Q_PERIOR AG – Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG – Verschmelzung Q_PERIOR AG – FMC Feindt Management Consulting GmbH)

Q_​PERIOR AG

München

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

 

Die Q_​PERIOR AG mit dem Sitz in München (HRB 140669 Amtsgericht München) ist Alleingesellschafterin der FMC Feindt Management Consulting GmbH mit dem Sitz in Eschborn (HRB 102589 Amtsgericht Frankfurt). Es ist beabsichtigt, die FMC Feindt Management Consulting GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Q_​PERIOR AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister der Q_​PERIOR AG eingereicht.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 24.05.2023 abgeschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Q_​PERIOR AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Q_​PERIOR AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden FMC Feindt Management Consulting GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Q_​PERIOR AG alle Geschäftsanteile der FMC Feindt Management Consulting GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der Q_​PERIO AG in Forchheimer Str. 2, 90425 Nürnberg, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​ der letzten drei Geschäftsjahre der Q_​PERIOR AG und der FMC Feindt Management Consulting GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

München, den 24.05.2023

Michael Girke
Vorstand

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