Q-Soft Verwaltungs AG – Hauptversammlung 2017

Q-Soft Verwaltungs AG

Gechingen

WKN: A14KB3
ISIN: DE000A14KB33

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 7. März 2017, um 10:00 Uhr
in der Gemeindehalle Gechingen,
Althengstetter Straße 15 in 75391 Gechingen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Q-Soft Verwaltungs AG zum 30.09.2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die zuvor genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse http://qsoft-ag.de/hauptversammlungen.0.html zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2015/2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Q-Soft Verwaltungs AG in Höhe von EUR 47.183,89 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 1.064.800 Aktien EUR 42.592,00,

b)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 4.591,89.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der Gesellschaft, Herrn Martin Schmitt, für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Michael Greiner hat sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2016 niedergelegt. Herr Greiner wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. März 2016 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, gewählt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28. Juni 2016 wurde Herr Steve Möhler, Aidlingen, mit Wirkung zum 1. Juli 2016 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Q-Soft Verwaltungs AG bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 104 Abs. 6 AktG in jedem Fall mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Steve Möhler, Aidlingen, Dipl.-Immobilienökonom (ADI), für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Michael Greiner, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Q-Soft Verwaltungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 28. Februar 2017 unter der folgenden Adresse entweder in Textform (§ 126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bei der Gesellschaft eingegangen sein:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen
Fax: 07031-4690966
E-Mail: info@qsoft-ag.de

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 1. März 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.

Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie sonstige Anfragen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen
Fax: 07031-4690966
E-Mail: info@qsoft-ag.de

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse

http://qsoft-ag.de/hauptversammlungen.0.html

zugänglich. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1.064.800,00, das in 1.064.800 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist.

Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 1.064.800 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Gechingen, 11. Januar 2017

Q-Soft Verwaltungs AG

Der Vorstand

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