Pütz Security AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Pütz Security AG

Kaltenkirchen

Amtsgericht Kiel, HRB 3806 BB

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Donnerstag, den 21.04.2022 um 09:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pütz Security AG,
Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen,

ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf
des 14. April 2022 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse

Pütz Security AG,
z.Hd. des Vorstandes,
Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen,

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden
Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 31. März 2022 (0.00 Uhr MESZ), Aktionär der
Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform.

Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen
Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten
Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl.
§ 134 Abs. 3 AktG).

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Vorgenannte Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens einschließlich Ausblick

3.

Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, insgesamt € 658.861,25 zur Ausschüttung einer
Dividende von € 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gesellschaft TCP Goessler Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr
2021 folgendermaßen festzulegen:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche Vergütung von € 5.500,–, sein
Stellvertreter sowie jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhalten jeweils € 3.250,–
pro Jahr.

 

Kaltenkirchen, 04.03.2022

Pütz Security AG

Der Vorstand

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