QSC AG – Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

QSC AG
Köln
Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN DE0005137004
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2020 einmalig oder mehrmals Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 Euro auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggfs. auch mit Ausübungspflicht) bzw. von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggfs. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 40.000.000,00 Euro ausmachen, zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Dabei steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 auszuschließen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, bis zum 26. Mai 2020 im Rahmen des „QSC-Aktienoptionsplans 2015“ in einer oder mehreren Tranchen insgesamt bis zu 750.000 Stück Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 0,01 Euro, das heißt im Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu 7.500,00 Euro, zum Nennbetrag (Ausgabepreis) auszugeben. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen ist nur gegen Barleistung möglich. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, jede Wandelschuldverschreibung gegen Barzuzahlung in eine auf den Namen lautende Stückaktie der QSC AG umzutauschen (Wandlungsrecht). Die Wandelschuldverschreibungen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der QSC AG auf der Grundlage einer Entscheidung des Aufsichtsrats ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in Tagesordnungspunkt 9 enthalten, der im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Köln, im Mai 2015

QSC AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.