PTV Planung Transport Verkehr AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PTV Planung Transport Verkehr AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 18.02.2019

PTV Planung Transport Verkehr AG

Karlsruhe

EINLADUNG ZUR PTV-HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur

außerordentlichen Hauptversammlung der PTV Planung Transport Verkehr AG mit Sitz in Karlsruhe

am 3. April 2019 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Haid-und-Neu-Straße 15, 76131 Karlsruhe.

 

TAGESORDNUNG

 

TOP 1:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG (Minderheitsaktionäre) auf die Porsche Zweite Beteiligung GmbH mit Sitz in Stuttgart (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG mit Sitz in Karlsruhe (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Porsche Zweite Beteiligung GmbH mit Sitz in Stuttgart, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 je auf den Namen lautende Stückaktie der PTV Planung Transport Verkehr AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der PTV Planung Transport Verkehr AG, Haid-und-Neu-Str. 15, 76131 Karlsruhe, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der PTV Planung Transport Verkehr AG für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2017;

die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der PTV Planung Transport Verkehr AG für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017;

der schriftlich erstattete Übertragungsbericht von der Hauptaktionärin Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG nebst folgenden Anlagen:

Verlangen der Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 30. Juli 2018;

Gutachterliche Stellungnahmen der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf vom 19. April 2017 (mit Ergänzungen vom 7. Juni 2017 und 14. Juni 2017) bzw. 22. Januar 2019;

Konkretisiertes Verlangen der Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 23. Januar 2019;

Beschluss des Landgerichts Mannheim über die Bestellung von Herrn Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Eckhard Späth, Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, als sachverständigem Prüfer vom 19. September 2018;

Gewährleistungserklärung der Landesbank Baden-Württemberg vom 21. Januar 2019; sowie

der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Eckhard Späth, Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. 293e AktG über die Angemessenheit der Barabfindung vom 23. Januar 2019.

Auf Verlangen wird die Gesellschaft jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilen. Diese Unterlagen werden auch in der außerordentlichen Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der PTV Planung Transport Verkehr AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum 27.03.2019, 24.00 Uhr, schriftlich unter der Adresse PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd. Herr Ivan Bagaric, Haid-und-Neu-Str. 15, 76131 Karlsruhe, per Telefax (0049/721-9651-8612) oder per E-Mail unter

ivan.bagaric@ptvgroup.com

bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter den im vorhergehenden Absatz genannten Adressen der Gesellschaft übersandt werden.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Soweit nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht der Schriftform.

 

Karlsruhe, im Februar 2019

Der Vorstand

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