Pyrolyx AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Pyrolyx AG

München

EINLADUNG ZUR außerordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 18. November 2020, um 12:00 Uhr MEZ (= 11:00 Uhr UTZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Konferenzbereich des ecos office center München, Landshuter Allee 8-10, 80637 München.

Tagesordnung

TOP 1

Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung der Pyrolyx AG vom 7. Juni 2019 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beschluss der Hauptversammlung der Pyrolyx AG vom 18. September 2019, wonach der Beschluss der Hauptversammlung der Pyrolyx AG vom 7. Juni 2019 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers vollständig aufgehoben wurde, wird bestätigt. Vorsorglich wird der Beschluss der Hauptversammlung der Pyrolyx AG vom 7. Juni 2019 betreffend die Bestellung eines Sonderprüfers vollständig aufgehoben. Der aufzuhebende Beschluss betrifft die Bestellung eines Sonderprüfers zur Untersuchung von Vorgängen ab August 2018 und im Zusammenhang mit der Wandlung von 916.590 Optionsrechten in 916.590 Namensaktien der Pyrolyx AG einschließlich der Gewährung einer sog. Kompensation von EUR 760.000 an AVIV Investments Pty. Ltd. und sieht die Bestellung von Herrn Dr. Thomas Heidel als Sonderprüfer und Herrn Dr. Daniel Lochner als Ersatzsonderprüfer vor.

Begründung:

Eine erneute Beschlussfassung über die Sonderprüfung ist angezeigt, da der Beschluss vom 18. September 2019 aufgrund formaler Mängel nicht bestandskräftig geblieben ist.

Der Aufsichtsrat empfiehlt den Aktionären, für den Beschlussvorschlag zu stimmen. Der Vorstand enthält sich einer Empfehlung, da er selbst betroffen ist.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, und nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung ist am Mittwoch, den 18. November 2020, ab 12:00 Uhr (= 11:00 Uhr UTZ) live in Bild und Ton über die Webadresse

https://pyrolyx.com/for-investors/german-publications/

zugänglich. Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung verfolgen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet kein Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 11. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

Pyrolyx AG
Landshuter Allee 8-10
80637 München
E-Mail: ir@pyrolyx.com

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 11. November 2020, 24:00 Uhr MEZ, (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“) bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 11. November 2020, 24:00 Uhr MEZ.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl können angemeldete Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) ihre Stimme unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

Pyrolyx AG
Landshuter Allee 8-10
80637 München
E-Mail: ir@pyrolyx.com

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 18. November 2020 abgeben oder ändern.

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Unter

https://pyrolyx.com/for-investors/german-publications/

finden Aktionäre Musterformulare zur Abgabe der Briefwahlstimme. Die Stimmabgabe ist nicht von der Verwendung der Formulare abhängig.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.

Zur Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) ihre Stimme unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse

Pyrolyx AG
Landshuter Allee 8-10
80637 München
E-Mail: ir@pyrolyx.com

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 18. November 2020 abgeben oder ändern.

Unter

https://pyrolyx.com/for-investors/german-publications/

finden Aktionäre Musterformulare zur Abgabe einer Vollmacht und Weisungen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung ist nicht von der Verwendung der Formulare abhängig. Die Erteilung einer Vollmacht an deren Widerruf ist bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung auf der Hauptversammlung möglich.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

5. Fragemöglichkeit

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Aktionäre haben ausschließlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe Abschnitt „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens Montag, den 16. November 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation per E-Mail an:

ir@pyrolyx.com

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

6. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail an:

ir@pyrolyx.com

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

7. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang benötigen Aktionäre Zugangsdaten, die angemeldeten Aktionären im Vorfeld Hauptversammlung unaufgefordert übersandt werden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Stimmrechte bereits vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen.

8. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind im Internet zugänglich unter:

https://pyrolyx.com/for-investors/german-publications/

Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen ab dem 25. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft

https://pyrolyx.com/privacy-policy/

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

München, im Oktober 2020

Pyrolyx AG

Der Vorstand

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