällt, erteilt wird, können die zu Bevollmächtigenden abweichende Regelungen vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem betreffenden Institut, der betreffenden Vereinigung oder der betreffenden Person über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht entweder an einen von dem Aktionär benannten Vertreter seines Vertrauens oder an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (siehe dazu nachfolgend) ein Formular auf dem Anmeldebogen, welchen die Aktionäre, wie vorstehend erläutert, auf dem Postweg erhalten. Darüber hinaus kann unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

durch Eingabe im Internet eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

Als Service für ihre Aktionäre bietet die Gesellschaft diesen an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Weisungen können auf dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular sowie durch entsprechende Eingabe im Internet erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, und werden sich ohne konkrete und widerspruchsfreie Weisung in Abhängigkeit von dem Abstimmungsverfahren bei der betreffenden Abstimmung der Stimme enthalten bzw. an dieser nicht teilnehmen; dies gilt insbesondere für etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge oder Wahlvorschläge. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an.

Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

einsehbar.

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten Anmeldefrist und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 784.869 Stück Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht 195.313 Stück Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum Sonntag, den 15. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

PSI Software AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Sie müssen unter dieser Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eingehen, also bis Dienstag, den 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ).

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen und auf die Lage des PSI-Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 15.697.366 Aktien ausgegeben, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 15.697.366 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält derzeit 43.578 Stück eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Anzahl eigener Aktien kann sich bis zum Tag der Hauptversammlung noch verändern.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen zur Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sowie die vorgenannten weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.psi.de/Hauptversammlung

 

Berlin, im März 2018

PSI Software AG

Der Vorstand

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